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Fisch­haut-Trans­plan­tat Chroni­sche Wunden können heilen
Chroni­sche Wunden bedeu­ten eine erheb­li­che Einschrän­kung der Lebens­qua­li­tät. Die Thera­pie­mög­lich­kei­ten sind vielfäl­tig, laut derzei­ti­gen Forschungs­er­geb­nis­sen erweist sich die Behand­lung von chroni­schen Wunden mit einem Fisch­haut-Trans­plan­tat als äußerst wirksam.



Wer darf zukünf­tig chroni­sche Wunden behan­deln? Die Quali­täts­an­for­de­run­gen zur Behand­lung chroni­scher und schwer­hei­len­der Wunden werden angeho­ben
Gemäß Rahmen­emp­feh­lung nach § 132a Absatz 1 Satz 1 SGB V haben Leistungs­er­brin­ger, welche chroni­sche oder schwer heilende Wunden gemäß Leistungs­zif­fer 31a der HKP-Richt­li­nie versor­gen, ab 1. Januar 2022 ein ausrei­chen­des Quali­täts­ni­veau in perso­nel­ler, fachli­cher, organi­sa­to­ri­scher und sachli­cher Hinsicht sicher­zu­stel­len. Die maßgeb­li­che Frage, die sich hieran anschließt, lautet: Wer darf zukünf­tig chroni­sche Wunden behan­deln?

Netwerk­in­itia­tive „PLASMA Wundzir­kel“ Plasma­me­di­zin zur Behand­lung von chroni­schen Wunden
Auf der heute und morgen statt­fin­den­den 13. Natio­na­len Branchen­kon­fe­renz Gesund­heits­wirt­schaft wird das Leibniz-Insti­tut für Plasma­for­schung und Techno­lo­gie e.V. (INP Greifs­wald) die Netwerk­in­itia­tive „PLASMA Wundzir­kel“ präsen­tie­ren. Die Netzwerk­in­itia­tive soll eine zentrale Anlauf­stelle sowohl für Betrof­fene von chroni­schen Wunden als auch für inter­es­sierte Ärzte werden. Plasma­me­di­zin gilt als neuar­tige Thera­pie­form zur Behand­lung von chroni­schen Wunden und Hauter­kran­kun­gen.

Inter­view mit Rechts­an­walt Chroni­sche Wunde: Behand­lungs­feh­ler führt zu lebens­lan­gen Proble­men
Ein Außen­band­riss wird Andreas V. als Jugend­li­chem zum Verhäng­nis. Wegen eines Behand­lungs­feh­lers wird sein Fuß defor­miert und wächst nicht weiter. 40 Jahre später kämpft er noch immer mit den Proble­men. Ergeb­nis davon ist auch eine chroni­sche Wunde. Mittler­weile weigert sich der Haftpflicht­ver­si­che­rer des Kranken­hau­ses Kosten für die Behand­lung, die Andreas V. dringend braucht, zu überneh­men. Sein Rechts­an­walt erkennt darin eine unerklär­li­che Rechts­ver­let­zung.