BGH beseitigt Gesetzeslücke
19 Fälle: Fälschungen von Corona-Impfnachweisen nach altem Recht strafbar!
Eine vermeintliche Gesetzeslücke hatte für Diskussionen um Fälschungen gesorgt. Demnach hätten Impfpassfälscher vor einer Gesetzesänderung im November 2021 nicht wegen der sogenannten „Fälschung von Gesundheitszeugnissen“ verurteilt werden könnten. Der Bundesgerichtshof hat jedoch entschieden, dass in solchen Fällen auf den Tatbestand der Urkundenfälschung zurückgegriffen werden kann.