Impfungen
Gerade um vulnerable Patien­ten­grup­pen zu schüt­zen, kann es für Pflege­fach­kräfte sinnvoll sein, sich gegen bestimmte Krank­hei­ten impfen zu lassen. Bild: © Tero Vesalai­nen | Dreamstime.com

Welt-Impf-Woche

In der letzten April­wo­che jedes Jahres richtet die Weltge­sund­heits­or­ga­ni­sa­tion (WHO) die Weltimpf­wo­che aus – eine globale Initia­tive, die die lebens­ret­tende Wirkung von Impfun­gen hervor­he­ben soll.

Laut WHO gehe es bei Impfun­gen nicht nur darum, indivi­du­elle Leben zu schüt­zen, sondern durch kollek­ti­ves Handeln und Engage­ment impfprä­ven­ta­ble Krank­hei­ten zu unter­bin­den. Ein Grund, sich anzuschauen, welche Impfun­gen für Mitar­bei­tende im Gesund­heits­we­sen sinnvoll sind.

Recht­li­che Grund­lage für Impfun­gen von Mitar­bei­ten­den im Gesund­heits­we­sen

Tatsäch­lich gibt es recht­li­che Vorga­ben, die darauf abzie­len, nosoko­miale Infek­tio­nen – also Infek­tio­nen, die sich Patien­ten in medizi­ni­schen Einrich­tun­gen, in Klinken oder im pflege­ri­schen Kontext zuzie­hen – zu verhin­dern. Hierzu sieht der Gesetz­ge­ber in § 23 Absatz 3 Infek­ti­ons­schutz­ge­setz vor, dass die Leiter von medizi­ni­schen Einrich­tun­gen sicher­stel­len müssen, „dass die nach dem Stand der medizi­ni­schen Wissen­schaft erfor­der­li­chen Maßnah­men getrof­fen werden“, um eben jene Infek­tio­nen zu vermei­den. Da reine Hygie­ne­maß­nah­men hierbei in einigen Fällen nicht ausrei­chen, sind zusätz­lich Schutz­imp­fun­gen für das Perso­nal denkbar.

Gemäß § 23a des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes (IfSG) dürfen Arbeit­ge­ber in medizi­ni­schen Einrich­tun­gen deshalb den Impf- oder Immun­sta­tus ihrer Mitar­bei­ter erfra­gen, um geeig­nete Schutz­maß­nah­men zu ergrei­fen sowie über die Möglich­keit oder die Art und Weise des Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­ses zu entschei­den.

Auf Grund­lage dieser recht­li­chen Vorga­ben unter­lie­gen Mitar­bei­tende im Gesund­heits­we­sen in Deutsch­land spezi­fi­schen Impfemp­feh­lun­gen, die dem Schutz sowohl des Perso­nals als auch der betreu­ten Perso­nen dienen. Diese Empfeh­lun­gen basie­ren auf wissen­schaft­li­chen Erkennt­nis­sen und werden von der ständi­gen Impfkom­mis­sion (STIKO) sowie der Kommis­sion für Kranken­haus­hy­giene und Infek­ti­ons­prä­ven­tion (KRINKO) am Robert-Koch-Insti­tut heraus­ge­ge­ben. Die Empfeh­lun­gen [PDF] dienen als Leitli­nie für die Umset­zung der gesetz­li­chen Vorga­ben.

Die KRINKO unter­schei­det hierbei zwischen erfor­der­li­chen und empfoh­le­nen Impfun­gen. Erfor­der­li­che Impfun­gen sind als Voraus­set­zung anzuse­hen, um überhaupt in dem jewei­li­gen Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis arbei­ten zu dürfen. Empfoh­lene Impfun­gen hinge­gen sollten von den Mitar­bei­ten­den im Gesund­heits­we­sen in Anspruch genom­men werden, sind aber nicht zwingend notwen­dig, um in dem Bereich zu arbei­ten.

Risiko­gruppe ist bei Impfun­gen entschei­dend

Generell unter­schei­det die KRINKO die Tätig­keits­be­rei­che im Gesund­heits­we­sen anhand des Infek­ti­ons­ri­si­kos in drei verschie­dene Gruppe. Gruppe A (Hohes Risiko) hat regel­mä­ßi­gen Kontakt zu immun­kom­pro­mit­tier­ten oder beson­ders vulner­ablen Menschen. Gruppe B (Mittle­res Risiko) hat direk­ten Kontakt zu Patien­ten bei ärztli­chen, pflege­ri­schen oder thera­peu­ti­schen Maßnah­men. Gruppe C (niedri­ges Risiko) hat keinen direk­ten Kontakt zu Patien­ten. Dazu gehört etwa Verwal­tungs- oder Küchen­per­so­nal. Je nachdem, welcher Gruppe die Mitar­bei­ten­den angehö­ren, können unter­schied­li­che beruf­lich indizierte Impfun­gen notwen­dig sein.

Menschen, die bereits einen ausrei­chen­den Immun­schutz gegen die jewei­lige Krank­heit haben oder aus gesund­heit­li­chen Gründen nicht geimpft werden dürfen, können von den Impfun­gen absehen. Der jewei­lige Fall muss aller­dings ärztlich attes­tiert werden.

So oder so, wenn sich Mitar­bei­tende im Gesund­heits­we­sen aufgrund ihrer Tätig­keit impfen lassen wollen, dann muss das der Arbeit­ge­ber gemäß § 3 ArbSchG kosten­los ermög­li­chen.

Erfor­der­li­che Impfun­gen

In den Risiko­grup­pen A und B sind folgende Impfun­gen für den Patien­ten­schutz erfor­der­lich: Masern, Mumps, Röteln und Windpo­cken. Für die Risiko­gruppe C ist nur eine Masern-Impfung erfor­der­lich.

Die STIKO empfiehlt hierbei einen MMR-Kombi­na­ti­ons­impf­stoff. Ziel soll es sein, dass alle Betrof­fe­nen – Menschen, die nach 1970 geboren sind – zwei Mal gegen jede Impfstoff­kom­po­nente (Masern – Mumps – Röteln) geimpft werden. Das ist deshalb notwen­dig, da nicht alle Menschen schon nach dem ersten Mal einen ausrei­chen­den Schutz entwi­ckelt haben.

Ein solcher ist aber gerade bei den Mitar­bei­ten­den der Risiko­grup­pen A und B sehr wichtig, da diese häufi­ger in Kontakt mit vulner­ablen Perso­nen kommen. Entspre­chend zügig sollte die Immuni­sie­rung erfol­gen. Die zweite Impfung kann schon vier Wochen nach der ersten erfol­gen.

Darüber hinaus sollten serone­ga­tive Mitar­bei­ter ebenfalls zwei Mal gegen Windpo­cken geimpft werden. Serone­ga­tive Perso­nen sind Menschen, bei denen im Blut keine spezi­fi­schen Antikör­per gegen den Krank­heits­er­re­ger nachweis­bar sind.

Empfoh­lene Impfun­gen

Für die Risiko­grup­pen A und B werden zudem Impfun­gen gegen Influ­enza und Keuch­hus­ten empfoh­len. Gruppe C kann hiervon absehen. Die Impfung gegen Influ­enza sollte immer saison­be­dingt erfol­gen, besten­falls ein Mal im Jahr mit dem entspre­chend aktuel­len Wirkstoff. Keuch­hus­ten, auch Pertus­sis genannt, kann mit einer einma­li­gen Impfung vorge­beugt werden.

Weiter­hin wird Mitar­bei­ten­den in den Gruppen A und B eine Covid-19-Impfung empfoh­len. Die einrich­tungs­be­zo­gene Impfpflicht gegen das Corona­vi­rus ist zwar bereits Ende 2022 ausge­lau­fen, dennoch wird es im Sinne eines umfäng­lich Selbst- und Fremd­schut­zes als sinnvoll erach­tet jährlich im Herbst eine Auffri­schungs­imp­fung in Anspruch zu nehmen – ähnlich wie bei der Influ­enza-Impfung.

Abseits der expli­zit genann­ten Impfun­gen in den KRINKO-Empfeh­lun­gen gibt es weitere, über die Mitar­bei­tende im Gesund­heits­we­sen nachden­ken sollten. So etwa die alters­ab­hän­gi­gen Standard­imp­fun­gen, die allen Erwach­se­nen empfoh­len werden. Dazu gehören Impfun­gen gegen Diphte­rie und Tetanus, die alle zehn Jahre erfol­gen sollten. Über 60-Jähri­gen wird zudem eine Impfung gegen Pneumo­kok­ken und gegen Gürtel­rose empfoh­len.