Das RKI gibt Empfehlungen zum Umgang mit Kontaktpersonen in Gesundheitseinrichtungen, wenn Personalmangel vorliegt.
Das RKI gibt Empfeh­lun­gen zum Umgang mit Kontakt­per­so­nen in Gesund­heits­ein­rich­tun­gen, wenn Perso­nal­man­gel vorliegt. Bild: Photo 129523591 © Rawpi­xel­images – Dreamstime.com

Unter den Umstän­den der aktuel­len Corona­pan­de­mie konkur­rie­ren in Gesund­heits­ein­rich­tun­gen momen­tan zwei essen­zi­elle Ziele mitein­an­der. Zum einen gilt es, weiter­hin die akutme­di­zi­ni­sche und pflege­ri­sche Versor­gung zu gewähr­leis­ten und aufrecht­zu­er­hal­ten. Zum anderen will man gleich­zei­tig durch die Abson­de­rung bzw. Quaran­täne von pflege­ri­schen oder medizi­ni­schen Kontakt­per­so­nen das Übertra­gungs­ri­siko mindern.

Kann aufgrund von Perso­nal­eng­päs­sen eine adäquate Versor­gung der Patien­ten nicht mehr erbracht werden, so ist es möglich, die bestehen­den Empfeh­lun­gen zum Umgang mit Kontakt­per­so­nen anzupas­sen. Hierfür stellt das Robert Koch-Insti­tut (RKI) einige Handlungs­op­tio­nen zum Umgang mit Kontakt­per­so­nen vor, weist aber ausdrück­lich darauf hin, dass diese nur in Situa­tio­nen eines relevan­ten Perso­nal­man­gels vollzo­gen werden sollen, wenn keine anderen Maßnah­men zur Sicher­stel­lung einer ausrei­chen­den Perso­nal­be­set­zung mehr möglich sind.

Umgang mit Kontakt­per­so­nen unter medizi­ni­schem Perso­nal

Um Perso­nal­res­sour­cen zu schonen, könnten laut RKI beispiels­weise elektive Behand­lun­gen abgesagt, zusätz­li­ches Perso­nal rekru­tiert und Patien­ten in andere Klini­ken verlegt werden. Liegt jedoch eine Situa­tion von relevan­tem Perso­nal­man­gel in einem Kranken­haus vor, so kann von den Empfeh­lun­gen abgewi­chen werden. Hierbei wird zunächst eine Unter­schei­dung von Kontakt­per­so­nen der Katego­rie I vorge­nom­men.

Katego­rie Ia umfasst medizi­ni­sches Perso­nal mit hohem Exposi­ti­ons­ri­siko, beispiels­weise bei ungeschütz­ter Exposi­tion zu Sekre­ten oder Aeroso­len von COVID-19-Fällen. Katego­rie Ib bezeich­net medizi­ni­sches Perso­nal, welches näheren Kontakt zu COVID-19-Patien­ten (unter dem gebote­nen Sicher­heits­ab­stand von 2m) ohne Exposi­tion hatte.

Liegt kein Perso­nal­man­gel vor, so sollte für die Person eine Quaran­täne über 14 Tage angeord­net werden. Ansons­ten gelten die bestehen­den Maßnah­men für das Manage­ment von Kontakt­per­so­nen. Bei einem relevan­ten Perso­nal­man­gel sollten hinge­gen folgende Punkte befolgt werden:

Für beide Katego­rien gilt:

  • Bei Symptom­frei­heit (oder auch bei herkömm­li­chen Erkäl­tungs­sym­pto­men) wird die Arbeit nur mit einem Mund-Nase-Schutz (MNS) bis 14 Tage nach Exposi­tion gestat­tet
  • Beim Auftre­ten von Sympto­men sollte eine umgehende Testung auf SARS-CoV‑2 erfol­gen. Ist diese positiv, so ist ausschließ­lich die Versor­gung von COVID-19-Patien­ten in Ausnah­me­fäl­len mit MHS denkbar. Voraus­set­zung für die Versor­gung von anderen Patien­ten ist eine Symptom­frei­heit von mindes­tens 48 Stunden sowie zwei negative Tests im Abstand von 24 Stunden
  • Alle Auffäl­lig­kei­ten sollten mittels Selbst­be­ob­ach­tung dokumen­tiert werden (bis 14 Tage nach Exposi­tion)

Katego­rie Ia:

  • Häusli­che Abson­de­rung: Diese kann nach Abspra­che mit dem zustän­di­gen Gesund­heits­amt auf 7 Tage nach Exposi­tion verkürzt werden
  • die Versor­gung nur von COVID-19-Patien­ten ist in Ausnah­me­fäl­len denkbar

Katego­rie Ib:

  • Wenn möglich kein Einsatz in der Versor­gung von beson­ders vulner­ablen Patien­ten­grup­pen

Zudem wird den Kontakt­per­so­nen der Katego­rie III, also denen, die das geringste Infek­ti­ons­ri­siko mit sich tragen, zu einem tägli­chen Selbst­mo­ni­to­ring geraten. Hierbei ist ein Einsatz in der Patien­ten­ver­sor­gung möglich, dabei sollte möglichst ein MNS getra­gen werden. Treten Symptome auf, so muss auch hier ein umgehen­der Test auf das Corona­vi­rus erfol­gen.

Des Weite­ren gelten natür­lich folgende Grund­sätze der medizi­ni­schen Versor­gung in der aktuel­len Situa­tion:

  • Bei Kontakt zu Patien­ten mit Erkäl­tungs­sym­pto­men sollte mindes­tens ein MNS getra­gen werden. Auch die Patien­ten sollten in diesen Situa­tio­nen einen MNS erhal­ten. Alle Maßnah­men der Basis­hy­giene sind selbst­ver­ständ­lich zu befol­gen
  • Getrennte Versor­gung von COVID-19-Patien­ten und nicht-infizier­ten Perso­nen mit fester Perso­nal­zu­tei­lung zu infizier­ten Patien­ten
  • Medizi­ni­sches Perso­nal höheren Alters und mit Grund­er­kran­kun­gen sollten in Berei­chen mit gerin­ger Infek­ti­ons­ge­fahr einge­setzt werden
  • Direk­ter Kontakt aller Art ist in allen Berei­chen auf ein Minimum zu reduzie­ren

Mögli­che Empfeh­lungs­an­pas­sung für Kontakt­per­so­nen in (Alten-)Pflegeeinrichtungen

Auch in der Pflege gilt, die verän­der­ten Maßnah­men nur unter akutem Perso­nal­man­gel durch­zu­füh­ren. Auch hier gelten weiter­hin die bereits bestehen­den Empfeh­lun­gen. Darin wird unter­teilt in Perso­nal der Katego­rie I und II.

Katego­rie I beschreibt die Perso­nen, die direk­ten Kontakt zu Sekre­ten oder Körper­flüs­sig­kei­ten bzw. 15-minüti­gen Blick­kon­takt mit einem COVID-19-Patien­ten hatten.

In Katego­rie II fallen Perso­nen, die sich zwar im selben Raum mit einem infizier­ten Patien­ten aufhiel­ten, zwischen denen aber kein kumula­tiv viertel­stün­di­ger face-to-face-Kontakt bestand.

Damit die unten genann­ten Empfeh­lungs­an­pas­sun­gen vollzo­gen werden können, muss das Perso­nal vorher eine Einwei­sung in korrek­tes Tragen eines MNS, sowie in Hygiene- und sonstige Schutz­maß­nah­men erhal­ten. Zusätz­lich dazu soll eine tägli­che Eigen­be­ob­ach­tung auf Symptome durch­ge­führt werden. Drittens ist eine strikte räumli­che und perso­nelle Trennung in der Versor­gung vorzu­neh­men, sollte ein Bewoh­ner am Corona­vi­rus erkran­ken.

Bei akutem Perso­nal­man­gel sollten die folgen­den Anwei­sun­gen für die symptom­freien Betrof­fe­nen der Katego­rie I einge­hal­ten werden:

  • In Abspra­che mit dem Gesund­heits­amt: Reduk­tion der Quaran­täne auf 7 Tage nach Exposi­tion
  • Selbst­be­ob­ach­tung und Dokumen­ta­tion (14 Tage ab Exposi­tion)
  • Strenge Einhal­tung aller Hygie­ne­emp­feh­lun­gen, beson­ders denen der Hände­hy­giene
  • Wenn es die Tätig­keit nicht verbie­tet, unbedingt Sicher­heits­ab­stand von 1,5m zu anderen Perso­nen einhal­ten
  • Bei Sympto­men umgehend auf SARS-CoV‑2 testen lassen. Bei positi­vem Ergeb­nis fällt eine häusli­che Quaran­täne von 14 Tagen an. Die Voraus­set­zun­gen zur Wieder­ar­beit nach einer Erkran­kung gleichen denen des medizi­ni­schen Perso­nals

Hinsicht­lich des Perso­nals in Katego­rie II wird nicht bezüg­lich der allge­mei­nen Perso­nal­be­set­zung diffe­ren­ziert. Unabhän­gig von der Sympto­ma­tik, ist die Arbeit mit MNS und unter Einhal­tung der Hygiene- und Abstands­emp­feh­lun­gen erlaubt. Fällt jedoch ein Test auf das Virus positiv aus, so gelten die bereits genann­ten Regeln zur Quaran­täne und anschlie­ßen­der Wieder­ar­beit.

Quelle: RKI