Ein 61-jähriger Altenpfleger muss sich einem Verfahren wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz stellen.
Ein 61-jähri­ger Alten­pfle­ger muss sich einem Verfah­ren wegen Versto­ßes gegen das Infek­ti­ons­schutz­ge­setz stellen. Bild: © Chernet­s­kaya | Dreamstime.com

Trotz eines positi­ves Corona-Tests und einer amtlich angeord­ne­ten häusli­chen Quaran­täne ging ein 61-jähri­ger Alten­pfle­ger aus Hessen weiter arbei­ten. Damit hat er mögli­cher­weise Bewoh­ner und Kolle­gen in Gefahr gebracht. Nun droht ihm empfind­li­ches Ungemach. Die Staats­an­walt­schaft Frankfurt/Main hat Anklage gegen den Pfleger erhoben. Der Tatvor­wurf gegen den Mann lautet, gegen das Infek­ti­ons­schutz­ge­setz versto­ßen zu haben. Dies ist eine Straf­tat, die bis zu zwei Jahre Haft zur Folge haben kann.

Der Mann arbei­tet in einem Pflege­heim im Main-Taunus-Kreis, im wohlha­ben­den Frank­fur­ter Umland gelegen. Im April war es in der Einrich­tung zu mehre­ren Infek­tio­nen mit SARS-CoV‑2 gekom­men. Wie seine Kolle­gen, wurde auch der 61-Jährige auf Corona getes­tet und musste sich zunächst bis zum Ergeb­nis des Tests in häusli­che Quaran­täne begeben. Sein Test lieferte schließ­lich ein positi­ves Ergeb­nis. Dennoch soll der Mann drei Mal zur Arbeit im Pflege­heim erschie­nen sein, und habe auch seine Tochter per Auto zur Schule gebracht.

Weitere Hinter­gründe waren zunächst nicht bekannt – insbe­son­dere, ob und inwie­weit seine Einrich­tung Druck auf den Alten­pfle­ger aufbaute, trotz Corona zur Arbeit zu erschei­nen, oder ob er die Entschei­dung aus freien Stücken traf. Dies zu ergrün­den, dürfte eine spannende Frage des Verfah­rens sein.

Wenn in Kranken­häu­sern oder Pflege­hei­men wegen Corona-Verdachts Mitar­bei­ter ausfal­len, kann dies die vieler­orts angespannte Perso­nal­si­tua­tion noch verschär­fen. In der von Corona beson­ders hart getrof­fe­nen belgi­schen Region Lüttich (Liège) arbei­ten derzeit COVID-positive Ärzte und Pfleger notge­drun­gen weiter. Von mehr als 100 Corona-infizier­ten Pflegen­den im Dienst berich­tete die dpa. Der simple Grund: Sonst wäre die Patien­ten­ver­sor­gung überhaupt nicht mehr zu gewähr­leis­ten. Lüttich verzeich­net derzeit binnen 14 Tagen mehr als 2.600 COVID-Infek­tio­nen pro 100.000 Einwoh­ner.

Das Robert Koch-Insti­tut hat deshalb im Frühjahr einen Leitfa­den entwor­fen, inwie­weit und in welchen Berei­chen Perso­nen, die bestä­tig­ten Kontakt zu Corona-Infizier­ten hatten, dennoch weiter arbei­ten können. Diese haben wir in diesem Artikel beschrie­ben. Klar ist jedoch: Eine amtlich angeord­nete Quaran­täne ist auf jeden Fall einzu­hal­ten. Ansons­ten hat man juris­ti­sche Folgen zu befürch­ten, wie der aktuelle Fall zeigt.