
Welt-Impf-Woche
In der letzten Aprilwoche jedes Jahres richtet die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Weltimpfwoche aus – eine globale Initiative, die die lebensrettende Wirkung von Impfungen hervorheben soll.
Laut WHO gehe es bei Impfungen nicht nur darum, individuelle Leben zu schützen, sondern durch kollektives Handeln und Engagement impfpräventable Krankheiten zu unterbinden. Ein Grund, sich anzuschauen, welche Impfungen für Mitarbeitende im Gesundheitswesen sinnvoll sind.
Rechtliche Grundlage für Impfungen von Mitarbeitenden im Gesundheitswesen
Tatsächlich gibt es rechtliche Vorgaben, die darauf abzielen, nosokomiale Infektionen – also Infektionen, die sich Patienten in medizinischen Einrichtungen, in Klinken oder im pflegerischen Kontext zuziehen – zu verhindern. Hierzu sieht der Gesetzgeber in § 23 Absatz 3 Infektionsschutzgesetz vor, dass die Leiter von medizinischen Einrichtungen sicherstellen müssen, „dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden“, um eben jene Infektionen zu vermeiden. Da reine Hygienemaßnahmen hierbei in einigen Fällen nicht ausreichen, sind zusätzlich Schutzimpfungen für das Personal denkbar.
Gemäß § 23a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) dürfen Arbeitgeber in medizinischen Einrichtungen deshalb den Impf- oder Immunstatus ihrer Mitarbeiter erfragen, um geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen sowie über die Möglichkeit oder die Art und Weise des Beschäftigungsverhältnisses zu entscheiden.
Auf Grundlage dieser rechtlichen Vorgaben unterliegen Mitarbeitende im Gesundheitswesen in Deutschland spezifischen Impfempfehlungen, die dem Schutz sowohl des Personals als auch der betreuten Personen dienen. Diese Empfehlungen basieren auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und werden von der ständigen Impfkommission (STIKO) sowie der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) am Robert-Koch-Institut herausgegeben. Die Empfehlungen [PDF] dienen als Leitlinie für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.
Die KRINKO unterscheidet hierbei zwischen erforderlichen und empfohlenen Impfungen. Erforderliche Impfungen sind als Voraussetzung anzusehen, um überhaupt in dem jeweiligen Beschäftigungsverhältnis arbeiten zu dürfen. Empfohlene Impfungen hingegen sollten von den Mitarbeitenden im Gesundheitswesen in Anspruch genommen werden, sind aber nicht zwingend notwendig, um in dem Bereich zu arbeiten.
Risikogruppe ist bei Impfungen entscheidend
Generell unterscheidet die KRINKO die Tätigkeitsbereiche im Gesundheitswesen anhand des Infektionsrisikos in drei verschiedene Gruppe. Gruppe A (Hohes Risiko) hat regelmäßigen Kontakt zu immunkompromittierten oder besonders vulnerablen Menschen. Gruppe B (Mittleres Risiko) hat direkten Kontakt zu Patienten bei ärztlichen, pflegerischen oder therapeutischen Maßnahmen. Gruppe C (niedriges Risiko) hat keinen direkten Kontakt zu Patienten. Dazu gehört etwa Verwaltungs- oder Küchenpersonal. Je nachdem, welcher Gruppe die Mitarbeitenden angehören, können unterschiedliche beruflich indizierte Impfungen notwendig sein.
Menschen, die bereits einen ausreichenden Immunschutz gegen die jeweilige Krankheit haben oder aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden dürfen, können von den Impfungen absehen. Der jeweilige Fall muss allerdings ärztlich attestiert werden.
So oder so, wenn sich Mitarbeitende im Gesundheitswesen aufgrund ihrer Tätigkeit impfen lassen wollen, dann muss das der Arbeitgeber gemäß § 3 ArbSchG kostenlos ermöglichen.
Erforderliche Impfungen
In den Risikogruppen A und B sind folgende Impfungen für den Patientenschutz erforderlich: Masern, Mumps, Röteln und Windpocken. Für die Risikogruppe C ist nur eine Masern-Impfung erforderlich.
Die STIKO empfiehlt hierbei einen MMR-Kombinationsimpfstoff. Ziel soll es sein, dass alle Betroffenen – Menschen, die nach 1970 geboren sind – zwei Mal gegen jede Impfstoffkomponente (Masern – Mumps – Röteln) geimpft werden. Das ist deshalb notwendig, da nicht alle Menschen schon nach dem ersten Mal einen ausreichenden Schutz entwickelt haben.
Ein solcher ist aber gerade bei den Mitarbeitenden der Risikogruppen A und B sehr wichtig, da diese häufiger in Kontakt mit vulnerablen Personen kommen. Entsprechend zügig sollte die Immunisierung erfolgen. Die zweite Impfung kann schon vier Wochen nach der ersten erfolgen.
Darüber hinaus sollten seronegative Mitarbeiter ebenfalls zwei Mal gegen Windpocken geimpft werden. Seronegative Personen sind Menschen, bei denen im Blut keine spezifischen Antikörper gegen den Krankheitserreger nachweisbar sind.
Empfohlene Impfungen
Für die Risikogruppen A und B werden zudem Impfungen gegen Influenza und Keuchhusten empfohlen. Gruppe C kann hiervon absehen. Die Impfung gegen Influenza sollte immer saisonbedingt erfolgen, bestenfalls ein Mal im Jahr mit dem entsprechend aktuellen Wirkstoff. Keuchhusten, auch Pertussis genannt, kann mit einer einmaligen Impfung vorgebeugt werden.
Weiterhin wird Mitarbeitenden in den Gruppen A und B eine Covid-19-Impfung empfohlen. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen das Coronavirus ist zwar bereits Ende 2022 ausgelaufen, dennoch wird es im Sinne eines umfänglich Selbst- und Fremdschutzes als sinnvoll erachtet jährlich im Herbst eine Auffrischungsimpfung in Anspruch zu nehmen – ähnlich wie bei der Influenza-Impfung.
Abseits der explizit genannten Impfungen in den KRINKO-Empfehlungen gibt es weitere, über die Mitarbeitende im Gesundheitswesen nachdenken sollten. So etwa die altersabhängigen Standardimpfungen, die allen Erwachsenen empfohlen werden. Dazu gehören Impfungen gegen Diphterie und Tetanus, die alle zehn Jahre erfolgen sollten. Über 60-Jährigen wird zudem eine Impfung gegen Pneumokokken und gegen Gürtelrose empfohlen.