In einer kürzlich veröf­fent­li­chen Stellung­nahme hat sich der Deutsche Ethik­rat mit der Kranken­haus­ver­sor­gung in Deutsch­land ausein­an­der­ge­setzt. Darin bemän­gelte der Ethik­rat, dass die deutschen Klini­ken zu wenig am Patien­ten­wohl ausge­rich­tet seien.

So falle es auf, dass in der Debatte über die künftige Ausrich­tung der Klini­ken das Patien­ten­wohl als maßgeb­li­ches Leitprin­zip der Versor­gung nicht expli­zit im Vorder­grund stehe, heißt es in der Stellung­nahme. Im Zusam­men­hang damit stünden besorg­nis­er­re­gende Entwick­lun­gen in der Kranken­haus­me­di­zin, so etwa Mengen­aus­wei­tun­gen und reduzierte Behand­lungs­leis­tun­gen, die Konzen­tra­tion auf gewinn­brin­gende Behand­lun­gen zulas­ten notwen­di­ger Behand­lungs­an­ge­bote.

Pflege­per­so­nal­schlüs­seln und ‑mindest­quo­ten gefor­dert

Auch die proble­ma­ti­schen Arbeits­be­din­gun­gen für das Klinik­per­so­nal seien hier zu nennen. So fordert der Ethik­rat das Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­rium dazu auf, für eine „nachhal­tige Verbes­se­rung der Pflege­si­tua­tion im Kranken­haus“ zu sorgen. Dazu gehöre die Entwick­lung von Pflege­per­so­nal­schlüs­seln in Abhän­gig­keit von Stati­ons- und Bereichs­grö­ßen. Zudem sollten Mindest­quo­ten für Pflege­kräfte, diffe­ren­ziert nach Fachab­tei­lun­gen, festge­legt werden. Angesichts des Mangels an Pflege­kräf­ten könnten Quali­fi­zie­rungs­mo­delle geför­dert werden, mit denen zum Beispiel Arzthel­fer berufs­be­glei­tend zu Pflege­kräf­ten weiter­ge­bil­det werden.

Vergü­tungs­mo­delle müssen überar­bei­tet werden

Was die Vergü­tung durch Fallpau­scha­len angeht, plädierte der Ethik­rat ebenfalls für eine am Patien­ten­wohl orien­tierte Umgestal­tung. Denkbar wäre etwa eine auf den indivi­du­el­len Fall bezogene „Paket­lö­sung“. Um unnötige Eingriffe und Proze­du­ren zu vermei­den, sollten zudem Vergü­tungs­mo­delle entwi­ckelt werden, die Anreize bieten für eine „begrün­dete Unter­las­sung“. Für die Kranken­haus­be­hand­lung von Kindern und Jugend­li­chen sowie Behin­der­ten müssten spezi­fi­sche Fallpau­scha­len erarbei­tet werden.

Bundes­ein­heit­li­che Standards für die Kranken­haus­pla­nung

Nach Ansicht des Ethik­ra­tes sollten trans­pa­rente Krite­rien für eine primär am Patien­ten­wohl orien­tierte Kranken­haus­pla­nung entwi­ckelt werden. Ferner sollten Bund und Länder bundes­ein­heit­li­che Standards für die Kranken­haus­pla­nung entwi­ckeln, um Unter­schiede und Doppel­struk­tu­ren zu verrin­gern. Das schließe gegebe­nen­falls eine Reduzie­rung der Anzahl der Kranken­häu­ser nicht aus.