Aus dem Verkehr gezogen
Eine Frau wollte ihre Ehe beleben und hat ihrem Mann deshalb heimlich Kokain verabreicht. Zumindest behauptete das der Ehemann, nachdem er in eine Verkehrskontrolle geriet und die Beamten einen Drogenschnelltest bei ihm durchführten.
Und siehe da: Das Testergebnis zeigte ein positives Ergebnis auf Kokain. Auch die anschließende Blutuntersuchung bestätigt den Befund.
Autofahren unter dem Einfluss von Kokain ist nicht gestattet, entsprechend sollte dem Mann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Um das zu verhindern richtete er sich mit einem Schreiben an die Verkehrsbehörde.
Kokain für die Liebe?
Dort behauptet der Mann, dass er den Konsum von Drogen immer abgelehnt habe. Das Kokain sei ihm unwissentlich von seiner Frau verabreicht worden. Sie wollte dadurch das eheliche Sexualleben wiederbeleben, weil Kokain ihres Wissens nach stimulierend wirke und das sexuelle Verlangen steigere.
Außerdem soll der Geschlechtsverkehr durch Kokain länger andauern und einen verzögerten Samenerguss verursachen. Das Kokain soll seine Frau ihm zum Teil in den Wein gegeben haben. Außerdem soll sie ihm Kokain beim Sex auf sein Geschlechtsteil gerieben haben.
Sie wusste nicht, dass er am nächsten Morgen wieder am Straßenverkehr teilnehmen würde. Normalerweis würde er zu Wochenbeginn im Homeoffice arbeiten.
Er selbst habe durch das Kokain keine Ausfallerscheinungen festgestellt. Nur etwas Kopfschmerzen hätte er gehabt.
Mann trennt sich von seiner Frau
Trotz des Schreibens wurde der Mann dazu aufgefordert seinen Führerschein abzugeben. Wer harte Drogen konsumiert, sei fürs Autofahren ungeeignet, so die Fahrerlaubnisbehörde.
Die Ausführungen des Mannes seien als Schutzbehauptung anzusehen. Dass er nur Kopfschmerzen und sonst keine Ausfallerscheinungen am nächsten Tag hatte, sei unplausibel. Außerdem hätte er merken müssen, dass ihm seine Frau Kokain auf das Geschlechtsteil aufgetragen hat.
Wenige Tage nach der Entscheidung, meldete sich die Frau des Mannes mit einer E‑Mail bei der Fahrerlaubnisbehörde. Ihr Mann habe sich zwischenzeitlich von ihr getrennt und sie bereue ihren Fehler. Er habe sich nichts zu schulden kommen lassen und werde nun für ihr Fehlverhalten bestraft.
Auch nach Wiederholten Einwänden hat das Verwaltungsgericht den Antrag des Mannes abgewiesen. Dagegen erhob er Rechtsbeschwerde zum Oberverwaltungsgericht Greifswald.
Trotz allem: Führerschein kommt weg
Die Rechtsbeschwerde hatte keinen Erfolg. Das Verwaltungsgericht habe richtig erkannt, dass schon der einmalige Konsum harter Drogen einen Entzug der Fahrerlaubnis nach sich zieht. Es ist dabei egal wie hoch die Betäubungsmittelkonzentration war oder ob der Betroffene Ausfallerscheinungen hatte.
Sollte die harte Droge allerdings unbewusst konsumiert worden sein, kann eine seltene Ausnahme gemacht werden. Das OVG kommt zu dem Schluss, dass die Schilderungen des Mannes nicht gänzlich lebensfremd sind und sich die Ereignisse eventuell so abgespielt haben könnten.
Allerdings konnte das im Eilverfahren nicht hinreichend zuverlässig geklärt werden. Entsprechend kann nur eine Folgenabschätzung vorgenommen werden.
Verkehrssicherheit ist wichtiger als Interessen des Betroffenen
In der Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Sicherheit im Straßenverkehr und dem privaten Interesse des Betroffenen seinen Führerschein vorläufig zu behalten, ist die Verkehrssicherheit als klar wichtiger anzusehen.
Dadurch wird der Betroffene zwar erheblich in seiner Mobilität eingeschränkt – zumal er beruflich auf seinen Führerschein angewiesen ist -, allerdings gehen von Autofahrern unter Drogeneinfluss erhebliche Gefahren für Gesundheit und Leben anderer Verkehrsteilnehmer aus.
FAQ
Welche Folgen hat Kokainkonsum im Straßenverkehr?
Autofahren unter dem Einfluss von Kokain ist gesetzlich verboten und kann den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen. Selbst ohne offensichtliche Ausfallerscheinungen oder eine geringe Betäubungsmittelkonzentration kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Was tun, wenn der Führerschein wegen Drogenkonsum entzogen wurde?
Wenn der Führerschein wegen eines positiven Drogentests entzogen wurde, sollten Betroffene zunächst die Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde überprüfen lassen. In Fällen, bei denen der Konsum unbewusst erfolgt ist – zum Beispiel bei der heimlichen Verabreichung von Drogen – kann eine Rechtsbeschwerde eingelegt werden.
Welche Rechte hat man bei unbewusstem Drogenkonsum im Straßenverkehr?
Wenn einem Autofahrer unbewusst Drogen verabreicht wurden, kann eine Ausnahme beim Führerscheinentzug gemacht werden. Allerdings muss der Betroffene glaubhaft darlegen, dass der Konsum ohne sein Wissen erfolgte. Sollten keine plausiblen Gründe vorgetragen werden, kann auch schon der einmalige Konsum harter Drogen zum Fürerscheinentzug führen.
Quelle: OVG Greifswalf vom 20. Juni 2024 – 1 M 166/24 OVG