Chronische Wundversorgung
Versor­gung chroni­scher Wunden Bild: Prof. Dr. Volker Großkopf

HKP-Richt­li­nie und Rahmen­emp­feh­lung als Garan­ten für Quali­tät

Seit dem 1. Oktober 2022 ist die Quali­tät der Wundver­sor­gung durch die aktuelle HKP-Richt­li­nie und die dazu gehörige Rahmen­emp­feh­lung gemäß § 132a Absatz 1 SGB V recht­lich abgesi­chert.

Dieser recht­li­che Rahmen legt fest, dass die Versor­gung von chroni­schen Wunden gemäß Leistungs­zif­fer 31a der HKP-Richt­li­nie ausschließ­lich von spezia­li­sier­ten Pflege­diens­ten oder Einrich­tun­gen erfol­gen sollte. Für diese „spezia­li­sier­ten Einrich­tun­gen“ ist es zwingend notwen­dig, den Quali­täts­an­for­de­run­gen des § 6 der Rahmen­emp­feh­lung gerecht zu werden. Es ist dabei unerläss­lich, dass sowohl handelnde als auch verant­wort­li­che Pflege­fach­kräfte jährlich einen Fortbil­dungs­nach­weis von mindes­tens 10 ZEITSTUNDEN erbrin­gen.

Neben dem Einsatz von entspre­chend quali­fi­zier­tem Perso­nal, sowohl als handelnde als auch als verant­wort­li­che Pflege­fach­per­so­nen muss jährlich ein entspre­chen­der Fortbil­dungs­um­fang von mindes­tens 10 ZEITSTUNDEN nachge­wie­sen werden.

Der prägende Einfluss der Pflege­kam­mer NRW auf Fort- und Weiter­bil­dung

Im Kontext dieser Quali­täts­dis­kus­sion rückt auch die Pflege­kam­mer NRW ins Rampen­licht. Die Kammer nimmt eine Vielzahl von Aufga­ben in der Fort- und Weiter­bil­dung wahr:

  1. Festle­gung von Standards: Sie kann Standards und Richt­li­nien für die Ausbil­dung, Fort- und Weiter­bil­dung erarbei­ten und diese veröf­fent­li­chen. Diese Standards bilden eine verläss­li­che Grund­lage sowohl für Pflege­kräfte als auch für Bildungs­ein­rich­tun­gen.
  2. Zerti­fi­zie­rung und Akkre­di­tie­rung: Eine weitere wichtige Aufgabe ist das Anbie­ten von Zerti­fi­zie­rungs­pro­gram­men oder Akkre­di­tie­run­gen für Pflege­kräfte in der Wundver­sor­gung. Diese Programme bestä­ti­gen das spezi­fi­sche Know-how und die Fähig­kei­ten der Pflege­kräfte.
  3. Überwa­chung der Praxis: Durch die Festle­gung von Standards für die Praxis und deren Überwa­chung kann die Pflege­kam­mer die Quali­tät der Wundver­sor­gung sicher­stel­len.
  4. Inter­es­sen­ver­tre­tung: Neben all diesen techni­schen Aufga­ben ist die Kammer auch ein Sprach­rohr für die Inter­es­sen der Pflege­kräfte und könnte beispiels­weise die Schaf­fung besse­rer Fort- und Weiter­bil­dungs­mög­lich­kei­ten in der Wundver­sor­gung unter­stüt­zen.

Es ist jedoch wichtig zu beach­ten, dass die Rolle der Kammer hinsicht­lich Inten­si­tät und Handlungs­über­nah­men von Berufs­gruppe zu Berufs­gruppe und Tätig­keits­schwer­punk­ten sich unter­schei­den können. Mithin ist es für alle pflege­ri­schen Wundbe­han­deln­den äußerst wichtig zu erfah­ren, welche Positio­nie­rung die Pflege­kam­mer NRW im Bereich der Fort- und Weiter­bil­dung von Pflege­fach­per­so­nen bei der Versor­gung chroni­scher Wunden einnimmt.

Die Stimme der Pflege­kam­mer NRW beim IWC

Ein beson­de­res Highlight dieses Jahres ist die Teilnahme von Sandra Postel, der Präsi­den­tin der Pflege­kam­mer NRW, am Inter­dis­zi­pli­nä­ren WundCon­gress (IWC). Am 30.11.2023 wird sie in den renom­mier­ten Kölner Sartory Sälen den Teilneh­mern Rede und Antwort stehen. Ihr Vortrag wird den zentra­len Aspekt „Fort- und Weiter­bil­dungs­ver­pflich­tung in der Wundver­sor­gung“ behan­deln, wobei beson­ders auf die Rolle der Pflege­kam­mer einge­gan­gen wird. Ein zentra­les Diskus­si­ons­thema wird dabei sicher­lich sein, ob die Pflege­kam­mer in der Lage ist, den Prozess der Heilkun­de­über­tra­gung, insbe­son­dere im Bereich des Wundma­nage­ments, voran­zu­trei­ben und effek­tiv zu beschleu­ni­gen.