Erst kürzlich stellte das Land Schleswig-Holstein einen Gesetzesantrag bei dem Deutschen Bundesrat, in dem die Ausweitung der Öffnungszeiten von Portalpraxen zur Entlastung der Notfallambulanzen gefordert wird. Der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) hat dazu Stellung genommen und betonte, dass der Verband das Vorhaben Schleswig-Holsteins begrüßt. „Die Initiative ist ein wichtiger Schritt, um das Problem der überfüllten Notaufnahmen in Krankenhäusern anzugehen und greift zentrale Forderungen der Ersatzkassen zur Reform der Notfallversorgung auf. Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen können dazu beitragen, dass Wartezeiten in den Notaufnahmen der Klinken verkürzt und Kapazitäten für wirkliche Notfälle frei werden. Zudem wird das Klinikpersonal entlastet“, so Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek anlässlich der ersten Lesung des Antrags im Bundesrat.
Zusammenlegung des Rettungs- und Bereitschaftsdienstes
Bereits im Jahr 2016 hatte der Verband die bundesweite Einführung von Portalpraxen an Krankenhäusern, die auch an der stationären Notfallversorgung teilhaben, gefordert. Elsner betonte daher nochmals: „Wir brauchen bundeseinheitliche, transparente und für die Versicherten verlässliche ambulante Notfallstrukturen. Dazu gehört auch, dass die Leitstellen des Rettungsdienstes und des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (116 117) zusammengelegt werden. Rettungs- und Bereitschaftsdienst sollten zur Zusammenarbeit gesetzlich verpflichtet werden.“
Ausdrücklich appellierte die vdek-Vorsitzende an die Länderkammer sowie die Bundesregierung, dem Antrag Schleswig-Holsteins zu folgen und das Gesetz auf den Weg zu bringen.