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Für system­re­le­vant erklärt: profes­sio­nelle Wäsche­reien. Bild: DTV

Das von der Bundes­re­gie­rung beauf­tragte Bundes­amt für Bevöl­ke­rungs­schutz und Katastro­phen­hilfe (BBK) hat zur Vorbe­rei­tung auf Großscha­dens­la­gen und ander­wei­tige Katastro­phen zu diesem Thema eine eindeu­tige Empfeh­lung ausge­spro­chen. Es unter­schei­det dabei zwei Formen der kriti­schen Versor­gung: „Kriti­sche Infra­struk­tu­ren“ und „System­re­le­vanz in Bezug zu Kriti­schen Infra­struk­tu­ren“.

„Kriti­sche Infra­struk­tu­ren“ sind Organi­sa­tio­nen und Einrich­tun­gen mit wichti­ger Bedeu­tung für das staat­li­che Gemein­we­sen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhal­tig wirkende Versorgungsengpässe, erheb­li­che Störungen der öffentlichen Sicher­heit oder andere drama­ti­sche Folgen eintre­ten würden.“ (BMI, 2009, KRITIS-Strate­gie).

Gemeint sind hier z.B. auch Kranken­häu­ser, Pflege­heime oder andere wichtige organi­sa­to­ri­sche Einhei­ten des Gesund­heits­we­sens. Die „System­re­le­vanz“ beschreibt die Bedeu­tung einzel­ner Einrich­tun­gen zur Aufrecht­erhal­tung von Kriti­schen Infra­struk­tu­ren. Also einfach gesagt: Ohne solche Einrich­tun­gen oder Dienst­leis­ter kann das Kranken­haus oder Pflege­heim den Betrieb nicht störungs­frei aufrecht erhal­ten. System­re­le­vante Dienst­leis­ter leisten demnach einen wichti­gen Beitrag zur Sicher­stel­lung der Versor­gung der Bevölkerung mit (lebens-)wichtigen Gütern und Dienst­leis­tun­gen.

Das BBK präzi­siert: „An der Bereit­stel­lung kriti­scher Dienst­leis­tun­gen können weitere Einrich­tun­gen mittel­bar betei­ligt sein, die den Betrei­bern Kriti­scher Infra­struk­tu­ren die Bereit­stel­lung ermöglichen (z.B. private Wäsche­reien und textile Dienst­leis­ter). Diese Einrich­tun­gen gelten nicht als kritisch, aber dennoch als system­re­le­vant.“ Das Attri­but „system­re­le­vant“ gilt nicht per se für bestimmte Einrich­tungs­ty­pen, sondern bezieht sich ausschließ­lich auf die Betei­li­gung einer Einrich­tung an der Bereit­stel­lung einer kriti­schen Dienst­leis­tung.

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Eine Wäsche­rei, die als exter­ner Dienst­leis­ter für ein Kranken­haus tätig ist, kann mittel­bar an der medizi­ni­schen Versor­gung betei­ligt und damit system­re­le­vant sein. Hier zum Beispiel werden wieder­ver­wend­bare OP Abdeck­sys­teme zur erneu­ten Nutzung bereit­ge­stellt. Bild: DTV

Als Beispiel für eine solche system­re­le­vante Einrich­tung nennt das BBK konkret eine Kranken­haus­wä­sche­rei, die als exter­ner Dienst­leis­ter für ein Kranken­haus tätig ist. Diese könne mittel­bar an der medizi­ni­schen Versor­gung betei­ligt und damit system­re­le­vant sein, so das BBK. Alle Wäsche­reien, die kriti­sche Infra­struk­tu­ren versor­gen, zählen aus Sicht des BBK also zu den system­re­le­van­ten Versor­gern.

Die Festle­gung, welche Einrich­tun­gen und Unter­neh­men als Betrei­ber Kriti­scher Infra­struk­tu­ren bzw. als „system­re­le­vant“ gelten, erfolgt in der Pande­mie­lage durch die Bundes­län­der und richtet sich nach den Krite­rien der Landes- und Kommu­nal­be­hör­den. Die neue Einstu­fung der system­re­le­van­ten Versor­gung durch das BBK soll es den betrof­fe­nen Wäsche­reien erleich­tern, bei Lockdown-Maßnah­men zukünf­tig einfa­cher eine Einstu­fung der regio­na­len Behör­den als system­re­le­vant zu erhal­ten.

Den Wäsche­reien wird es damit möglich, beispiels­weise im Pande­mie­fall von staat­lich veror­den­tem Lockdowns ausge­nom­men zu sein, die Notbe­treu­ung der Kinder von Wäsche­rei­mit­ar­bei­te­rIn­nen zu gewähr­leis­ten oder auch mit Hygie­ne­ar­ti­keln oder Desin­fek­ti­ons­mit­teln ausrei­chend versorgt zu werden, um die Versor­gung sicher­zu­stel­len. Denn das Frühjahr 2020 hatte gezeigt, dass durch die Perso­nal­ver­knap­pung und die teils schwie­rige Versor­gungs­lage von Kranken­haus- und Pflege­heim­wä­sche­reien die Textil­ver­sor­gung der Einrich­tun­gen ernst­haft gefähr­det war.

Das BBK erläu­tert die Begriff­lich­kei­ten und Einstel­lun­gen in der folgen­den Übersicht:

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Kriti­sche Dienst­leis­tun­gen sind Dienst­leis­tun­gen zur Versor­gung der Allge­mein­heit Bild: DTV

Die Anerken­nung des Etiketts der „System­re­le­vanz“ für private Wäsche­reien und textile Dienst­leis­tungs­un­ter­neh­men verspricht den Betrei­bern von Kranken­häu­sern und Pflege­hei­men also die Aufrecht­erhal­tung ihrer Versor­gungs­leis­tun­gen im Dienste der Gesund­heits­für­sorge im Krisen­fall. Die Beschaf­fung von Texti­lien und deren Wieder­auf­be­rei­tung sind für Einrich­tun­gen des Gesund­heits­we­sens von essen­ti­el­ler Bedeu­tung.

Immer­hin werden 95 Prozent aller Kranken­häu­ser in Deutsch­land von priva­ten texti­len Dienst­leis­tern und Wäsche­reien versorgt. Auf den Statio­nen stünden keine Bettwä­sche, Handtü­cher und Inkon­ti­nenz­un­ter­la­gen zur Verfü­gung; die Beklei­dung der Ärzte und Pflege­kräfte würde fehlen. Der Betrieb der Gesund­heits­ein­rich­tun­gen wäre mit unüber­seh­ba­ren Infek­ti­ons­ri­si­ken verbun­den und stünde inner­halb weniger Tage vor dem Aus. Die Anerken­nung der System­re­le­vanz dient also den zentra­len Zwecken der Maßnah­men zur Eindäm­mung der Corona­pan­de­mie: dem Schutz von Leben und Gesund­heit der Bevöl­ke­rung und der Funkti­ons­fä­hig­keit des Gesund­heits­sys­tems.

(Quelle: Bundes­amt für Bevöl­ke­rungs­schutz und Katastro­phen­hilfe (2021): COVID–19: Übersicht Kriti­scher Dienst­leis­tun­gen – Sektor­spe­zi­fi­sche Hinweise und Infor­ma­tio­nen mit KRITIS-Relevanz)