Erst kürzlich stellte das Land Schles­wig-Holstein einen Geset­zes­an­trag bei dem Deutschen Bundes­rat, in dem die Auswei­tung der Öffnungs­zei­ten von Portal­pra­xen zur Entlas­tung der Notfall­am­bu­lan­zen gefor­dert wird. Der Verband der Ersatz­kas­sen e.V. (vdek) hat dazu Stellung genom­men und betonte, dass der Verband das Vorha­ben Schles­wig-Holsteins begrüßt. „Die Initia­tive ist ein wichti­ger Schritt, um das Problem der überfüll­ten Notauf­nah­men in Kranken­häu­sern anzuge­hen und greift zentrale Forde­run­gen der Ersatz­kas­sen zur Reform der Notfall­ver­sor­gung auf. Die vorge­schla­ge­nen Geset­zes­än­de­run­gen können dazu beitra­gen, dass Warte­zei­ten in den Notauf­nah­men der Klinken verkürzt und Kapazi­tä­ten für wirkli­che Notfälle frei werden. Zudem wird das Klinik­per­so­nal entlas­tet“, so Ulrike Elsner, Vorstands­vor­sit­zende des vdek anläss­lich der ersten Lesung des Antrags im Bundes­rat.

Zusam­men­le­gung des Rettungs- und Bereit­schafts­diens­tes

Bereits im Jahr 2016 hatte der Verband die bundes­weite Einfüh­rung von Portal­pra­xen an Kranken­häu­sern, die auch an der statio­nä­ren Notfall­ver­sor­gung teilha­ben, gefor­dert. Elsner betonte daher nochmals: „Wir brauchen bundes­ein­heit­li­che, trans­pa­rente und für die Versi­cher­ten verläss­li­che ambulante Notfall­struk­tu­ren. Dazu gehört auch, dass die Leitstel­len des Rettungs­diens­tes und des ärztli­chen Bereit­schafts­diens­tes (116 117) zusam­men­ge­legt werden. Rettungs- und Bereit­schafts­dienst sollten zur Zusam­men­ar­beit gesetz­lich verpflich­tet werden.“

Ausdrück­lich appel­lierte die vdek-Vorsit­zende an die Länder­kam­mer sowie die Bundes­re­gie­rung, dem Antrag Schles­wig-Holsteins zu folgen und das Gesetz auf den Weg zu bringen.