Nachdem es viel Kritik hagelte, ist die Beitrags­ord­nung für die Mitglie­der der Pflege­kam­mer Nieder­sach­sen überar­bei­tet worden, die entspre­chen­den Eckpunkte hat Kammer­prä­si­den­tin Sandra Mehme­cke im Gesund­heits- und Sozial­aus­schuss vorge­stellt. In den bishe­ri­gen Beitrags­be­schei­den, die zur Empörung vieler Mitglie­der kurz vor Weihnach­ten versen­det wurden, war ein zu zahlen­der Höchst­be­trag von 140 Euro für das halbe Jahr 2018 aufge­führt. Generell muss jedes Mitglied einen prozen­tua­len Anteil von 0,4 Prozent seines Einkom­mens an die Kammer abfüh­ren, der genannte Höchst­bei­trag orien­tierte sich dabei an einem Gehalt von 70.000 Euro – ein Gehalt, so die Kritik, das Pflege­kräfte überhaupt nicht bezie­hen würden. Die Mitglie­der waren dazu aufge­for­dert per Selbst­ein­stu­fung Auskunft über ihr tatsäch­li­ches Jahres­brut­to­ein­kom­men abzüg­lich der Werbungs­kos­ten zu geben, auf dessen Grund­lage dann ein neuer Bescheid erstellt werden sollte.

Laut der neuen Beitrags­ord­nung soll sich dies nun ändern: Es bleibt zwar bei dem prozen­tua­len Beitrags­satz, jedoch wird die Festset­zung des Jahres­höchst­bei­trags im Regel­be­scheid ab dem Beitrags­jahr 2019 abgeschafft. Die Pflege­kam­mer setze neben anderen Verbes­se­run­gen künftig auf die Selbst­aus­kunft ihrer Mitglie­der – also ohne Festset­zung eines pauscha­len Höchst­bei­trags, so der neue Ansatz. Wenn sich das Einkom­men nicht ändert, muss die Selbst­ein­stu­fung nicht jedes Jahr neu einge­reicht werden.

Jahres­ein­künfte von unter 9.168 Euro pro Jahr seien außer­dem zukünf­tig von der Beitrags­zah­lung befreit. Dieser Wert orien­tiert sich am jährlich steigen­den Steuer­frei­be­trag. Die Pflege­kam­mer weist zudem auf eine weitere Änderung hin: „Liegen die Einkünfte im aktuel­len Beitrags­jahr um mindes­tens 6.000 Euro niedri­ger als in der Selbst­aus­kunft angege­ben, kann eine Reduzie­rung bzw. Befrei­ung vom Beitrag beantragt werden“, so Mehme­cke. Das bishe­rige Aktua­li­sie­rungs­ver­fah­ren, das von einem Einkom­mens­un­ter­schied von mindes­tens 15.000 Euro ausgeht, wurde stark kriti­siert.

Für beson­dere Härte­fälle seien zudem Einzel­fall­ent­schei­dun­gen jeder­zeit möglich, betonte die Präsi­den­tin. Auch die überar­bei­tete Beitrags­ord­nung sei nicht in Stein gemei­ßelt. Der Ausschuss „Finanz­an­ge­le­gen­hei­ten“ überprüft die Auswir­kun­gen der Beitrags­ord­nung perma­nent und macht Vorschläge für zukünf­tige Änderun­gen im Inter­esse der Beitrags­zah­ler. Am Freitag will die Kammer­ver­samm­lung über die vorge­schla­ge­nen Änderun­gen entschei­den. Das Nieder­säch­si­sche Minis­te­rium für Sozia­les, Gesund­heit und Gleich­stel­lung wird die neue Beitrags­ord­nung im Rahmen der Rechts­auf­sicht zeitnah auf ihre Recht­mä­ßig­keit überprü­fen.

Quelle: Pflege­kam­mer Nieder­sach­sen