Evakuierung
Wenn Heimbe­woh­ner den Fluten schutz­los ausge­lie­fert sind


Die schwe­ren Unwet­ter in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 haben in vielen Regio­nen Deutsch­lands verhee­rende Schäden hinter­las­sen. Die Evaku­ie­rung von Klini­ken und Heimen musste angeord­net werden, in vielen Einrich­tun­gen ist noch nicht klar, wann eine normale Versor­gung der Patien­ten wieder aufge­nom­men werden kann.

Klini­ken und Heime sind beson­ders gefähr­det

Im Lebens­hil­fe­haus in Sinzig, einem Heim für Menschen mit Behin­de­rung, sind 12 Bewoh­ner ertrun­ken. Der genaue Ablauf konnte noch nicht rekon­stru­iert werden. Laut SWR hatte die Feuer­wehr jedoch das Heim gewarnt und aufge­for­dert, die Bewoh­ner zu evaku­ie­ren. Da aber die Nacht­wa­che – wie in vielen Einrich­tun­gen – nur aus einem einzi­gen Mitar­bei­ter bestand, kam die Flut zu schnell, um alle Bewoh­ner retten zu können. Evaku­ie­rung fehlg­schla­gen.

Statio­när aufge­nom­mene Patien­ten und Bewoh­ner von Pflege­hei­men sind in Katastro­phen beson­ders gefähr­det: Ihre Beweg­lich­keit ist oft so stark einge­schränkt, dass sie keine Möglich­keit haben, sich selbst in Sicher­heit zu bringen. Außer­dem verzich­ten Heime teils bewusst auf laute Alarm­si­gnale, um die Bewoh­ner nicht in Panik zu verset­zen und so zu verhin­dern, dass sie sich durch falsche Reaktio­nen selbst in Gefahr bringen.

Nacht­schich­ten knapp besetzt

Auch die Feuer­wehr kann oft nur bedingt helfen. Denn sie ist darauf angewie­sen, dass sich Bewoh­ner und Patien­ten bereits in einem siche­ren Bereich befin­den. Gerade das ist aber oft durch das Gesund­heits­per­so­nal nicht zu leisten, da Nacht­schich­ten in der Regel nur mit der aller­nö­tigs­ten Anzahl von Pflege­kräf­ten besetzt sind.

Helmut Kneppe, Vorsit­zen­der des Kurato­ri­ums Deutsche Alters­hilfe (KDA), fordert deshalb, dass Einrich­tun­gen für Menschen mit Behin­de­run­gen bei der Neustruk­tu­rie­rung von Warn- und Rettungs­kon­zep­ten stärker berück­sich­tigt werden: „Wir müssen […] Warn- und Rettungs­struk­tu­ren schaf­fen, die deutlich früher und nahe am jewei­li­gen Bedarf der Bewoh­ner Hilfe schaf­fen.“

Evakuierung
Hochwas­ser sucht sich gnaden­los seinen Weg

Evaku­ie­rung: Sind Pfleger verpflich­tet zu helfen?

Wie der Jurist Prof. Dr. Volker Großkopf hier im Video erklärt, „nimmt [Gesund­heits­per­so­nal] aufgrund seiner Schutz­pflicht gegen­über den Patien­ten und Bewoh­nern eine beson­dere Garan­ten­stel­lung ein. Das heißt, es ergibt sich über den Arbeits­ver­trag die Verpflich­tung, Patien­ten und Bewoh­ner im Rahmen der Zumut­bar­keit vor Schaden zu schüt­zen.“ Als zumut­bar gilt dabei jede Hilfe­leis­tung, die ohne erheb­li­che eigene Gefahr ausge­führt werden kann.

Das heißt, dass sich Pflege­kräfte im Katastro­phen­fall folgende Fragen stellen müssen:

  • Was kann dem Patien­ten oder Heimbe­woh­ner passie­ren, wenn ich nicht helfe? Wie wahrschein­lich ist das?
  • Was kann mir zusto­ßen, wenn ich helfe? Wie wahrschein­lich ist das?

Natür­lich muss sich auch ein sogenann­ter Garant nicht in Lebens­ge­fahr bringen, um zu helfen. Verlässt aber das Gesund­heits­per­so­nal das Haus, obwohl eine Evaku­ie­rung der Bewoh­ner ohne Eigen­ge­fähr­dung möglich gewesen wäre, drohen recht­li­che Konse­quen­zen bis zum Vorwurf des Totschlags.

Was kann ich tun, um die Patien­ten besser zu schüt­zen?

Viele Heime und Klini­ken fragen sich jetzt: Was tun, wenn die nächste Flut kommt? Martin Voss, Leiter der Katastro­phen­for­schungs­stelle Berlin (KFS) an der FU-Berlin, geht im Gespräch mit tagesschau.de auf die Wichtig­keit von Präven­ti­ons­maß­nah­men ein: „Wir müssen anfan­gen, präven­tiv zu denken. Also: Wie leben wir eigent­lich und welche Risiken entste­hen aus dieser Art zu leben? Damit hängt zusam­men, wie wir unsere Landschaft gestal­ten, wie wir Städte planen, […]“

Beson­ders der letzte Punkt ist wichtig: Klini­ken und Heime in dicht besie­del­ten Gebie­ten sind für Rettungs­fahr­zeuge schwer zugäng­lich, was eine schnelle Evaku­ie­rung erschwert.

Vorge­hen nicht einheit­lich geregelt

Grund­sätz­lich ist das Vorge­hen in Katastro­phen­fäl­len für Heime und Klini­ken in Deutsch­land nicht einheit­lich geregelt. Jede Einrich­tung sollte deshalb über einen detail­lier­ten Plan für die Evaku­ie­rung verfü­gen, in dem unter anderem folgende Punkte behan­delt werden:

  • Welche Perso­nen sind für die einzel­nen Schritte zustän­dig und verant­wort­lich?
  • Sind Flucht- und Rettungs­wege bekannt? Wo sind die Sammel­plätze und wie gelan­gen gehfä­hige und bettlä­ge­rige Patienten/Bewohner dorthin?
  • Wie läuft die Koordi­na­tion mit Feuer­wehr, THW und Katastro­phen­schutz?
  • Wie können dienst­freie Beschäf­tigte infor­miert werden?
  • Wie können Patienten/Bewohner identi­fi­ziert werden (z. B. Notfall­arm­band mit Patien­ten­in­for­ma­tio­nen)?
  • Wo können Patienten/Bewohner vorüber­ge­hend unter­ge­bracht werden? Welche Trans­port­mit­tel stehen zur Verfü­gung?
  • Ist die medizi­ni­sche Versor­gung der Patienten/Bewohner während des ganzen Ablaufs gewähr­leis­tet (zum Beispiel auch bei Winter­eva­ku­ie­run­gen)?
  • Wie wird mit persön­li­chem Eigen­tum der Patienten/Bewohner verfah­ren?
  • Wie werden Angehö­rige infor­miert?
Evakuierung
Jahrhun­dert­hoch­was­ser bleiben hoffent­lich die Ausnahme

Schulun­gen für alle Mitar­bei­ter

Ein weite­rer wichti­ger Punkt ist die regel­mä­ßige Schulung aller Mitar­bei­ter für den Ernst­fall, die Evaku­ie­rung, damit alle Abläufe gut einge­übt sind. 

Fest steht: Ein solches Jahrhun­dert­hoch­was­ser wird – nicht nur in Kranken­häu­sern und Pflege­hei­men – hoffent­lich immer den Ausnah­me­fall darstel­len. Aber es gibt den Betrei­bern der Einrich­tun­gen die Möglich­keit, bestehende Notfall­pläne zu verbes­sern und so beim nächs­ten Mal vielleicht größere Sicher­heit für Patien­ten, Bewoh­ner und nicht zuletzt das Gesund­heits­per­so­nal bieten zu können.