Zahlreiche Medizinstudierende leisten Unterstützung in der Corona-Krise.
Zahlrei­che Medizin­stu­die­rende leisten Unter­stüt­zung in der Corona-Krise. Bild: Photo 126752930 © David Herraez – Dreamstime.com

Zum 1. April 2020 ist die „Verord­nung zur Abwei­chung von der Appro­ba­ti­ons­ord­nung für Ärzte bei einer epide­mi­schen Lage von natio­na­ler Tragweite“ in Kraft getre­ten, die am 30. März 2020 von Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn unter­zeich­net wurde. Zahlrei­che Medizin­stu­die­rende helfen derzeit bei der Bekämp­fung von COVID-19 mit, indem sie mitun­ter Unter­stüt­zung in Kranken­häu­sern oder Gesund­heits­äm­tern leisten und deshalb ihrem regulä­ren Studi­en­ab­lauf nicht nachkom­men können. Mit der Verord­nung sollten möglichst flexi­ble Regelun­gen sicher­ge­stellt werden, sodass Medizin­stu­die­rende das Gesund­heits­we­sen in der aktuell­len Situa­tion unter­stüt­zen können, aber zugleich ihr Studium erfolg­reich fortset­zen können.

„Ich bin den Medizin­stu­die­ren­den sehr dankbar, dass sie in dieser schwie­ri­gen Lage in der medizi­ni­schen Versor­gung mit anpacken. Deshalb sorgen wir dafür, dass sie dadurch keine Nachteile für ihren Studi­en­fort­schritt hinneh­men müssen. Dafür haben wir jetzt flexi­ble und rechts­si­chere Regelun­gen getrof­fen – ohne jedoch Abstri­che bei der Quali­tät der ärztli­chen Ausbil­dung zu machen“, erklärte Jens Spahn.

Im Kern ging es insbe­son­dere darum, ob die schrift­li­chen Prüfun­gen des zweiten Staats­examens (M2) verscho­ben werden. Nach langem Hin und Her gibt die Verord­nung nun Klarheit darüber: Grund­sätz­lich wird das zweite Staats­examen auf das nächste Jahr verlegt und dafür das Prakti­sche Jahr (PJ) vorge­zo­gen. Die Länder haben jedoch die Möglich­keit, davon abzuwei­chen und die Prüfun­gen planmä­ßig, im April diesen Jahres, statt­fin­den zu lassen.

Die Regelun­gen im Wesent­li­chen:

  • Grund­sätz­lich wird das zweite Staats­examen bundes­weit verscho­ben, die Fortset­zung des Studi­ums wird gewähr­leis­tet.
  • Die Länder haben die Möglich­keit, hiervon abzuwei­chen und von ihrem Options­recht Gebrauch zu machen, wenn sie die ordnungs­ge­mäße Durch­füh­rung der Prüfung unter den Bedin­gun­gen der epide­mi­schen Lage sicher­stel­len können.
  • Die Studie­ren­den, für die das Examen verscho­ben wurde, gehen im April in das PJ, das für sie von 48 auf 45 Wochen verkürzt wird, um die Lernzeit im Anschluss zu verlän­gern.
  • Die Studie­ren­den in den Ländern, in denen das zweite Staats­examen nicht verscho­ben wird, organi­sie­ren das PJ so, wie es in der Appro­ba­ti­ons­ord­nung für Ärzte regulär vorge­se­hen ist. Vor allem bleibt es für sie bei den vorge­se­he­nen 48 Wochen.
  • Die Durch­füh­rung des dritten Staats­examens im Mai wird erleich­tert, indem die Dauer der Prüfung um die Hälfte gekürzt wird.

§ 5 Absatz 2 Nummer 7b Infek­ti­ons­schutz­ge­setz (IfSG) ist Grund­lage für den Erlass der Verord­nung. Die gesamte Verord­nung kann auf der Seite des Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­ums (BMG) herun­ter­ge­la­den werden.

Viele Bundes­län­der haben bereits verkün­det, dass sie von ihrem „Options­recht“ Gebrauch machen und die Prüfun­gen im April 2020 statt­fin­den lassen werden. In drei Ländern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Berlin, können die Studie­ren­den selbst entschei­den, ob sie die Prüfung wahrneh­men oder ob sie an dem vorzei­ti­gen PJ teilneh­men wollen. In Baden-Württem­berg und Bayern hinge­gen haben die Studie­ren­den keine Wahl – für sie ist die Verschie­bung des Examens alter­na­tiv­los.

Viele Medizin­stu­die­rende wollen helfen

Die Resonanz unter den Medizin­stu­die­ren­den, in der aktuel­len Lage helfen zu wollen, ist enorm groß. Zehntau­sende haben sich laut der Bundes­ver­tre­tung der Medizin­stu­die­ren­den in Deutsch­land (bvmd) bereits zur Unter­stüt­zung der medizi­ni­schen Versor­gung gemel­det. So beispiels­weise Mara Schar­ping, die in diesem Beitrag des ZDF eindrucks­voll und ermuti­gend über ihren Einsatz als Medizin­stu­den­tin in der derzeit­gen Corona-Krise berich­tet.

Die Medizin­stu­die­ren­den sind außer­dem sehr gut vernetzt: Die am 16. März gegrün­dete Facebook-Gruppe „Medizin­stu­die­rende vs. COVID-19“ ist inner­halb kürzes­ter Zeit rasant angestie­gen, auf über 21.000 Studie­rende. Daraus ist gemein­sam mit der bvmd die Initia­tive „medis-vs.COVID-19“ erwach­sen, die auf der Platt­form match4healthcare im Rahmen einer Live-Daten­bank Helfende und Hilfe­su­chende zusam­men­füh­ren.

bvmd: „Erheb­li­che Gefähr­dung der menta­len Gesund­heit“ und „Einschnitt in die Quali­tät der medizi­ni­schen Ausbil­dung“

Zu der erlas­se­nen Verord­nung findet die bvmd dennoch nur wenige positive Worte. Noch vor Erlas­sen des Geset­zes hatte die bvmd die Petition „Faire Bedin­gun­gen für Prakti­sches Jahr und Staats­examina im Medizin­stu­dium in der COVID-19-Pande­mie!“ gestar­tet, die inner­halb kürzes­ter Zeit über 100.000 Unter­stüt­ze­rin­nen und Unter­stüt­zer gefun­den hat. Zwar erkenne die bvmd an, dass das Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­rium den Forde­run­gen parti­ell entge­gen gekom­men sei und einige davon sogar im Wortlaut Einzug in die Verord­nung gefun­den haben, dennoch kriti­siere sie die teils negati­ven Regelun­gen.

Dazu zählt beispiels­weise die Wieder­ein­füh­rung des „Hammer­ex­amens“, bei dem durch die Verschie­bung die schrift­li­che Prüfung und die prakti­sche Prüfung nach dem prakti­schen Jahr im April und Mai 2021 aufein­an­der­fol­gen. Zwar wurde das PJ verkürzt, um eine Lernzeit von 42 Tagen zur sichern, heißt es in der Verord­nung. „Diese ist im Vergleich zu den 100 Tagen, die hinläng­lich als Richt­wert gelten, schlicht­weg zu knapp bemes­sen“, räumt die bvmd ein.

Insge­samt bedeute die Verord­nung eine „erheb­li­che Gefähr­dung der menta­len Gesund­heit“ der Studie­ren­den und einen „klaren Einschnitt in die Quali­tät der medizi­ni­schen Ausbil­dung“. Da bereits Mitte März die Länder dazu aufge­ru­fen wurden, verstärkt auch Medizin­stu­die­rende zur Bekämp­fung der Corona-Krise einzu­set­zen, schweb­ten seitdem viele Studie­rende mit der Ungewiss­heit, ob ihr Staats­examen im April 2020 überhaupt noch statt­fin­det. Daher forderte die bvmd die Länder auf, einen möglichst einfa­chen Prüfungs­rück­tritt zu gewäh­ren, wenn sie vom Abwei­chen der Verord­nung Gebrauch machen.

Quelle: BMG, bvmd, ZDF