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Diese Fallkon­stel­la­tion ist mitten aus der Praxis: Es handelt sich um ein tragi­sches Sturz­er­eig­nis einer Alten­pfle­ge­heim­be­woh­ne­rin. Die Pflege­schü­le­rin bat die Bewoh­ne­rin während des Gangs zur Toilette darum, dass sie sich für einen Moment an ihrem Rolla­tor abstüt­zen solle, damit ein im Weg stehen­der Infusi­ons­stän­der bei Seite geräumt werden konnte. Hierbei stürzte die Bewoh­ne­rin unglück­lich und verstarb letzt­lich an den Verlet­zungs­fol­gen. Die Pflege­schü­le­rin wird wegen fahrläs­si­ger Tötung angeklagt, die Staats­an­walt­schaft ermit­telt derzeit in diesem Fall.