PPR
Arbeit­neh­mer­ve­tre­tun­gen fordern deutli­che Nachbes­se­run­gen an der PPR 2.0 Bild: Arne9001/Dreamstime.com

Ein deutli­cher Ruf nach der PPR 2.0: In einem Offenen Brief an Bundes-Gesund­heits­mi­nis­ter Karl Lauter­bach (SPD) und die Abgeord­ne­ten des Bundes­ta­ges haben sich rund 86 Inter­es­sen­ver­tre­tun­gen aus Klini­ken in ganz Deutsch­land, die nach Angaben der Gewerk­schaft Verdi insge­samt rund 340.000 Beschäf­tigte vertre­ten, für eine schnelle Einfüh­rung der Pflege-Perso­nal­richt­li­nie gespro­chen – und zugleich davor gewarnt, das Instru­ment zu verwäs­sern.

Im Gegen­teil fordern sie deutli­che Nachbes­se­run­gen an der Richt­li­nie, die in einem Erstent­wurf seit Anfang 2020 vorliegt. Insbe­son­dere wehren sich die Arbeit­neh­mer­ver­tre­tun­gen – darun­ter Betriebs­räte, Konzern-Betriebs­räte, Perso­nal­räte, Gesamt-Perso­nal­räte und Mitar­bei­ter­ver­tre­tun­gen – gegen das Vorha­ben, dem Finanz­mi­nis­ter ein Mitbe­stim­mungs- und Vetorecht bei den Perso­nal­stär­ken an die Hand zu geben.

PPR 2.0: Einspruchs­mög­lich­keit des Finanz­mi­nis­ters „absolut inakzep­ta­bel“

„Wir, die betrieb­li­chen Inter­es­sen­ver­tre­tun­gen von 339.123 Beschäf­tig­ten aus deutschen Kranken­häu­sern, erwar­ten von der Bundes­re­gie­rung und den Bundes­tags­ab­ge­ord­ne­ten, die PPR 2.0 als bedarfs­ge­rechte Perso­nal­be­mes­sung jetzt ohne Wenn und Aber verbind­lich auf den Weg zu bringen“, heißt es in dem von Verdi veröf­fent­li­chen Offenen Brief.

„Für uns ist es absolut inakzep­ta­bel, die versor­gungs­po­li­tisch zentrale Frage der Perso­nal­aus­stat­tung in der Kranken­haus­pflege, vom Bundes­fi­nanz­mi­nis­ter abhän­gig zu machen. Diesen Dammbruch, der die Versor­gungs­qua­li­tät dem Einspruch des Finanz­mi­nis­ters überlässt, darf es nicht geben. Es ist überfäl­lig, dass bei den Kolleg*innen in den Kranken­häu­sern endlich spürbare Entlas­tung ankommt.“

Die PPR 2.0 soll nach den bishe­ri­gen Plänen ab 2023 schritt­weise, zunächst in Stadien der Erpro­bung, einge­führt werden. Spätes­tens ab 2025 drohten Klini­ken Sanktio­nen, falls sie die festge­leg­ten Perso­nal­stär­ken unter­lau­fen. Ein Kritik­punkt ist, dass die PPR 2.0 nach den aktuel­len Planun­gen gerade die Statio­nen nicht umfasst, die in der Patien­ten­ver­sor­gung als beson­ders sensi­bel gelten – wie die Pflege im OP-Dienst, in Dialy­se­ein­hei­ten, in der Anästhe­sie, in der Endosko­pie, in der Funkti­ons­dia­gnos­tik, in der Ambulanz und in den Notauf­nah­men sowie in der Inten­siv­ver­sor­gung.

Eine generel­lere, grund­sätz­li­chere Kritik am Reform­werk ist, dass die aktua­li­sierte PPR nur in der Kranken­pflege Anwen­dung finden soll, nicht dagegen in der Alten­pflege.

„Senden Sie jetzt das wichtige Signal: Politik hat die Not verstan­den“

Die unter­zeich­nen­den Beschäf­tig­ten-Gremien formu­lie­ren fünf zentrale Punkte: Neben der Strei­chung des Vetorechts für den Finanz­mi­nis­ter, sind dies die verbind­li­che Einfüh­rung der PPR 2.0, und eine eindeu­tige Veran­ke­rung dieser im Geset­zes­text. „Wo PPR 2.0 drauf­steht, muss auch PPR 2.0 drin sein. Bisher wird das Instru­ment ledig­lich mittel­bar u. a. in der Begrün­dung genannt.

Es ist direkt im Gesetz eindeu­tig auf die PPR 2.0 zu verwei­sen. „Des Weite­ren seien auch Inten­siv­sta­tio­nen bei der bedarfs­ge­rech­ten Perso­nal­be­mes­sung einzu­be­zie­hen. Zu guter Letzt ist gefor­dert, Regelung flächen­de­ckend und bundes­ein­heit­lich einzu­füh­ren. „Es gibt keinen Grund dafür, Klini­ken mit Entlas­tungs­ver­ein­ba­run­gen von gesetz­li­chen Vorga­ben auszu­neh­men. Für die dort Beschäf­tig­ten müssen die jeweils besse­ren gesetz­li­chen oder tarif­li­chen Regelun­gen zur Anwen­dung kommen.“ Insbe­son­dere deshalb, da Arbeit­ge­ber häufig mit „Pseudo­ge­werk­schaf­ten“ Verträge aushan­del­ten, die den eigent­li­chen Inter­es­sen der Beschäf­tig­ten zuwider liefen.

Im Offenen Brief bezie­hen sich die Unter­zeich­nen­den auf die Verspre­chen vor der Bundes­tags­wahl, gesetz­lich für bessere Bedin­gun­gen in der Pflege zu sorgen, sowie auf die aktuelle Fachkräf­te­si­tua­tion, die sich durch die schlech­ten Arbeits­be­din­gun­gen sowie die damit verbun­de­nen Arbeits­zeit-Reduzie­run­gen und Kündi­gun­gen zuneh­mend verschärfe. Es brauche endlich Gewiss­heit, dass es besser wird. „Senden Sie jetzt das wichtige Signal an die Berufs­gruppe: Die Politik hat die Not verstan­den, schafft Entlas­tung und legt die Grund­lage für eine gute und sichere Versor­gung im Kranken­haus“, schließt der Aufruf.