Impfpflicht
Impfpflicht: Die Gesund­heits­äm­ter sollen nach dem Willen der Bundes­re­gie­rung die Patien­ten­ver­sor­gung berück­sich­ti­gen

Nach Inkraft­tre­ten der einrich­tungs­be­zo­ge­nen Impfpflicht Mitte März verlie­ren ungeimpfte Beschäf­tigte in Gesund­heits- und Pflege­ein­rich­tun­gen nicht unmit­tel­bar ihre Anstel­lung. „Kontrol­liert und entschie­den wird im Einzel­fall“, heißt es aus dem Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­rium.

Bei den Kontrol­len und Entschei­dun­gen über Tätig­keits­ver­bote spiele „natür­lich auch der Aspekt eine Rolle, ob in einer Übergangs­zeit Perso­nal­eng­pässe in Kranken­häu­sern, Pflege­ein­rich­tun­gen und Arztpra­xen vermie­den werden können“, stellt das Minis­te­rium klar. Umgesetzt werde die Impfpflicht aber von den Ländern. Schät­zun­gen besagen, dass 10 bis 15 Prozent des Perso­nals nicht geimpft ist.

Gesund­heits­äm­ter: Verfah­ren könnten sich ziehen

Die stell­ver­tre­tende Vorsit­zende des Bundes­ver­bands der Ärzte des öffent­li­chen Gesund­heits­diens­tes (BVÖGD), Elke Bruns-Philipps, bezeich­net die Prüfung jedes Einzel­falls als „eine erheb­li­che Belas­tung“ für die Gesund­heits­äm­ter. Die Ämter könnten das nicht zeitnah bewäl­ti­gen, sagte sie der „Rheini­schen Post“. Das Verfah­ren bis zu einem Beschäf­ti­gungs­ver­bot könne sich hinzie­hen. Bei einem fehlen­dem Nachweis erfolge erst eine Frist­set­zung des Gesund­heits­am­tes zur Vorlage von Impfdo­ku­men­ten, dann sei eine Anhörung vorge­se­hen, schil­derte Bruns-Philipps.

Kranken­haus­ge­sell­schaft: Fristen verlän­gern, Unklar­hei­ten besei­ti­gen

Die Deutschen Kranken­haus­ge­sell­schaft (DKG) schlug vor, die Fristen für die einrich­tungs­be­zo­gene Impfpflicht zu verlän­gern. „Wir unter­stüt­zen die einrich­tungs­be­zo­gene Impfpflicht“, sagte der DKG-Vorstands­chef Gerald Gaß der „Rheini­schen Post“. Aller­dings seien „wesent­li­che Fragen der weite­ren Umset­zung noch ungeklärt und deshalb kann es notwen­dig sein, Fristen im Verfah­ren anzupas­sen“. Gaß verlangt insbe­son­dere eine arbeits­recht­li­che Sicher­heit, damit ungeimpf­ten Mitar­bei­tern auch gekün­digt werden könne.

Impfpflicht: Pflege­rat für pragma­ti­schen Ansatz

Der Deutsche Pflege­rat (DPR) sprach sich eine pragma­ti­sche Umset­zung der einrich­tungs­be­zo­ge­nen Impfpflicht aus. Pflege­rats­prä­si­den­tin Chris­tine Vogler plädierte für eine Risiko­ab­wä­gung vor Ort: „Es bleibt ja gar nichts anderes übrig. Es kann ja nicht ein Gesund­heits­amt sagen, wir ziehen die Leute ab. Was machen wir dann mit den Pflege­be­dürf­ti­gen?“

Mehr Arbeits­su­chende im Gesund­heits­sek­tor

Derweil sieht die Bundes­agen­tur für Arbeit Bewegung in der Branche. Aus dem Gesund­heits- und Sozial­sek­tor hätten sich im Dezem­ber und Januar 25.000 mehr Menschen arbeits­su­chend gemel­det als üblich, sagte Vorstands­mit­glied Daniel Terzen­bach. „Wir sehen schon eine Zunahme, aber insge­samt auf einem Niveau, was uns allen keine Sorgen machen muss“, sagte Terzen­bach. Arbeits­su­chend seien Menschen, die eine drohende Arbeits­lo­sig­keit bei der Arbeits­agen­tur angezeigt haben, aber noch im Job sind.

Das im vergan­ge­nen Jahr neu gefasste Infek­ti­ons­schutz­ge­setz sieht vor, dass Mitar­bei­ter in Gesund­heit und Pflege bis 15. März einen Impf- oder Genese­nen­nach­weis vorle­gen müssen. Geschieht dies nicht, muss dies ans Gesund­heits­amt gemel­det werden.

Quellen: BMG, DPR, DKG, BVÖGD, BA