Beschluss des VG Schleswig
Gesundheitsämter dürfen keinen Impfnachweis per Verwaltungsakt verlangen
Ein Gesundheitsamt, dass per Verwaltungsakt zur Beibringung eines Impf- oder Genesenennachweises bzw. eines Attests über medizinische Kontraindikationen einer COVID-19-Schutzimpfung auffordert, handelt offensichtlich rechtswidrig. Das entschied jetzt das VG Schleswig.