Kokain
Die Ehefrau eines Mannes hat ihm angeb­lich heimlich Kokain verab­reicht. Jetzt ist er seinen Führer­schein los.

Aus dem Verkehr gezogen

Eine Frau wollte ihre Ehe beleben und hat ihrem Mann deshalb heimlich Kokain verab­reicht. Zumin­dest behaup­tete das der Ehemann, nachdem er in eine Verkehrs­kon­trolle geriet und die Beamten einen Drogen­schnell­test bei ihm durch­führ­ten.

Und siehe da: Das Testergeb­nis zeigte ein positi­ves Ergeb­nis auf Kokain. Auch die anschlie­ßende Blutun­ter­su­chung bestä­tigt den Befund.

Autofah­ren unter dem Einfluss von Kokain ist nicht gestat­tet, entspre­chend sollte dem Mann die Fahrerlaub­nis entzo­gen werden. Um das zu verhin­dern richtete er sich mit einem Schrei­ben an die Verkehrs­be­hörde.

Kokain für die Liebe?

Dort behaup­tet der Mann, dass er den Konsum von Drogen immer abgelehnt habe. Das Kokain sei ihm unwis­sent­lich von seiner Frau verab­reicht worden. Sie wollte dadurch das eheli­che Sexual­le­ben wieder­be­le­ben, weil Kokain ihres Wissens nach stimu­lie­rend wirke und das sexuelle Verlan­gen steigere.

Außer­dem soll der Geschlechts­ver­kehr durch Kokain länger andau­ern und einen verzö­ger­ten Samen­er­guss verur­sa­chen. Das Kokain soll seine Frau ihm zum Teil in den Wein gegeben haben. Außer­dem soll sie ihm Kokain beim Sex auf sein Geschlechts­teil gerie­ben haben.

Sie wusste nicht, dass er am nächs­ten Morgen wieder am Straßen­ver­kehr teilneh­men würde. Norma­ler­weis würde er zu Wochen­be­ginn im Homeof­fice arbei­ten.

Er selbst habe durch das Kokain keine Ausfall­erschei­nun­gen festge­stellt. Nur etwas Kopfschmer­zen hätte er gehabt.

Mann trennt sich von seiner Frau

Trotz des Schrei­bens wurde der Mann dazu aufge­for­dert seinen Führer­schein abzuge­ben. Wer harte Drogen konsu­miert, sei fürs Autofah­ren ungeeig­net, so die Fahrerlaub­nis­be­hörde.

Die Ausfüh­run­gen des Mannes seien als Schutz­be­haup­tung anzuse­hen. Dass er nur Kopfschmer­zen und sonst keine Ausfall­erschei­nun­gen am nächs­ten Tag hatte, sei unplau­si­bel. Außer­dem hätte er merken müssen, dass ihm seine Frau Kokain auf das Geschlechts­teil aufge­tra­gen hat.

Wenige Tage nach der Entschei­dung, meldete sich die Frau des Mannes mit einer E‑Mail bei der Fahrerlaub­nis­be­hörde. Ihr Mann habe sich zwischen­zeit­lich von ihr getrennt und sie bereue ihren Fehler. Er habe sich nichts zu schul­den kommen lassen und werde nun für ihr Fehlver­hal­ten bestraft.

Auch nach Wieder­hol­ten Einwän­den hat das Verwal­tungs­ge­richt den Antrag des Mannes abgewie­sen. Dagegen erhob er Rechts­be­schwerde zum Oberver­wal­tungs­ge­richt Greifs­wald.

Trotz allem: Führer­schein kommt weg

Die Rechts­be­schwerde hatte keinen Erfolg. Das Verwal­tungs­ge­richt habe richtig erkannt, dass schon der einma­lige Konsum harter Drogen einen Entzug der Fahrerlaub­nis nach sich zieht. Es ist dabei egal wie hoch die Betäu­bungs­mit­tel­kon­zen­tra­tion war oder ob der Betrof­fene Ausfall­erschei­nun­gen hatte.

Sollte die harte Droge aller­dings unbewusst konsu­miert worden sein, kann eine seltene Ausnahme gemacht werden. Das OVG kommt zu dem Schluss, dass die Schil­de­run­gen des Mannes nicht gänzlich lebens­fremd sind und sich die Ereig­nisse eventu­ell so abgespielt haben könnten.

Aller­dings konnte das im Eilver­fah­ren nicht hinrei­chend zuver­läs­sig geklärt werden. Entspre­chend kann nur eine Folgen­ab­schät­zung vorge­nom­men werden.

Verkehrs­si­cher­heit ist wichti­ger als Inter­es­sen des Betrof­fe­nen

In der Abwägung zwischen dem öffent­li­chen Inter­esse an der Sicher­heit im Straßen­ver­kehr und dem priva­ten Inter­esse des Betrof­fe­nen seinen Führer­schein vorläu­fig zu behal­ten, ist die Verkehrs­si­cher­heit als klar wichti­ger anzuse­hen.

Dadurch wird der Betrof­fene zwar erheb­lich in seiner Mobili­tät einge­schränkt – zumal er beruf­lich auf seinen Führer­schein angewie­sen ist -, aller­dings gehen von Autofah­rern unter Drogen­ein­fluss erheb­li­che Gefah­ren für Gesund­heit und Leben anderer Verkehrs­teil­neh­mer aus.

FAQ

Welche Folgen hat Kokain­kon­sum im Straßen­ver­kehr?

Autofah­ren unter dem Einfluss von Kokain ist gesetz­lich verbo­ten und kann den Entzug der Fahrerlaub­nis nach sich ziehen. Selbst ohne offen­sicht­li­che Ausfall­erschei­nun­gen oder eine geringe Betäu­bungs­mit­tel­kon­zen­tra­tion kann die Fahrerlaub­nis entzo­gen werden, um die Verkehrs­si­cher­heit zu gewähr­leis­ten.

Was tun, wenn der Führer­schein wegen Drogen­kon­sum entzo­gen wurde?

Wenn der Führer­schein wegen eines positi­ven Drogen­tests entzo­gen wurde, sollten Betrof­fene zunächst die Entschei­dung der Fahrerlaub­nis­be­hörde überprü­fen lassen. In Fällen, bei denen der Konsum unbewusst erfolgt ist – zum Beispiel bei der heimli­chen Verab­rei­chung von Drogen – kann eine Rechts­be­schwerde einge­legt werden.

Welche Rechte hat man bei unbewuss­tem Drogen­kon­sum im Straßen­ver­kehr?

Wenn einem Autofah­rer unbewusst Drogen verab­reicht wurden, kann eine Ausnahme beim Führer­schein­ent­zug gemacht werden. Aller­dings muss der Betrof­fene glaub­haft darle­gen, dass der Konsum ohne sein Wissen erfolgte. Sollten keine plausi­blen Gründe vorge­tra­gen werden, kann auch schon der einma­lige Konsum harter Drogen zum Fürer­schein­ent­zug führen.

Quelle: OVG Greifs­walf vom 20. Juni 2024 – 1 M 166/24 OVG