Tumor, Fluoreszenz
Die neue Kamera zeigt mit Fluores­zenz­farb­stof­fen einge­färbte Struk­tu­ren an, in diesem Fall in grün und blau. Bild: Fraun­ho­fer IPA

Um Tumore zu unter­su­chen, schaut sich der Chirurg die betrof­fe­nen Stellen zunächst mit dem Endoskop an. Aller­dings sei es selbst mit geschul­tem Auge und Spezi­al­aus­bil­dung in vielen Fällen äußert schwie­rig zu erken­nen, wo der Krebs anfängt und wo er endet, kriti­siert Nikolas Dimit­ria­dis, Wissen­schaft­ler der Fraun­ho­fer-Projekt­gruppe für Automa­ti­sie­rung in der Medizin und Biotech­no­lo­gie PAMB in Mannheim. Auch im OP-Saal erfor­dere es viel Finger­spit­zen­ge­fühl, die Schnitte so anzuset­zen, dass der Tumor komplett entfernt und gesun­des Gewebe dabei geschont wird.

Die Aufnah­men werden überein­an­der gelegt

Mit Fluores­zenz ist es schon heute in einigen Berei­chen möglich, tumor­ar­ti­ges Gewebe sicht­bar zu machen. Dabei wird der Stoff, der die betrof­fe­nen Stellen aufleuch­ten lässt, entwe­der oral verab­reicht oder direkt in die Blase einge­lei­tet. Hier gibt es aber noch Optimie­rungs­po­ten­zial. So ist der zugeführte Farbstoff viel schwä­cher als Licht. In der Neuro­chir­ur­gie muss der Medizi­ner daher den Raum abdun­keln, um ihn zu sehen. In der Urolo­gie muss er auf das Farbbild des Endoskops verzich­ten, wenn er die angefärb­ten Stellen betrach­ten will.

Das Kamera­sys­tem der IPA-Wissen­schaft­ler, das sie »Multispek­trale Intra­ope­ra­tive Echtzeit-Bildge­bung« nennen, zeigt den Farbstoff und das Farbbild gleich­zei­tig an. Die Kamera, bei der einige Licht­far­ben geblockt sind, macht viele Aufnah­men unmit­tel­bar hinter­ein­an­der. Eine spezi­elle Software überträgt die Bilder darauf­hin in Echtzeit auf einem Monitor im OP, wo sie mit den Farbbil­dern des Endoskops überla­gern. »Da der Medizi­ner jetzt beide Aufnah­men gleich­zei­tig sieht, ist es für ihn einfa­cher, den Tumor zu entfer­nen«, betont der Wissen­schaft­ler. In Zukunft sei es auch vorstell­bar, empfind­li­che Struk­tu­ren wie Nerven, die keines­falls verletzt werden dürfen, damit farbig hervor­zu­he­ben.

Quelle: idw