Nachdem es viel Kritik hagelte, ist die Beitragsordnung für die Mitglieder der Pflegekammer Niedersachsen überarbeitet worden, die entsprechenden Eckpunkte hat Kammerpräsidentin Sandra Mehmecke im Gesundheits- und Sozialausschuss vorgestellt. In den bisherigen Beitragsbescheiden, die zur Empörung vieler Mitglieder kurz vor Weihnachten versendet wurden, war ein zu zahlender Höchstbetrag von 140 Euro für das halbe Jahr 2018 aufgeführt. Generell muss jedes Mitglied einen prozentualen Anteil von 0,4 Prozent seines Einkommens an die Kammer abführen, der genannte Höchstbeitrag orientierte sich dabei an einem Gehalt von 70.000 Euro – ein Gehalt, so die Kritik, das Pflegekräfte überhaupt nicht beziehen würden. Die Mitglieder waren dazu aufgefordert per Selbsteinstufung Auskunft über ihr tatsächliches Jahresbruttoeinkommen abzüglich der Werbungskosten zu geben, auf dessen Grundlage dann ein neuer Bescheid erstellt werden sollte.
Laut der neuen Beitragsordnung soll sich dies nun ändern: Es bleibt zwar bei dem prozentualen Beitragssatz, jedoch wird die Festsetzung des Jahreshöchstbeitrags im Regelbescheid ab dem Beitragsjahr 2019 abgeschafft. Die Pflegekammer setze neben anderen Verbesserungen künftig auf die Selbstauskunft ihrer Mitglieder – also ohne Festsetzung eines pauschalen Höchstbeitrags, so der neue Ansatz. Wenn sich das Einkommen nicht ändert, muss die Selbsteinstufung nicht jedes Jahr neu eingereicht werden.
Jahreseinkünfte von unter 9.168 Euro pro Jahr seien außerdem zukünftig von der Beitragszahlung befreit. Dieser Wert orientiert sich am jährlich steigenden Steuerfreibetrag. Die Pflegekammer weist zudem auf eine weitere Änderung hin: „Liegen die Einkünfte im aktuellen Beitragsjahr um mindestens 6.000 Euro niedriger als in der Selbstauskunft angegeben, kann eine Reduzierung bzw. Befreiung vom Beitrag beantragt werden“, so Mehmecke. Das bisherige Aktualisierungsverfahren, das von einem Einkommensunterschied von mindestens 15.000 Euro ausgeht, wurde stark kritisiert.
Für besondere Härtefälle seien zudem Einzelfallentscheidungen jederzeit möglich, betonte die Präsidentin. Auch die überarbeitete Beitragsordnung sei nicht in Stein gemeißelt. Der Ausschuss „Finanzangelegenheiten“ überprüft die Auswirkungen der Beitragsordnung permanent und macht Vorschläge für zukünftige Änderungen im Interesse der Beitragszahler. Am Freitag will die Kammerversammlung über die vorgeschlagenen Änderungen entscheiden. Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung wird die neue Beitragsordnung im Rahmen der Rechtsaufsicht zeitnah auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen.
Quelle: Pflegekammer Niedersachsen