Händehygiene
Gut beraten in Sachen Hygiene. Bild: HICARE/Danny Gohlke

Ganz gleich ob im Kranken­haus oder im ambulan­ten Bereich – im Kampf gegen Keime müssen bestimmte Hygie­ne­vor­schrif­ten beach­tet werden, um die Infek­ti­ons­ge­fahr für Arzt, Mitar­bei­ter und Patien­ten abzuwen­den. Auch KBV-Vorstands­vor­sit­zen­der Dr. Andreas Gassen betonte am Mittwoch in Berlin: „Hygiene ist in der medizi­ni­schen Versor­gung das A und O.“ Gleich­zei­tig ist die Palette an Verord­nun­gen, Geset­zen und Vorschrif­ten zu den Hygie­ne­maß­nah­men breit aufge­stellt. Daher unter­stüt­zen die Kassen­ärzt­li­che Bundes­ver­ei­ni­gung (KBV) und die Kassen­ärzt­li­che Verei­ni­gun­gen (KVen) die Vertrags­ärzte mit einem ebenso breit aufge­stell­ten Infor­ma­ti­ons­pool: „Die nieder­ge­las­se­nen Kolle­gin­nen und Kolle­gen unter­neh­men sehr viel, um die Übertra­gung von Krank­heits­er­re­gern zu vermei­den. Beim Kampf gegen Keime und Infek­tio­nen unter­stüt­zen wir sie mit einem erwei­ter­ten Service­an­ge­bot mit kompak­ten und übersicht­li­chen Infor­ma­tio­nen“, erklärt Gassen weiter.

Von Muster­do­ku­men­ten bishin zu Check­lis­ten

Das Spektrum reicht vom Muster­do­ku­ment für einen Reini­gungs- und Desin­fek­ti­ons­plan für die Praxis über Ablauf­be­schrei­bun­gen beispiels­weise zur Aufbe­rei­tung von Medizin­pro­duk­ten oder zur Wundver­sor­gung bis hin zu Check­lis­ten, mit denen die Umset­zung der Hygie­ne­maß­nah­men überprüft werden kann. Im Mittel­punkt stehen dabei fachüber­grei­fend Maßnah­men zur Basis­hy­giene.

Die Materia­lien sind gemein­sam mit dem Kompe­tenz­zen­trum (CoC) Hygiene und Medizin­pro­dukte der Kassen­ärzt­li­chen Verei­ni­gun­gen und der KBV entwi­ckelt worden. Das Zentrum hat gerade eine detail­lierte Muster­vor­lage heraus­ge­ge­ben, mit der ein Hygie­ne­plan für die Arztpra­xis erstellt werden kann. Die Regelun­gen beschrei­ben allge­meine, aber auch spezi­elle Hygie­ne­maß­nah­men und berück­sich­ti­gen die norma­ti­ven Vorga­ben sowohl zum Patien­ten- als auch zum Mitar­bei­ter­schutz.

Quelle: KBV