Impfpflicht
Handschlag nur mit vollem Impfschutz – überall?

Der Vorsit­zende der deutschen Kranken­haus­ge­sell­schaft Gerald Gaß hat jüngst erklärt, dass er bald keinen Grund mehr für eine Impfpflicht sieht. „Wenn die Politik nach Abwägung der wissen­schaft­li­chen Erkennt­nisse zu dem Ergeb­nis kommen sollte, dass die Pande­mie vorbei ist und es deshalb keine Impfpflicht mehr braucht, dann gibt es eine neue Lage“, erklärte Gaß dem „Handels­blatt“.

Sollte es also durch die Omikron-Variante zu einer neuen Pande­mie­lage kommen, „dann gäbe es aus meiner Sicht auch keinen Grund, an der allge­mei­nen und vor allem einrich­tungs­be­zo­ge­nen Impfpflicht festzu­hal­ten, die ja bereits beschlos­sen ist“, sagte er. Wenn Corona nach einer Neube­wer­tung der Pande­mie­lage nur noch „als Grippe angese­hen wird, dann muss das Virus auch so behan­delt werden – und gegen eine Grippe gibt es keine Impfpflicht für medizi­ni­sches Perso­nal“, so Gaß weiter.

Impfnach­weis bis zum 15. März fällig

Die einrich­tungs­be­zo­gene Impfpflicht gilt für alle Menschen, die zum Beispiel in Kranken­häu­sern, Pflege­hei­men, Einrich­tun­gen für Behin­derte, Arztpra­xen, bei Rettungs­diens­ten oder in Entbin­dungs­ein­rich­tun­gen arbei­ten. Wer also dort arbei­tet, muss bis zum 15. März einen Nachweis über eine Impfung oder Genesung vorle­gen. Wer aus medizi­ni­schen Gründen nicht geimpft werden kann, kann auch ein ärztli­ches Attest hierüber vorle­gen.

Unter­stüt­zung für die Impfpflicht vom Deutschen Berufs­ver­band für Pflege­be­rufe und Bochu­mer Bund

Der deutsche Berufs­ver­band für Pflege­be­rufe hat sich indes positiv gegen­über der einrich­tungs­be­zo­ge­nen Impfpflicht geäußert. „Teilweise konnten Mitglie­der unsere Position nicht nachvoll­zie­hen, andere haben dagegen sehr positiv auf unsere Haltung reagiert“, heißt es vom Verband auf Nachfrage der „Rechts­de­pe­sche“.

Mitglie­der, die sich bis jetzt noch nicht geimpft haben, versucht der Verband weiter­hin von einer Impfung zu überzeu­gen: „Wir haben von Beginn an für die Impfung gewor­ben und auch (…) ein auf beruf­li­che Pflegende zugeschnit­te­nes Infor­ma­ti­ons- und Aufklä­rungs­an­ge­bot gemacht“. Zudem setzt der Verband auf Gesprä­che über die Impfung zwischen den Kolle­gen, um so eventu­elle Unsicher­hei­ten und Sorgen aus dem Weg zu räumen.

Wie der Verband Mitglie­dern helfen möchte, die wegen der Impfpflicht eine Kündi­gung erhal­ten, kann der Verband nicht endgül­tig beant­wor­ten. „Wir bemühen uns aktuell vor allem um die Klärung vieler offener Fragen, die mit der Einfüh­rung der einrich­tungs­be­zo­ge­nen Impfpflicht einher­ge­hen. Konkrete Anfra­gen von Mitglie­dern liegen uns vor allem zu offenen Umset­zungs­fra­gen vor. Gegebe­nen­falls folgende Anfra­gen von Mitglie­dern müssen immer indivi­du­ell betrach­tet werden, sodass wir hier kein generel­les State­ment abgeben können“, heißt es in ihrer Erklä­rung gegen­über der „Rechts­de­pe­sche“.

Die Pflege-Gewerk­schaft „Bochu­mer Bund“ steht der Impfpflicht ebenfalls positiv gegen­über, übt jedoch Kritik an der für März geplan­ten einrich­tungs­be­zo­ge­nen Impfpflicht. „Nur wenige Mitglie­der unserer Gewerk­schaft lehnen die Impfpflicht ab. Wir im Vorstand sehen nur mit einer Impfpflicht den Weg aus der Pande­mie“, sagte Vorstands­vor­sit­zende des „Bochu­mer Bunds“, Heide Schnei­der, gegen­über der „Rechts­de­pe­sche“. Für sie mache eine Impfpflicht nur dann Sinn, wenn sie allge­mein­gül­tig sei: „Nur eine einrich­tungs­be­zo­gene Impfpflicht, die eventu­ell Ausnah­men oder neue Übergangs­pflich­ten und somit einen hohen bürokra­ti­schen Aufwand mit sich bringen, sehen wir nicht als zielfüh­rend an“, so Schnei­der weiter.

Hilfe bei mögli­chen Kündi­gun­gen durch Rechts­be­ra­tung

Müssen Mitglie­der des „Bochu­mer Bunds“ aufgrund der Impfpflicht mögli­cher­weise doch Sanktio­nen befürch­ten, werden diese an den eigenen Rechts­schutz­ver­si­che­rer weiter­ge­lei­tet. Dieser würde dann über das weitere Vorge­hen entschei­den, erklärt Schnei­der.

Sollten sich Pflege­kräfte aller­dings „rechts­wid­rig“ verhal­ten, gebe es keine recht­li­che Grund­lage, nach der Gewerk­schaf­ten oder die Versi­che­rer Rechts­bei­stand gewäh­ren müssten.

Impfpflicht
Die Auswer­tung des Robert Koch-Insti­tuts Bild: RKI

Abwan­de­rung und Kündi­gun­gen erwar­tet

In den Kranken­häu­sern ist die Zahl der Mitar­beit, die nicht geimpft sind, zumin­dest vergleichs­weise gering. Rund vier Prozent haben hier noch keine Impfung (siee Grafik oben). Durch die einrich­tungs­be­zo­gene Impfpflicht könnte jedoch gerade diese Minder­heit Probleme bekom­men.

Denn durch die neue Regelung sind die Arbeit­ge­ber dazu gezwun­gen den Impf- oder Genese­nen­sta­tus ihrer Beschäf­tig­ten zu prüfen und auf Verlan­gen dem Gesund­heits­amt vorzu­le­gen. Sollte der Arbeit­ge­ber dem nicht nachkom­men, wird dies als Ordnungs­wid­rig­keit behan­delt und es drohen Bußgel­der. Starke Kontrol­len von den Arbeit­ge­bern sind also zu erwar­ten. Dennoch sollen Klini­ken auch einen gewis­sen Spiel­raum haben. Das Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­rium teilte dem Bayeri­schen Rundfunk mit: „Bei Nicht­vor­lage des Nachwei­ses trotz Auffor­de­rung entschei­det das zustän­dige Gesund­heits­amt nach pflicht­ge­mä­ßem Ermes­sen im Einzel­fall über die weite­ren Maßnah­men (z.B. ein Betre­tungs- oder Tätig­keits­ver­bot) und wird dabei auch die Perso­nal­si­tua­tion in der Einrich­tung berück­sich­ti­gen“. Dennoch haben viele Mitar­bei­ter Angst vor einer Kündi­gung oder erwägen sogar einen Jobwech­sel.

Vorerst ist jedoch keine signi­fi­kante Kündi­gungs­welle zu beobach­ten. Der deutsche Pflege­rat geht indes davon aus, dass die Impfpflicht noch zu einigen Kündi­gun­gen führen wird. Diese betreffe jedoch weniger das Pflege­fach­per­so­nal, sondern unter­stüt­zende Tätig­kei­ten wie die Betreu­ungs­as­sis­tenz, sagte Pflege­rats­prä­si­den­tin Chris­tine Vogler den Zeitun­gen der Funke Medien­gruppe.

Allge­meine Impfpflicht in Planung

Während im März erst die einrich­tungs­be­zo­gene Impfpflicht einge­führt wird, erklärte Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter Karl Lauter­bach (SPD), dass schnell auch eine allge­meine Impfpflicht einge­führt werden müsse. Gegen­über „RTL Direkt“ erklärte er, dass sie schon im Mai in Kraft treten könnte. Zur Begrün­dung sagte er, dass es Zeit brauche, bis Ungeimpfte vor einer weite­ren Corona-Welle im Herbst vollstän­dig immuni­siert seien. Sie müssen „drei Impfzy­klen durch­lau­fen (…) und bis dahin ist man dann schon im Septem­ber oder Oktober“. Ende Februar bzw. Anfang März erwar­tet Lauter­bach dazu die ersten Debat­ten im Bundes­tag.

Quellen: Bayeri­scher Rundfunk, Tages­schau, Handels­blatt, Robert Koch Insti­tut, RTL Direkt