Arzneimittelverordnungs-Report.
Die Arznei­mit­tel­aus­ga­ben der gesetz­li­chen Kranken­kas­sen inklu­sive der Zuzah­lung der Versi­cher­ten sind im Jahr 2016 um 3,9 % gegen­über dem Vorjahr angestie­gen. Bild: jarmoluk/Pixabay.com

Die Arznei­mit­tel­aus­ga­ben der gesetz­li­chen Kranken­kas­sen inklu­sive der Zuzah­lung der Versi­cher­ten
lagen 2016 bei rund 38,5 Milli­ar­den Euro. Das ist ein Plus von 3,9 Prozent gegen­über dem Vorjahr, während das Verord­nungs­vo­lu­men nur um 2,1 Prozent gestie­gen ist. „2016 wurden mehr, aber vor allem auch teurere Arznei­mit­tel verord­net. Haupt­ur­sa­che dafür war die überpro­por­tio­nale Kosten­stei­ge­rung bei den patent­ge­schütz­ten Wirkstof­fen“, sagt Prof. Ulrich Schwabe, Heraus­ge­ber des Arznei­ver­ord­nungs-Reports 2017.

Patent­ge­schützte Arznei­mit­tel in Deutsch­land beson­ders teuer

Der anhal­tende Trend zu neuen hochprei­si­gen Arznei­mit­teln im patent­ge­schütz­ten Markt zeigt sich unter anderem an der Entwick­lung der höchs­ten Brutto­um­sätze je Verord­nung. Das teuerste eine Prozent aller Produkte hatte 2006 mindes­tens einen Brutto­um­satz von 946 Euro je Verord­nung. 2016 waren es bereits mindes­tens 3.979 Euro.

„Patent­ge­schützte Arznei­mit­tel sind in Deutsch­land beson­ders teuer. In Ländern wie Öster­reich oder den Nieder­lan­den, deren Wirtschafts­kraft mit Deutsch­land vergleich­bar ist, sind die öffent­lich bekann­ten Listen­preise etwa 20 Prozent günsti­ger als bei uns“, so Jürgen Klauber, ebenfalls Heraus­ge­ber des Arznei­ver­ord­nungs-Reports und Geschäfts­füh­rer des Wissen­schaft­li­chen Insti­tuts der AOK (WIdO).

Insbe­son­dere die gentech­no­lo­gisch herge­stell­ten Biolo­gika treiben die Ausga­ben im Patent­markt in die Höhe. Von 2006 bis 2016 hat sich ihr Umsatz auf 7,8 Milli­ar­den Euro erhöht. Eine Abkehr vom Wachs­tums­trend ist nicht zu erwar­ten: Mittler­weile ist beinahe jeder dritte neue Wirkstoff im deutschen Markt ein Biolo­gi­kum. Für sieben Biolo­gika waren in Deutsch­land Ende 2016 Biosi­mi­lars zugelas­sen. Sie sind einem Biolo­gi­kum struk­tu­rell ähnlich und üben die gleiche pharma­ko­lo­gi­sche Wirkung im mensch­li­chen Körper aus.

„Biolo­gika werden in den kommen­den Jahren eine deutlich zuneh­mende thera­peu­ti­sche Bedeu­tung für den Arznei­mit­tel­markt haben. Aufgrund ihrer meist hohen Preise werden damit auch immer höhere Ausga­ben verbun­den sein. Durch die konse­quente Verord­nung von Biosi­mi­lars könnten mittel­fris­tig beträcht­li­che Einspa­run­gen für unser solida­risch finan­zier­tes Gesund­heits­sys­tem erzielt werden, ohne dabei die Quali­tät der Versor­gung mit Arznei­mit­teln in Deutsch­land zu beein­träch­ti­gen“, erläu­tert Prof. Wolf-Dieter Ludwig, Vorsit­zen­der der Arznei­mit­tel­kom­mis­sion der deutschen Ärzte­schaft (AkdÄ) und Heraus­ge­ber des Arznei­ver­ord­nungs-Reports.

Hochpreis­po­li­tik im Arznei­mit­tel­we­sen

Verstärkt wird die Entwick­lung hin zu hohen Preisen für patent­ge­schützte Arznei­mit­tel dadurch, dass Pharma­fir­men in Deutsch­land den Preis ihres patent­ge­schütz­ten Produkts in den ersten zwölf Monaten nach dem Markt­zu­gang noch immer frei festle­gen können. Erst nach einem Jahr gilt ein zwischen dem Anbie­ter und dem GKV-Spitzen­ver­band auf der Grund­lage der Frühen Nutzen­be­wer­tung ausge­han­del­ter Erstat­tungs­preis.

Trend zu beschleu­nig­ten Zulas­sungs­ver­fah­ren

Neben der Preis­ent­wick­lung gibt es bei den patent­ge­schütz­ten Arznei­mit­teln auch den Trend zu mehr beschleu­nig­ten Zulas­sungs­ver­fah­ren. Deren Ziel ist es, neue Wirkstoffe für die medika­men­töse Behand­lung selte­ner Erkran­kun­gen möglichst schnell für betrof­fene Patien­ten zugäng­lich zu machen.

Gleich­zei­tig kommen dadurch aber immer mehr Produkte ohne eine ausrei­chende Daten­ba­sis zu Nutzen und Risiken für die Patien­ten auf den Markt. In Deutsch­land betraf das im Jahr 2016 bereits fast jedes dritte neue Arznei­mit­tel. Im Jahr 2011 waren es noch unter zehn Prozent. Daher werden nach der Zulas­sung in der Regel auch weitere klini­sche Studien und die konti­nu­ier­li­che Überwa­chung der Arznei­mit­tel­si­cher­heit bei der Anwen­dung gefor­dert.

„Doch ist der Markt­zu­gang erst einmal erfolgt, kommen viele Pharma­un­ter­neh­men ihrer Verpflich­tung nach weite­ren Daten nicht ausrei­chend nach“, kriti­siert Martin Litsch, Vorstands­vor­sit­zen­der des AOK-Bundes­ver­ban­des. „Deshalb muss die Europäi­sche Arznei­mit­tel-Agentur strin­gen­ter vorge­hen und Sanktio­nen umset­zen. Außer­dem müssen wir in Deutsch­land Lösun­gen finden, entspre­chende Studien firmen­über­grei­fend zu finan­zie­ren und pharmaun­ab­hän­gig durch­füh­ren zu können“, so Litsch weiter.

Quelle: BÄK