Pflegekräfte sind eine der Berufsgruppen mit einem besonders hohem Krankenstand. So fehlen Fachkräfte, die in Pflege- oder Altenheimen arbeiten, durchschnittlich 24 Tage, während für Beschäftigte aus anderen Bereichen im Durchschnitt 16 Krankheitstage verzeichnet werden können – so die Zahlen des letzten BKK Gesundheitsatals 2017. Neben psychischen Belastungen leiden Pflegekräfte vor allem auch unter starken körperlichen Beanspruchungen und den damit verbundenen Folgen. So fallen beispielsweise weibliche Altenpflegerinnen wegen Muskel- und Skeletterkrankungen laut dem Gesundheitsatlas doppelt so lange aus wie die weiblichen Beschäftigten in anderen Branchen insgesamt.
Auch die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) verzeichnete im Jahr 2016 eine besonders hohe Meldezahl von Haut- und Wirbelsäulenproblemen bei Menschen mit Gesundheitsberufen. Die Rückenpartie scheint also in besonderem Maße unter den pflegerischen Tätigkeiten zu leiden. Wie kann dem präventiv entgegen gewirkt werden bzw. wie kann man vermeiden, dass der Rücken überhaupt so stark belastet wird?
Das beste Mittel: Vorbeugen
Muskel- und Skeletterkrankungen sowie Schmerzen im Rückenbereich kommen in der pflegerischen Arbeit in der Regel durch Fehlbelastungen bei Hebe- und Tragetätigkeiten bzw. im Allgemeinen beim Bewegen der Patienten oder Bewohnern in Pflegeheimen vor. Hier gilt es präventiv gegen derartige Fehlbelastungen vorzugehen – helfen können dabei speziell für die pflegerische Arbeit angefertigte Hilfsmittel, die den Arbeitsalltag deutlich vereinfachen können.
Folgende Hilfsmittel schlägt die BGW vor:
- Die Antirutschmatte
- Der Bettzügel
- Der Haltegürtel
- Das Rollbrett
- Die Gleitmatte
- Der Patientenlifter
- Höhenverstellbare Liegen
Mit der Antirutschmatte ist es beispielsweise möglich, dass der im Bett liegende Patient durch das Abdrücken mit den Fersen auf der Matte nach oben an das Kopfende rutschen kann, ohne dabei abzurutschen. Ein Haltegürtel, der im Beckenbereich angelegt wird, ermöglicht das sichere Halten und Führen des Patienten beim Aufstehen und Umsetzen. Wenn die Hilfsmittel zur Verfügung stehen, sollten alle Mitarbeiter zur richtigen Anwendung eingewiesen werden und dann sollten sie natürlich auch konsequent eingesetzt werden. Es ist ratsam, sie daher in greifbarer Nähe zu lagern.
Bewegung, Sport und Kinästhtetik
Neben technischen Hilfsmitteln gibt es aber auch noch andere Möglichkeiten für ein rückenschonendes Arbeiten zu sorgen. So kann bereits bei der Schichtplanung berücksichtigt werden, dass die belastenden Tätigkeiten auf alle Pflegenden gleich verteilt werden. Zudem kann der Einsatz von Kinästhetik eine wahre Hilfe sein. Mit den Konzepten der Kinästhetik können Patienten einfacher und schonender bewegt werden und gleichzeitig fördert es die Mobilität und körperliche Gesundheit der Patienten. Zuletzt ist es ratsam, auch außerhalb der Arbeit nicht auf Prävention und die eigene körperliche Gesundheit zu verzichten. Bewegung und Sport sowie bereits kleine Übungen in der Freizeit und im Alltag sorgen für einen starken und einsatzfähigen Rücken.
Um Rückenproblemen im pflegerischen Alltag vorzubeugen, gibt es also eine Reihe von Maßnahmen, die am besten bereits ergriffen werden sollten, bevor körperliche Beschwerden eintreten. Übrigens: Der Arbeitgeber ist grundsätzlich dazu verpflichtet, nötige Hilfsmittel für die Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen. In den Paragrafen §§ 616 bis 618 BGB ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber den Arbeitnehmern geregelt. Darin heißt es unter anderem:
„Der Dienstberechtigte hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet.“
§ 618 Absatz 1 BGB
Eine Gefährdungsbeurteilung vorab kann bei der Erfassung der erforderlichen Mittel und Maßnahmen helfen.