Unsere Webseite benutzt Cookies. Diese helfen uns bei der Verbesserung des Nutzererlebnisses. Mehr Informationen finden Sie unter: Datenschutzerklärung
Mit dem Auto auf dem Weg zur Arbeit hat eine Mitarbeiterin eines Pflegedienstes einen Unfall gebaut, da sie selbstverschuldet von der Fahrbahn abgekommen ist. Dadurch ist ein erheblicher Schaden entstanden, der nun ersetzt werden muss.
Wegen Falschparkens ein Knöllchen zu kassieren, ist sehr ärgerlich. Für Ärzte, die mit dem Dienstauto Hausbesuche abstatten, besteht diesbezüglich nur bedingt ein Sonderrecht.
Wer im ambulanten Pflegedienst tätig ist, weiß, dass man viel mit dem Auto unterwegs ist. Da kann es schonmal passieren, dass man mit dem Dienstfahrzeug einen kleinen Unfall baut.
Fährt ein Arzt zu einem Notfall, sind Verkehrsverstöße nur im Wege des sogenannten rechtfertigenden Notstandes gerechtfertigt. Bei einem Rettungswagen mit Blaulicht und Martinshorn sieht die Sache anders aus.
Immer häufiger wird heutzutage ambulant unter Narkose operiert. Der Arzt muss dafür Sorge tragen, dass der Patient sicher nach Hause kommt und ihn ggf. am Autofahren hindern.