Mehrere Todesfälle, dutzende Infizierte: Das Coronavirus bedroht Bewohner und Personal in Senioren- und Pflegeheimen besonders. Hygiene spielt in der heutigen Zeit eine wichtigere Rolle als je zuvor. Allerdings wird die Hygiene bei Berufskleidung oft „auf die leichte Schulter“ genommen. Ein Punkt im SARS-CoV‑2 Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeitsschutz und Soziales (BMAS) widmet sich daher explizit der Arbeitskleidung. Insbesondere kontaminierte Dienstkleidung in Alten- und Pflegeheimen stellt ein massives gesundheitliches Risiko für Bewohner, Angehörige und Mitarbeiter dar. Daher ist eine professionelle und sichere Textilhygiene gerade jetzt, aber auch langfristig unverzichtbar.
Berufskleidung als wichtiger Teil der Infektionsprävention
Ein besonders striktes Kriterium sieht das BMAS in der ausschließlich personenbezogenen Nutzung der Berufskleidung. Es soll verhindert werden, dass sich das Virus dadurch überträgt, dass die Berufskleidung von mehreren Personen getragen wird, ohne zwischendurch professionell gewaschen worden zu sein. Um Infektionsrisiken zu reduzieren, wird auch eine konsequente Trennung von getragener und sauberer Kleidung (ob beruflich oder privat) gefordert. Hierfür sollten Systeme wie zum Beispiel Spinde zur Verfügung stehen, die die räumliche Trennung der Kleidung ermöglichen. Mitarbeiter sollten auch die Möglichkeit haben, ihre Kleidung vor Ort zu wechseln, um eventuelle Keime nicht mit nach Hause beziehungsweise in die Einrichtung zu tragen. Auch der regelmäßige Kleidungswechsel gehört zu den wesentlichen Hygienemaßnahmen in Heimen. Studien konnten das Gefährdungspotenzial für eine Keimübertragung zwischen Beschäftigten und Patienten aufzeigen. Insofern liegt es auf der Hand, dass ein regelmäßiger Kleidungswechsel erheblich zur Minderung des Gefährdungspotenzials beiträgt.
Die Arbeitsschutzstandards des BMAS sehen zudem die regelmäßige Pflege der Berufskleidung gemäß der jeweils geltenden Zertifikate bzw. Vorgaben zum Schutz der Mitarbeiter vor. Aus diesem Grund ist es auch völlig unverständlich und grob fahrlässig, dass Berufskleidung, die in einem hygienisch anspruchsvollen Bereich wie der Pflege getragen wird, mit nach Hause genommen wird, um dort gewaschen zu werden. Denn nehmen Pfleger und andere Beschäftigte ihre potenziell kontaminierte Berufskleidung zum Waschen mit nach Hause, tragen sie wortwörtlich die gefährlichen Krankheitserreger in ihr privates Umfeld. Es ist zu befürchten, dass durch dieses Vorgehen ein zusätzlicher Infektionsherd in den eigenen vier Wänden – aber auch im Umkehrschluss für die Bewohner – geschaffen wird.
Berufskleidung nicht zu Hause waschen
Eine sichere Desinfektion, also das Abtöten sämtlicher Krankheitserreger in der Wäsche, erreicht nur eine thermische oder eine chemothermische Desinfektion. Diese Parameter kann eine handelsübliche Haushaltswaschmaschine nicht einhalten. Damit kann sie auch Krankheitserreger nicht vollständig abtöten. In Pumpe, Schublade, zwischen Gummi und Waschmaschinenfenster sammeln sich zudem Bakterien, Pilze und Viren an, da an diesen neuralgischen Punkten die Temperaturen für eine sichere Virusinaktivierung nicht erreicht werden. Dies kann bei Be- und Entladen der heimischen Waschmaschine zu einer Rekontamination führen. Deshalb sollte dringend das Waschen der Berufskleidung in der heimischen Waschmaschine vermieden werden, um eine Übertragung von Krankheitserregern auf Familie und Patienten zu vermeiden. Das Coronavirus führt uns dies mehr als deutlich vor Augen.
Für die Bearbeitung von Wäsche aus dem Gesundheitswesen gibt es klar formulierte Vorgaben von Seiten der medizinischen Dienste und Berufsgenossenschaften. Sie gelten sowohl für die externe als auch für die hauseigene Wäscherei gleichermaßen und sind zum Beispiel in den Vorschriften der Berufsgenossenschaften sowie den Empfehlungen und Richtlinien des Robert Koch-Instituts (RKI) zu finden. Diese Vorgaben erfordern in vielen Häusern, die hauseigene Wäschereien betreiben, beträchtliche, auch zukünftig steigende Investitionen, die nicht einfach zu stemmen sind. „Investitionsstaus“ und „Wäscheaufbereitungsrisiken“ werden daher schon jetzt vielerorts beklagt. Aber letztlich geht es um nicht weniger als um die Gesundheit der Bewohner, des hauseigenen Personals und dessen Familien sowie weiterer betroffener Personengruppen.
Professionelle Dienstleister sorgen für Hygienesicherheit
Um all diesen Vorgaben nach Maßgaben der Hygiene gerecht zu werden, setzen immer mehr Alten- und Pflegeheime auf die hygienische und sichere textile Versorgung durch professionelle Dienstleister. In den Wäschereien und Textilservice-Unternehmen werden routinemäßig Desinfektionsverfahren eingesetzt, die in der Liste des Verbundes für Angewandte Hygiene (VAH) oder in der RKI-Liste aufgeführt sind und den Stand der Technik beschreiben. Diese Verfahren sind von Wissenschaftlern und Experten als wirksam befunden und bieten ein höchstes Maß an Hygienesicherheit.
Gewährleistet wird diese Hygienesicherheit bei Textilservice-Dienstleistern, die Mitglied in der RAL-Gütegemeinschaft Sachgemäße Wäschepflege. sind und regelmäßig auf die Einhaltung der festgelegten Hygienestandards geprüft werden und/oder ein zertifiziertes Hygienemanagementsystem nach RABC/EN 14065 umsetzen oder anderweitig gleichwertige Hygienezertifizierungsverfahren durchlaufen wie etwa nach dem WfK-Gütesiegel.
Diese bei Textilservice-Dienstleistern bestehenden Standards sorgen für die nötige, permanente Hygienesicherheit der in Heimen verwendeten Textilien.
Quelle: Dr. Patrick Kohlas