Textile Atemschutzmaske
Textile Atemschutz­maske: Zukunft oder Vergan­gen­heit?

Die COVID-19-Pande­mie hat schlag­ar­tig und weltweit ein Thema in den Fokus gerückt, mit dem sich bislang haupt­säch­lich Exper­ten beschäf­tigt haben: Gesichts­mas­ken zur Unter­bre­chung von Infek­ti­ons­ket­ten.

Die „eine“ Gesichts­maske gibt es aber nicht, sondern verschie­dene Produkte, die unter­schied­li­chen Regula­rien unter­lie­gen und somit auch unter­schied­li­chen techni­schen Anfor­de­run­gen. Prinzi­pi­ell gibt es in der EU drei unter­schied­li­che Produkt­grup­pen von Masken.

FFP-Atemschutz­mas­ken (FFP = Filte­ring Face Piece) unter­lie­gen der Verord­nung (EU) 2016/425 für Persön­li­che Schutz­aus­rüs­tung und müssen die Vorga­ben der DIN EN 149 einhal­ten sowie mit einem CE-Kennzei­chen verse­hen sein. Der eigent­li­che Verwen­dungs­zweck besteht darin, den Träger vor feinen Parti­keln zu schüt­zen, zum Beispiel im Rahmen von Arbei­ten, bei denen viel Staub entsteht. Im medizi­ni­schen und pflege­ri­schen Bereich schüt­zen FFP-Masken das Perso­nal vor der Anste­ckung mit luftge­tra­ge­nen Erregern, die von den Patien­ten und Pflege­be­dürf­ti­gen ausge­hen. Für Atemschutz­mas­ken gibt es verschie­dene Schutz­stu­fen (FFP 1–3), abhän­gig davon, wie gut sie Stäube, Krank­heits­er­re­ger und flüssige bezie­hungs­weise feste Parti­kel zurück­hal­ten. Während diese Masken in Europa die Vorga­ben der Norm DIN EN 149 erfül­len müssen, gelten im nicht-europäi­schen Ausland andere Vorga­ben.

Medizi­ni­sche Gesichts­mas­ken bedecken Mund und Nase, und werden üblicher­weise von Ärzten und Pflege­kräf­ten getra­gen, um Patien­ten oder Bewoh­ner von Pflege­hei­men vor Infek­ti­ons­er­re­gern durch das behan­delnde Perso­nal zu schüt­zen. Diese auch als „OP-Masken“ oder „Mund-Nasen-Schutz“ bekann­ten Gesichts­mas­ken schüt­zen medizi­ni­sches Perso­nal je nach Produkt­ka­te­go­rie zusätz­lich vor Sprit­zern poten­zi­ell konta­mi­nier­ter Flüssig­kei­ten, beispiels­weise im Rahmen von OPs. Medizi­ni­sche Masken unter­lie­gen aufgrund ihres vorwie­gen­den Einsatz­be­reichs der Medizin­pro­duk­te­ver­ord­nung 2017/745 und müssen die Anfor­de­run­gen für Medizin­pro­dukte der Klasse I sowie die techni­schen Vorga­ben der europäi­schen Norm EN 14683 erfül­len; auch gelten im nicht-europäi­schen Ausland andere norma­tive Vorga­ben.

Alltags­mas­ken/­Com­mu­nity-Masken: Bei Gesichts­mas­ken, die weder die Anfor­de­run­gen der Medizin­pro­duk­te­ver­ord­nung erfül­len, noch mit dem CE-Zeichen als persön­li­che Schutz­aus­rüs­tung gekenn­zeich­net sind, handelt es sich um simple Beklei­dungs­ge­gen­stände ohne nachge­wie­sene Schutz­funk­tion. Je nach dem, aus welchem Material sie bestehen und ob sie korrekt getra­gen werden, haben solche Alltags­mas­ken („Commu­nity Masken“) auch eine gewisse Barrie­re­wir­kung. Sie können in beschränk­tem Maße also zum Beispiel vor größe­ren Tröpf­chen hustender/niesender Perso­nen oder vor einer Anste­ckung durch unwill­kür­li­che Berüh­run­gen mit poten­zi­ell konta­mi­nier­ten Händen im Gesicht schüt­zen. Seit 2020 gibt es in Europa die Vorstufe einer Prüfnorm (CWA 17553), mit der Herstel­ler von Alltags­mas­ken (freiwil­lig) die Funktion und Sicher­heit dieser Masken nachwei­sen können.

Die medizi­ni­sche Gesichts­maske als texti­les Mehrweg-Produkt

Seitdem der Gesetz­ge­ber in vielen Berei­chen das Tragen einer FFP- oder medizi­ni­schen Gesichts­maske vorschreibt, ist der Absatz von Commu­nity Masken deutlich zurück­ge­gan­gen. Zahlrei­che Textil­her­stel­ler gehen aber neue Wege und haben textile Mehrweg­mas­ken entwi­ckelt, die die Vorga­ben einer medizi­ni­schen Gesichts­maske vollum­fäng­lich erfül­len und als Medizin­pro­dukt der Klasse I im Markt sind.

Dabei handelt es sich um eine recht neue Produkt­ka­te­go­rie, auf die die norma­ti­ven Regula­rien noch nicht vollstän­dig einge­stellt sind. Die Vorteile liegen auf der Hand: Neben der deutli­chen Einspa­rung von Müll, dem gerin­ge­ren Ressour­cen­ver­brauch und der erneu­ten Verfüg­bar­keit bringen die texti­len Masken einen Mehrwert an Trage­kom­fort bei gleicher Sicher­heit und Funktion. Auch für die profes­sio­nelle Anwen­dung im Gesund­heits­we­sen, wo der Preis der Produkte eine sehr große Rolle spielt, eignen sich die Mehrweg-Masken, da mehrere Studien belegen, dass die Kosten über die Gesamt­nut­zungs­dauer (total cost of owner­ship) für Mehrweg­pro­dukte unter den Kosten für Einweg­pro­dukte liegen.

Neue Heraus­for­de­run­gen – die Wieder­auf­be­rei­tung

Mit der Mehrweg-Anwen­dung kommen auch zulas­sungs­recht­lich neue Fragen auf, die der Hersteller/Inverkehrbringer im Rahmen seiner durch die europäi­sche Medizin­pro­duk­te­ver­ord­nung (MDR) vorge­schrie­be­nen Risiko­be­trach­tung analy­sie­ren, dokumen­tie­ren und disku­tie­ren muss: die verläss­lich desin­fi­zie­rende Wieder­auf­be­rei­tung.

Hierbei müssen drei Punkte unbedingt gewähr­leis­tet sein:

  • Das Wasch­ver­fah­ren muss Schmutz, Hautpar­ti­kel, etc. vollstän­dig entfer­nen und desin­fi­zie­rend wirksam sein in den Wirkbe­rei­chen A und B, also gegen Bakte­rien, Pilze, Mykobak­te­rien und Viren.
  • Die Funktion und Sicher­heit der Maske dürfen durch die Aufbe­rei­tung nicht verän­dert werden.
  • Der Aufbe­rei­tungs­pro­zess muss dokumen­tiert und die Hygie­ne­vor­ga­ben regel­mä­ßig überprüft werden.

Der profes­sio­nelle Textil­ser­vice kann dies bieten. Gewerb­li­che Wäsche­reien, die für das desin­fi­zie­rende Waschen zerti­fi­ziert sind, zum Beispiel nach RAL-Gütezei­chen 992/2 bezie­hungs­weise EN 14065, haben kontrol­lierte und fremd­über­wachte Hygie­ne­pro­zesse instal­liert und waschen nachweis­lich im Wirkbe­reich A und B. Durch die Zerti­fi­zie­rung sind die Prozesse dokumen­tiert, worauf sich der Anwen­der aus dem Gesund­heits­we­sen und auch der Inver­kehr­brin­ger der Mehrweg-Masken berufen können.

Auch norma­tiv wird der neuen Produkt­ka­te­go­rie Medizi­ni­sche Mehrweg-Gesichts­mas­ken mehr Aufmerk­sam­keit geschenkt werden. Im Zuge der anste­hen­den Überar­bei­tung der DIN EN 14683, die bislang nur Einweg­ar­ti­kel umfasst, sollen auch Mehrweg-Masken, die zugleich als auch als persön­li­che Schutz­aus­rüs­tung dienen, betrach­tet werden.