Rechtlich inkorrekt
Kein Toilettengang wegen Personalmangel?
Man stelle sich vor, ein Patient liegt im Bett und möchte die Toilette aufsuchen. Er ruft eine Pflegekraft zur Unterstützung herbei, doch diese entgegnet ihm: „Bleiben Sie doch im Bett liegen, Sie haben doch eine Windel an. Wir haben Personalmangel.“ Welcher Behandlungsumfang steht dem Patient zu und wie kann man auf eine solche Situation aus juristischer Sicht reagieren?