Schuld seien die seit Jahren zunehmende Personalnot in der Pflege, Krankmeldungen des Personals und eine Influenzawelle bei Kleinkindern. Hinzu käme der Karneval.
Sandra Postel erklärte: „Ich bin kein Freund von Alarmismus, aber was wir in den Kinderkliniken erleben, ist eine Katastrophe mit Ansage.“
Bereits im Sommer hatte die Pflegekammer NRW gefordert, mehr Ressourcen in das Training von jungen Pflegefachpersonen fließen zu lassen und mehr in die Einbindung ausländischer Fachkräfte zu investieren. Eine Refinanzierung bestehender Stellen alleine reiche nicht aus.
Stationen werden geschlossen
Vielerorts hätten in NRW ganze (Intensiv-)Stationen früher als gedacht geschlossen werden müssen, weil Personal fehle. Kinder müssten mangels Betten in der Notaufnahme übernachten oder Kinder mit eigentlich intensivpflichtiger Sauerstofftherapie auf eine Normalstation verschoben werden.
„Freie Betten werden von den Klinikmitarbeitenden inzwischen NRW-weit gesucht, was nicht selten dazu führt, dass Kinder weit weg von ihren Eltern in anderen Kinderkliniken untergebracht werden müssen“, so Postel weiter.
Hinzu kämen bauliche Mängel, die sich ungünstig auf die Arbeitssituation von Pflegefachpersonen und die Versorgungslage der jungen Patienten auswirkten. So gebe es in vielen Kinderkliniken zum Beispiel keine separaten Eingänge, um immungeschwächte Kinder vor Kindern mit Grippe zu schützen. Ebenso sei eine Isolation bestimmter Virenstämme auf Station mangels Platzes oftmals nicht mehr realisierbar.
Deshalb mahnte Postel an, die vom Land in Aussicht gestellten vier Milliarden Euro im Einvernehmen mit Kinder- und Jugendmedizinern in die Infrastruktur der Kinderkliniken zu investieren.
Kinderkliniken: An Personaluntergrenzen festhalten
Die aktuelle Situation sei insbesondere für gerade examinierte Pflegende schwer zu bewältigen. Eine Ausstiegswelle junger Pflegefachpersonen nach der Wintersaison sei zu befürchten, wenn nicht gegengesteuert werde.
So fordert die Pflegekammer die vor einigen Jahren eingeführte Personaluntergrenze auf den Stationen beizubehalten. Der Schlüssel von zu pflegenden Patienten pro Pflegefachperson dürfe nicht aufgeweicht werden.
Quelle: Pflegekammer NRW