Der neue Modellparagraf wird von vielen begrüßt, doch seine Umsetzung erfolgt schleppend.
Der neue Modell­pa­ra­graf wird von vielen begrüßt, doch seine Umset­zung erfolgt schlep­pend. Bild: Marco Di Bella mit Material von Andrey Popov/Dreamstime.com

Immer­hin feiern ihn die einen ja als Meilen­stein, während die andern ihn als Frontal­an­griff auf den Arztbe­ruf verteu­feln. Hitzige Debat­ten auf Kongres­sen und eine Vielzahl an Zeitschrif­ten­ar­ti­keln und Stellung­nah­men zeugen davon. Einzig Modell­vor­ha­ben gab es bislang noch nicht.

Aber dazu bräuchte es ja auch die Heilkun­de­über­tra­gungs­richt­li­nie. Und nun ist sie endlich da – und so ist dann wenigs­tens etwas im „Jahr der Pflege“ für die Pflege bewegt worden. Oder etwa nicht?

Zumin­dest eines scheint inzwi­schen klar zu sein: die auf den oben genann­ten Wegen lange Zeit nachzu­ver­fol­gende „Schlacht“ um die Form der Tätig­keits­über­tra­gung – Delega­tion oder Substi­tu­tion – hat nach Punkten die Ärzte­schaft für sich entschei­den können. Deutlich ist zu erken­nen, dass der unlängst auf dem 114. Deutschen Ärzte­tag getrof­fene Entschluss (Top 1–19, 1–28), die Substi­tu­tion katego­risch abzuleh­nen und die Delega­tion als einzi­ges Übertra­gungs­mo­dell zu erklä­ren, in die Richt­li­nie einge­flos­sen ist.

Dass in der Geset­zes­be­grün­dung (BT-Drucks. 16/7439, S. 97) zum § 63 Abs. 3c SGB V unmiss­ver­ständ­lich von einer Erbrin­gung ärztli­cher Leistun­gen „ohne vorhe­rige ärztli­che Veran­las­sung“ gespro­chen wird, scheint dabei wohl nicht zu stören. Da verspricht die Lektüre der Beschluss­be­grün­dung (die sogenann­ten „Tragen­den Gründe“) recht spannend zu werden.

Aber auch abseits von der Frage, ob sich die Richt­li­nie inhalt­lich mit dem gesetz­ge­be­ri­schen Willen deckt – das Abstel­len auf die Delega­tion beschreibt den bereits existie­ren­den Status quo zwischen Ärzten und Pflegen­den – und bietet damit eigent­lich keinen ausrei­chen­den Grund zur Durch­füh­rung von neuen Modell­vor­ha­ben, die auf die Weiter­ent­wick­lung des Gesund­heits­sys­tems abzie­len. Oder anders ausge­drückt: Hier wird nur alter Wein durch neue Schläu­che gegos­sen.

Aber vielleicht liegt das Problem ja auch ganz woanders. Nach einem Bericht in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift „Klartext“ wünschte KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller die Einbe­zie­hung von Medizi­ni­schen Fachan­ge­stell­ten in die Modell­vor­ha­ben nach § 63 Ab. 3c SGB V und begrün­det dies unter anderem mit „Wir als Ärzte haben Vertrauen in Sie.“

In der Umkehr folgt daraus nichts anderes, als dass man den Pflegen­den kein Vertrauen schenkt. Schade eigent­lich.