Ganz gleich ob im Krankenhaus oder im ambulanten Bereich – im Kampf gegen Keime müssen bestimmte Hygienevorschriften beachtet werden, um die Infektionsgefahr für Arzt, Mitarbeiter und Patienten abzuwenden. Auch KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen betonte am Mittwoch in Berlin: „Hygiene ist in der medizinischen Versorgung das A und O.“ Gleichzeitig ist die Palette an Verordnungen, Gesetzen und Vorschriften zu den Hygienemaßnahmen breit aufgestellt. Daher unterstützen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) die Vertragsärzte mit einem ebenso breit aufgestellten Informationspool: „Die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen unternehmen sehr viel, um die Übertragung von Krankheitserregern zu vermeiden. Beim Kampf gegen Keime und Infektionen unterstützen wir sie mit einem erweiterten Serviceangebot mit kompakten und übersichtlichen Informationen“, erklärt Gassen weiter.
Von Musterdokumenten bishin zu Checklisten
Das Spektrum reicht vom Musterdokument für einen Reinigungs- und Desinfektionsplan für die Praxis über Ablaufbeschreibungen beispielsweise zur Aufbereitung von Medizinprodukten oder zur Wundversorgung bis hin zu Checklisten, mit denen die Umsetzung der Hygienemaßnahmen überprüft werden kann. Im Mittelpunkt stehen dabei fachübergreifend Maßnahmen zur Basishygiene.
Die Materialien sind gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum (CoC) Hygiene und Medizinprodukte der Kassenärztlichen Vereinigungen und der KBV entwickelt worden. Das Zentrum hat gerade eine detaillierte Mustervorlage herausgegeben, mit der ein Hygieneplan für die Arztpraxis erstellt werden kann. Die Regelungen beschreiben allgemeine, aber auch spezielle Hygienemaßnahmen und berücksichtigen die normativen Vorgaben sowohl zum Patienten- als auch zum Mitarbeiterschutz.
Quelle: KBV