Corona
Die Länder können auch eine Masken­pflicht in Schulen und Ausbil­dungs­ein­rich­tun­gen verhän­gen Bild: Alexan­dra Koch / Pixabay

Wenn in einem Bundes­land die sogenannte „Funkti­ons­fä­hig­keit des Gesund­heits­sys­tems oder der sonsti­gen kriti­schen Infra­struk­tur“ gefähr­det ist, kann dieses künftig auch schär­fere Regeln wie Perso­nen-Höchst­zah­len bei Veran­stal­tun­gen erlas­sen. Dieses neue Regel­werk soll vom 1. Oktober an gelten. Bundes­tag und Bundes­rat müssen noch zustim­men.

Was im Einzel­nen geplant ist:

  • Bundes­weit soll es vom 1. Oktober an in Flugzeu­gen und in Fernzü­gen eine Masken­pflicht geben, so wie bisher auch – darüber hinaus auch in Gesund­heits­ein­rich­tun­gen und Pflege­hei­men. In diesen Einrich­tun­gen soll es zudem eine Testpflicht geben, von der Geimpfte und Genesene ausge­nom­men werden – sowie die Patien­ten bezie­hungs­weise Alten­heim­be­woh­ner. Diese sind auch von der Masken­pflicht ausge­nom­men, genauso wie Kinder unter sechs Jahren und Menschen, die aus medizi­ni­schen Gründen keine Maske tragen können.
  • Die Länder können darüber hinaus die Masken­pflicht im öffent­li­chen Nahver­kehr verhän­gen. Das gilt für öffent­lich zugäng­li­che Innen­räume – mit einer neuen und entschei­den­den Ausnahme für Menschen, die einen negati­ven Corona-Test vorle­gen, die in den vergan­ge­nen drei Monaten entwe­der gegen Corona geimpft wurden oder eine Covid-19-Erkran­kung überstan­den haben: Sie müssen in der Gastro­no­mie sowie Freizeit‑, Kultur- und Sport­ein­rich­tun­gen keine Maske tragen.
  • Die Länder können auch eine Masken­pflicht in Schulen und Ausbil­dungs­ein­rich­tun­gen verhän­gen, aber erst ab der fünften Klasse. In Schulen, Kitas und Einrich­tun­gen wie Flücht­lings­un­ter­künf­ten oder Kinder­hei­men wird es nach den Plänen der Bundes­re­gie­rung auch wieder eine Testpflicht geben.
  • Ist die „Funkti­ons­fä­hig­keit des Gesund­heits­sys­tems oder der sonsti­gen kriti­schen Infra­struk­tur“ gefähr­det – dafür soll es im neuen Infek­ti­ons­schutz­ge­setz klare Krite­rien geben -, so kann der jewei­lige Landtag noch weiter­ge­hende Maßnah­men beschlie­ßen: eine Masken­pflicht bei Veran­stal­tun­gen innen und auch außen, wenn dort der Mindest­ab­stand von 1,5 Metern nicht einge­hal­ten wird, verpflich­tende Hygie­ne­kon­zepte für alle mögli­chen Betriebe und Veran­stal­tun­gen, einen verpflich­ten­den Mindest­ab­stand im öffent­li­chen Raum und auch eine Höchst­zahl von Besuchern für Veran­stal­tun­gen in Innen­räu­men.

Warum kommt diese Corona-Neure­ge­lung?

Am 23. Septem­ber laufen die bishe­ri­gen Regelun­gen im Infek­ti­ons­schutz­ge­setz (IfSG), die seit März nur noch wenige Einschrän­kun­gen ermög­licht haben, aus. Seit Langem drängen die Länder den Bund, eine Nachfol­ge­re­ge­lung zu treffen, um gegen Corona gewapp­net zu sein. Deshalb haben Justiz­mi­nis­ter Busch­mann (FDP) und Gesund­heits­mi­nis­ter Lauter­bach (SPD) nun lange gerun­gen. Die vorge­se­he­nen Regelun­gen sind ein Kompro­miss. Noch im August soll die Bundes­re­gie­rung den beschlie­ßen. Anschlie­ßend geht der Gesetz­ent­wurf in Bundes­tag und Bundes­rat. Anfang Oktober soll das Paket dann in Kraft treten.

Wie wird der Kompro­miss begrün­det?

„Deutsch­land soll besser als in den vergan­ge­nen Jahren auf den nächs­ten Corona-Winter vorbe­rei­tet sein“, erklärt dazu Minis­ter Lauter­bach. Dazu dienten nicht nur diese neuen Corona-Regeln, sondern unter anderem auch die Impfstra­te­gie.

„Mit einem solchen IfSG-Stufen­mo­dell geben wir Bund und Ländern rechts­si­chere Werkzeuge zur Pande­mie­vor­sorge an die Hand.“ Lauter­bach hatte für stren­gere Maßnah­men gewor­ben, war dabei aber auf den Wider­stand des Koali­ti­ons­part­ners FDP gesto­ßen. Justiz­mi­nis­ter Busch­mann zeigte sich hocher­freut mit den Worten: „Auch im Herbst und Winter gilt: Freiheits­ein­schrän­kun­gen darf es nur geben, wenn sie erfor­der­lich sind.“ Lockdowns und Ausgangs­sper­ren werde es nicht geben. Die nun beschlos­se­nen Maßnah­men seien wirksam „und zugleich zumut­bar“, sagte der FDP-Politi­ker.

Quellen: BMG / BMJ