Pflegestudie
Jedes Jahr werden Pflege­leis­tun­gen in Höhe von mindes­tens zwölf Milli­ar­den Euro nicht abgeru­fen Bild: © Katar­zyna Bialasie­wicz | Dreamstime.com

Jährlich verfal­len der Pflege­stu­die zufolge Leistungs­an­sprü­che von Pflege­be­dürf­ti­gen im Wert von mindes­tens zwölf Milli­ar­den Euro. Das ist das zentrale Ergeb­nis dieser Studie des Sozial­ver­bands VdK, die die „Welt am Sonntag“ veröf­fent­licht hat. Demnach haben für die Pflege­stu­die Wissen­schaft­ler der Hochschule Osnabrück errech­net, dass je nach Art der Pflege­leis­tun­gen zwischen 62 und 93 Prozent nicht abgeru­fen werden.

Allein bei drei wichti­gen Hilfs­an­ge­bo­ten verfal­len rund zwölf Milli­ar­den Euro:

  • Hilfe im Haushalt: Demnach stehen monat­lich 125 Euro für die Unter­stüt­zung im Haushalt zur Verfü­gung. 80 Prozent der Pflege­be­dürf­ti­gen rufen diesen Betrag nicht ab, damit entge­hen ihnen jährlich knapp vier Milli­ar­den Euro. Für die Inanspruch­nahme muss den Angaben zufolge insbe­son­dere nachge­wie­sen werden, dass anerkannte Dienst­leis­ter im Haushalt helfen. Jedes Bundes­land regele das aller­dings unter­schied­lich. Hilfen in Baden-Württem­berg etwa müssen eine bis zu 120-stündige Fortbil­dung nachwei­sen.
  • Verhin­de­rungs­pflege: Nicht in Anspruch genom­men werden dem Bericht zufolge auch Leistun­gen, wenn Pflegende einmal ausfal­len und vertre­ten werden könnten: In 70 Prozent der Fälle nutzen Pflege­be­dürf­tige und Pflegende diese Möglich­keit der Verhin­de­rungs­pflege nicht. Hier werden Ansprü­che von 3,4 Milli­ar­den Euro nicht wahrge­nom­men.
  • Kurzzeit­pflege: Weitere 4,6 Milli­ar­den Euro verfal­len den Angaben zufolge, weil die Kurzzeit­pflege, die Angehö­ri­gen bei Krank­heit oder zur Erholung eine Auszeit ermög­li­chen soll, von 86 Prozent noch nie beantragt wurde.

Pflege­stu­die: Beantra­gung der Pflege­leis­tun­gen zu kompli­ziert?

Für die VdK-Präsi­den­tin Verena Bentele liegt der Fall durch die Pflege­stu­die klar, sie kriti­siert in der Zeitung: „Für die Beantra­gung ist mitun­ter buchhal­te­ri­sches Wissen erfor­der­lich. Die Voraus­set­zun­gen, die pflegende Angehö­rige erbrin­gen müssen, um Leistun­gen abzuru­fen, sind teilweise absurd und unange­bracht.“

Die häusli­che Pflege sei viel zu lange ein Stief­kind der Politik. Ihr Vorschlag: Einige der Leistun­gen sollten in einem Budget zusam­men­ge­fasst werden und den Pflege­be­dürf­ti­gen unkom­pli­ziert zur Verfü­gung gestellt werden. „Nur dann können sie pflegende Angehö­rige wirklich entlas­ten“, erklärt Bentele.

Die Pflege­be­voll­mäch­tigte der Bundes­re­gie­rung, Claudia Moll (SPD), sagte der gleichen Zeitung, es müsse zeitnah ein flexi­bel einsetz­ba­res Entlas­tungs­bud­get kommen. „Durch zu viele bürokra­ti­sche ‚Kästchen‘ und Anträge blickt kaum noch einer durch“, sagt Moll. Die vorge­se­hene Zusam­men­fas­sung von Kurzzeit- und Verhin­de­rungs­pflege müsse daher rasch umgesetzt werden. Zudem müsse auch geprüft werden, welche weite­ren Leistun­gen in ein solches Entlas­tungs­bud­get einbe­zo­gen werden sollten.

Stiftung Patien­ten­schutz fordert Rechts­an­spruch

Gut 4,1 Millio­nen Menschen in Deutsch­land haben aktuell einen Pflege­grad, gelten also als pflege­be­dürf­tig. Davon leben 3,3 Millio­nen in den eigenen vier Wänden und werden von Angehö­ri­gen oder Freun­den versorgt – zum Teil mit Unter­stüt­zung durch ambulante Pflege­dienste.

Die Deutsche Stiftung Patien­ten­schutz führt das Problem auf fehlende Angebote am Pflege­markt zurück.: „Für die monat­lich 125 Euro Unter­stüt­zung im Haushalt sowie für Kurzzeit- und Verhin­de­rungs­pflege finden die Hilfs­be­dürf­ti­gen keine entspre­chen­den Anbie­ter“, erklärt Stiftungs­vor­stand Eugen Brysch. Für die Branche seien diese Angebote ganz einfach wirtschaft­lich uninter­es­sant.