Insbesondere kontaminierte Dienstkleidung in Alten- und Pflegeheimen stellt ein massives gesundheitliches Risiko für Bewohner, Angehörige und Mitarbeiter dar.
Insbe­son­dere konta­mi­nierte Dienst­klei­dung in Alten- und Pflege­hei­men stellt ein gesund­heit­li­ches Risiko für Bewoh­ner, Angehö­rige und Mitar­bei­ter dar. Eine profes­sio­nelle, hygie­ni­sche Aufbe­rei­tung der Berufs­klei­dung gilt daher als unerläss­lich. Bild: © DTV

Mehrere Todes­fälle, dutzende Infizierte: Das Corona­vi­rus bedroht Bewoh­ner und Perso­nal in Senio­ren- und Pflege­hei­men beson­ders. Hygiene spielt in der heuti­gen Zeit eine wichti­gere Rolle als je zuvor. Aller­dings wird die Hygiene bei Berufs­klei­dung oft „auf die leichte Schul­ter“ genom­men. Ein Punkt im SARS-CoV‑2 Arbeits­schutz­stan­dard des Bundes­mi­nis­te­ri­ums für Arbeits­schutz und Sozia­les (BMAS) widmet sich daher expli­zit der Arbeits­klei­dung. Insbe­son­dere konta­mi­nierte Dienst­klei­dung in Alten- und Pflege­hei­men stellt ein massi­ves gesund­heit­li­ches Risiko für Bewoh­ner, Angehö­rige und Mitar­bei­ter dar. Daher ist eine profes­sio­nelle und sichere Textil­hy­giene gerade jetzt, aber auch langfris­tig unver­zicht­bar.

Berufs­klei­dung als wichti­ger Teil der Infek­ti­ons­prä­ven­tion

Ein beson­ders strik­tes Krite­rium sieht das BMAS in der ausschließ­lich perso­nen­be­zo­ge­nen Nutzung der Berufs­klei­dung. Es soll verhin­dert werden, dass sich das Virus dadurch überträgt, dass die Berufs­klei­dung von mehre­ren Perso­nen getra­gen wird, ohne zwischen­durch profes­sio­nell gewaschen worden zu sein. Um Infek­ti­ons­ri­si­ken zu reduzie­ren, wird auch eine konse­quente Trennung von getra­ge­ner und saube­rer Kleidung (ob beruf­lich oder privat) gefor­dert. Hierfür sollten Systeme wie zum Beispiel Spinde zur Verfü­gung stehen, die die räumli­che Trennung der Kleidung ermög­li­chen. Mitar­bei­ter sollten auch die Möglich­keit haben, ihre Kleidung vor Ort zu wechseln, um eventu­elle Keime nicht mit nach Hause bezie­hungs­weise in die Einrich­tung zu tragen. Auch der regel­mä­ßige Kleidungs­wech­sel gehört zu den wesent­li­chen Hygie­ne­maß­nah­men in Heimen. Studien konnten das Gefähr­dungs­po­ten­zial für eine Keimüber­tra­gung zwischen Beschäf­tig­ten und Patien­ten aufzei­gen. Insofern liegt es auf der Hand, dass ein regel­mä­ßi­ger Kleidungs­wech­sel erheb­lich zur Minde­rung des Gefähr­dungs­po­ten­zi­als beiträgt.

Die Arbeits­schutz­stan­dards des BMAS sehen zudem die regel­mä­ßige Pflege der Berufs­klei­dung gemäß der jeweils gelten­den Zerti­fi­kate bzw. Vorga­ben zum Schutz der Mitar­bei­ter vor. Aus diesem Grund ist es auch völlig unver­ständ­lich und grob fahrläs­sig, dass Berufs­klei­dung, die in einem hygie­nisch anspruchs­vol­len Bereich wie der Pflege getra­gen wird, mit nach Hause genom­men wird, um dort gewaschen zu werden. Denn nehmen Pfleger und andere Beschäf­tigte ihre poten­zi­ell konta­mi­nierte Berufs­klei­dung zum Waschen mit nach Hause, tragen sie wortwört­lich die gefähr­li­chen Krank­heits­er­re­ger in ihr priva­tes Umfeld. Es ist zu befürch­ten, dass durch dieses Vorge­hen ein zusätz­li­cher Infek­ti­ons­herd in den eigenen vier Wänden – aber auch im Umkehr­schluss für die Bewoh­ner – geschaf­fen wird.

Berufs­klei­dung nicht zu Hause waschen

Eine sichere Desin­fek­tion, also das Abtöten sämtli­cher Krank­heits­er­re­ger in der Wäsche, erreicht nur eine thermi­sche oder eine chemo­ther­mi­sche Desin­fek­tion. Diese Parame­ter kann eine handels­üb­li­che Haushalts­wasch­ma­schine nicht einhal­ten. Damit kann sie auch Krank­heits­er­re­ger nicht vollstän­dig abtöten. In Pumpe, Schub­lade, zwischen Gummi und Wasch­ma­schi­nen­fens­ter sammeln sich zudem Bakte­rien, Pilze und Viren an, da an diesen neural­gi­schen Punkten die Tempe­ra­tu­ren für eine sichere Virusi­nak­ti­vie­rung nicht erreicht werden. Dies kann bei Be- und Entla­den der heimi­schen Wasch­ma­schine zu einer Rekon­ta­mi­na­tion führen. Deshalb sollte dringend das Waschen der Berufs­klei­dung in der heimi­schen Wasch­ma­schine vermie­den werden, um eine Übertra­gung von Krank­heits­er­re­gern auf Familie und Patien­ten zu vermei­den. Das Corona­vi­rus führt uns dies mehr als deutlich vor Augen.

Für die Bearbei­tung von Wäsche aus dem Gesund­heits­we­sen gibt es klar formu­lierte Vorga­ben von Seiten der medizi­ni­schen Dienste und Berufs­ge­nos­sen­schaf­ten. Sie gelten sowohl für die externe als auch für die hausei­gene Wäsche­rei gleicher­ma­ßen und sind zum Beispiel in den Vorschrif­ten der Berufs­ge­nos­sen­schaf­ten sowie den Empfeh­lun­gen und Richt­li­nien des Robert Koch-Insti­tuts (RKI) zu finden. Diese Vorga­ben erfor­dern in vielen Häusern, die hausei­gene Wäsche­reien betrei­ben, beträcht­li­che, auch zukünf­tig steigende Inves­ti­tio­nen, die nicht einfach zu stemmen sind. „Inves­ti­ti­ons­staus“ und „Wäsche­auf­be­rei­tungs­ri­si­ken“ werden daher schon jetzt vieler­orts beklagt. Aber letzt­lich geht es um nicht weniger als um die Gesund­heit der Bewoh­ner, des hausei­ge­nen Perso­nals und dessen Familien sowie weite­rer betrof­fe­ner Perso­nen­grup­pen.

Profes­sio­nelle Dienst­leis­ter sorgen für Hygie­ne­si­cher­heit

Um all diesen Vorga­ben nach Maßga­ben der Hygiene gerecht zu werden, setzen immer mehr Alten- und Pflege­heime auf die hygie­ni­sche und sichere textile Versor­gung durch profes­sio­nelle Dienst­leis­ter. In den Wäsche­reien und Textil­ser­vice-Unter­neh­men werden routi­ne­mä­ßig Desin­fek­ti­ons­ver­fah­ren einge­setzt, die in der Liste des Verbun­des für Angewandte Hygiene (VAH) oder in der RKI-Liste aufge­führt sind und den Stand der Technik beschrei­ben. Diese Verfah­ren sind von Wissen­schaft­lern und Exper­ten als wirksam befun­den und bieten ein höchs­tes Maß an Hygie­ne­si­cher­heit.

Gewähr­leis­tet wird diese Hygie­ne­si­cher­heit bei Textil­ser­vice-Dienst­leis­tern, die Mitglied in der RAL-Gütege­mein­schaft Sachge­mäße Wäsche­pflege. sind und regel­mä­ßig auf die Einhal­tung der festge­leg­ten Hygie­ne­stan­dards geprüft werden und/oder ein zerti­fi­zier­tes Hygie­ne­ma­nage­ment­sys­tem nach RABC/EN 14065 umset­zen oder ander­wei­tig gleich­wer­tige Hygie­ne­zer­ti­fi­zie­rungs­ver­fah­ren durch­lau­fen wie etwa nach dem WfK-Gütesie­gel.

Diese bei Textil­ser­vice-Dienst­leis­tern bestehen­den Standards sorgen für die nötige, perma­nente Hygie­ne­si­cher­heit der in Heimen verwen­de­ten Texti­lien.

Quelle: Dr. Patrick Kohlas