Pflegegrad berechnen
Pflege­grad berech­nen: Gewer­tet und gewich­tet wird nach Punkten. Bild: Desiree Gorges

Ein Pflege­grad ist grund­sätz­lich notwen­dig, um Geld- und Sachleis­tun­gen der Pflege­ver­si­che­rung in Anspruch nehmen zu können. Es gibt fünf Pflege­grade, welche Höhe und Art der Pflege­leis­tun­gen wie Pflege­geld oder Hilfs­mit­tel bestim­men. Um einen Pflege­grad zu erhal­ten, muss ein Antrag auf Pflege­leis­tun­gen bei der Pflege­kasse gestellt werden und ein Formu­lar mit Fragen rund um die aktuelle Pflege­si­tua­tion beant­wor­tet werden. Die gesetz­li­che Pflege­kasse beauf­tragt darauf­hin den Medizi­ni­schen Dienst (MD), welcher in der Regel zur Begut­ach­tung der Pflege­be­dürf­tig­keit zu den Antrag­stel­lern nach Hause kommt. Private Pflege­ver­si­che­run­gen entsen­den die Medic­proof GmbH.

Pflege­grade orien­tie­ren sich nicht an bestimm­ten Diagno­sen oder Behin­de­run­gen, sondern an konkre­ten Auswir­kun­gen im Alltag. In welchen Pflege­grad eine pflege­be­dürf­tige Person einge­teilt wird, hängt von ihrer Selbst­stän­dig­keit und bestimm­ten Fähig­kei­ten und Verhal­tens­wei­sen ab. Eine Ausnahme besteht für Menschen, die beide Arme und beide Beine nicht bewegen können und somit automa­tisch in den höchs­ten Pflege­grad 5 einge­teilt werden. Beson­dere Regelun­gen bei der Pflege­grad-Ermitt­lung gelten darüber hinaus für Kinder in verschie­de­nen Entwick­lungs­sta­dien. Es ist ratsam, den Pflege­grad berech­nen zu lassen, bevor beispiels­weise eine Pflege­ein­rich­tung gewählt wird.

Wie lässt sich der Pflege­grad berech­nen?

Der Pflege­grad wird generell nach einem standar­di­sier­ten Verfah­ren berech­net. Begut­ach­tet werden die folgen­den sechs Module, die insge­samt 64 Krite­rien umfas­sen und nach einem Punkte­sys­tem bewer­tet und gewich­tet werden.

  1. Mobili­tät: Auf dem Prüfstand steht die Beweg­lich­keit der pflege­be­dürf­ti­gen Person, zum Beispiel ob und inwie­weit sie selbst­stän­dig in der Lage ist, im Bett die Position zu wechseln, sich inner­halb der Wohnung fortzu­be­we­gen oder Treppen zu steigen.
  2. Kogni­tive und kommu­ni­ka­tive Fähig­kei­ten: Begut­ach­tet werden das Denk- Erinnerungs‑, Beurtei­lungs- und Kommu­ni­ka­ti­ons­ver­mö­gen, zum Beispiel ob die Person ihr naheste­hende Menschen erken­nen oder sich an Ereig­nisse erinnern kann, die erst kurz oder schon länger zurück­lie­gen. Auch die Fähig­keit zusam­men­hän­gende Alltags­rou­ti­nen wie Waschen und Anklei­den zu bewäl­ti­gen oder Entschei­dun­gen zu treffen, sind Prüfungs­kri­te­rien in diesem Modul.
  3. Verhal­tens­wei­sen und psychi­sche Belas­tung: Es wird geprüft, ob auffäl­li­ges Verhal­ten wie ziello­ses Herum­ir­ren oder Aggres­sion – physisch wie verbal – vorkommt. Die psychi­sche Verfas­sung wird zum Beispiel im Hinblick auf Wahnvor­stel­lun­gen oder Depres­sio­nen in Augen­schein genom­men.
  4. Selbst­ver­sor­gung: In diesem Modul geht es um Fähig­kei­ten, die den eigenen Körper betref­fen, zum Beispiel Eigen­stän­dig­keit bei der Körper­pflege, beim Anklei­den, der Ernäh­rung oder beim Toilet­ten­gang.
  5. Umgang mit krank­heits- und thera­pie­be­ding­ten Anfor­de­run­gen: Zu den hier unter­such­ten Anfor­de­run­gen zählen etwa die Einnahme von verord­ne­ten Medika­men­ten, Injek­tio­nen, das Tragen von Kompres­si­ons­strümp­fen oder die Wundver­sor­gung. Betrach­tet wird dabei jeweils auch das Maß an benötig­ter Unter­stüt­zung.
  6. Gestal­tung des Alltags­le­bens: Im letzten Modul geht es um Tages­struk­tur und Umgang mit Verän­de­run­gen. Festge­stellt wird zum Beispiel, ob die pflege­be­dürf­tige Person Tages­rou­ti­nen folgen, soziale Kontakte pflegen und sich selbst beschäf­ti­gen kann.

Wie geht es nach der Pflege­be­gut­ach­tung weiter?

Nach der Begut­ach­tung vor Ort erhält die Pflege­kasse das Gutach­ten und stellt den Pflege­grad gemäß Punkte­sys­tem fest.

Pflegegrad berechnen
Punkte­be­wer­tung der Pflege­grade. Bild: Desiree Gorges

Die Antrag­stel­ler erhal­ten schließ­lich einen Bescheid von der Pflege­kasse, der die Leistung bewil­ligt oder den Antrag ablehnt. Falls sie mit der Einstu­fung oder gegebe­nen­falls Ableh­nung eines Pflege­grads nicht einver­stan­den sind, können die Antrag­stel­ler Wider­spruch gegen den Bescheid einle­gen. Auch beim Medizi­ni­schen Dienst besteht die Möglich­keit, Beschwerde rund um die Begut­ach­tung einzu­le­gen.

Pflege­grad berech­nen im Inter­net

Mit spezi­el­len Tools im Inter­net lässt sich der Pflege­grad berech­nen und einschät­zen, welche Leistun­gen einem zuste­hen. Ein solcher Pflege­grad-Rechner, wird etwa von der Verbrau­cher­zen­trale zur Verfü­gung gestellt. Dieser berück­sich­tigt das standar­di­sierte Verfah­ren der Pflege­be­gut­ach­tung. Die Ergeb­nisse sind zwar nicht verbind­lich und erset­zen nicht die Begut­ach­tung durch einen bestel­len Exper­ten. Sie können Betrof­fe­nen aber Anhalts­punkte liefern und bei der Vorbe­rei­tung auf eine Begut­ach­tung helfen.

FAQ

Was ist ein Pflege­grad?

Der Pflege­grad ist eine Einstu­fung der Pflege­be­dürf­tig­keit. Fakto­ren, nach denen der Pflege­grad berech­net wird, sind die Selbst­stän­dig­keit, bestimmte Verhal­tens­wei­sen und Fähig­kei­ten einer pflege­be­dürf­ti­gen Person. Der Pflege­grad bestimmt die Höhe und Art der Pflege­geld- und Sachleis­tung aus der Pflege­ver­si­che­rung.

Wie wird der Pflege­grad berech­net?

Der Pflege­grad basiert auf einem standar­di­sier­ten Verfah­ren zur Pflege­be­gut­ach­tung. Bewer­tet und gewich­tet werden 64 Krite­rien in sechs Modulen. Die Begut­ach­tung erfolgt auf Antrag bei der Pflege­kasse und wird vom Medizi­ni­schen Dienst oder der Medic­proof GmbH durch­ge­führt.

Wie viele Pflege­grade gibt es?

Es gibt fünf Pflege­grade, die geringe bis schwerste Beein­träch­ti­gung der Selbst­stän­dig­keit oder Fähig­kei­ten definie­ren.