Pflege-Impfpflicht
Für Gesund­heits­äm­ter eine Heraus­for­de­rung: die Impfpflicht in der Pflege mit Stich­tag 16. März 2022

Laut Business Insider kann die berufs­be­zo­gene Impfpflicht in der Pflege nicht zum Stich­tag 16. März umgesetzt werden. Das bedeu­tet, dass ungeimpfte Mitar­bei­ter auch nach dem Stich­tag erstmal weiter arbei­ten können – weil das Gesund­heits­amt den Kontrol­len „weder perso­nell noch fachlich“ gewach­sen sei.

Schon länger wird die Umset­zung der einrich­tungs­be­zo­ge­nen Impfpflicht disku­tiert. Die Mitte Dezem­ber beschlos­sene Regelung soll am 16. März in Kraft treten. Die Umset­zung soll durch die Gesund­heits­äm­ter erfol­gen. Für Pflegende bedeu­tet das: Sie müssen ab dem Stich­tag ihren Impfsta­tus (oder ein Attest, dass eine Impfung nicht möglich ist) dem Arbeit­ge­ber vorle­gen. Dieser muss dann bei fehlen­dem Nachweis das zustän­dige Gesund­heits­amt benach­rich­ti­gen, dass ein Betre­tungs- bezie­hungs­weise Tätig­keits­ver­bot verhän­gen kann.

Gesund­heits­äm­ter am Limit

Damit kommt ein großer Kontroll­auf­wand auf die Ämter zu. Aller­dings arbei­ten diese schon seit einiger Zeit am Limit. Die Kontakt-Nachver­fol­gung der Corona-Infek­tio­nen bindet alle Kapazi­tä­ten. Zudem wurde den Gesund­heits­äm­tern dieses Jahr im Vergleich zu 2021 weniger Hilfs­per­so­nal bewil­ligt.

Jetzt hat das Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­rium das erste Mal einge­räumt, dass die konse­quente Umset­zung von Sankti­ons­maß­nah­men nicht geleis­tet werden kann. Statt dessen dürfen auch ungeimpfte Mitar­bei­ter weiter­be­schäf­tigt werden, bis das zustän­dige Gesund­heits­amt ein Tätig­keits­ver­bot ausspricht. Damit gilt die Pflege-Impfpflicht de facto nur bei Neuein­stel­lun­gen: Pflegende, die sich auf eine neue Stelle bewer­ben, müssen den Impfnach­weis vorle­gen.

Pflege-Impfpflicht sinnvoll?

Kommu­nen, Länder und Verbände weisen schon seit einiger Zeit darauf hin, wie wichtig eine klare und eindeu­tige Umset­zung ist. Sie wünschen sich klare Vorga­ben seitens der Regie­rung, auch, um sicher­zu­stel­len, dass die Pflege-Impfpflicht in allen Ländern und Einrich­tun­gen identisch gehand­habt wird.

In der Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz von Bund und Ländern am 31. Januar präsen­tierte das Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­rium einen Vorschlag, der das Problem der klaren Umset­zung regeln soll. Ein neues Melde­sy­tem für ein flächen­de­cken­des Impfquo­ten-Monito­ring soll einge­führt werden, um die Impfquo­ten in betrof­fe­nen Einrich­tun­gen zu erfas­sen. Bei einem unter­durch­schnitt­li­chen Ergeb­nis sollen dann die Länder gezielte Impfan­ge­bote durch mobile Impfteams stellen.

Hoffent­lich kann die Regie­rung hier schnell Klarheit schaf­fen. Denn die Einfüh­rung der Pflege-Impfpflicht war umstrit­ten genug. Wenn das Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­rium seine Glaub­wür­dig­keit behal­ten will, darf die Impfpflicht nicht an fehlen­der Umsetz­bar­keit schei­tern.