Tarif
Gut ein Viertel der Beschäf­ti­gen wird schon nach Tarif bezahlt Bild: Gerd Altmann / Pixabay

Das ist das Ergeb­nis der Meldun­gen, die alle ambulan­ten und statio­nä­ren Pflege­ein­rich­tun­gen bis zum 30. April 2022 an die Landes­ver­bände der Pflege­kas­sen abgeben mussten.

„Damit ist die Bezah­lung mindes­tens auf Tarif­ni­veau in knapp 80 Prozent der Pflege­ein­rich­tun­gen in Deutsch­land aktuell in der Umset­zung oder bereits vollzo­gen“, sagt die Vorstands­vor­sit­zende des AOK-Bundes­ver­ban­des, Dr. Carola Reimann.

„Klärungs­be­darf gibt es noch mit den Pflege­ein­rich­tun­gen, die bisher keine Rückmel­dun­gen an die Pflege­kas­sen abgege­ben haben, obwohl sie dazu verpflich­tet waren.“ Der AOK-Bundes­ver­band hat die Zusam­men­füh­rung und Plausi­bi­li­sie­rung der Rückmel­dun­gen der Pflege­ein­rich­tun­gen übernom­men.

Verträge nur noch bei Bezah­lung in Tarif­höhe

Die Regelun­gen des Geset­zes zur Weiter­ent­wick­lung der Gesund­heits­ver­sor­gung (GVWG) sehen vor, dass die Landes­ver­bände der Pflege­kas­sen ab 1. Septem­ber Versor­gungs­ver­träge nur noch mit Pfleg­ein­rich­tun­gen schlie­ßen dürfen, die mindes­tens in Tarif­höhe bezah­len.

Etwa ein Fünftel (22 Prozent) der Pflege­ein­rich­tun­gen in Deutsch­land haben den Pflege­kas­sen bis zum 30. April 2022 noch keine Rückmel­dung gegeben, wie sie die Vorga­ben zur tarif­li­chen Bezah­lung in der Pflege ab Septem­ber umset­zen wollen. Diese Einrich­tun­gen werden derzeit von den Landes­ver­bän­den der Pflege­kas­sen angeschrie­ben und aufge­for­dert, die ausste­hende Mittei­lung als Voraus­set­zung für die Anpas­sung ihres Versor­gungs­ver­tra­ges nachzu­rei­chen. “

Auch nach dem 30. April sind noch zahlrei­che Korrek­tu­ren und Nachmel­dun­gen von Pflege­ein­rich­tun­gen einge­trof­fen. Allein im Mai und Juni waren es mehr als 3.000, die jetzt geprüft werden. Weitere werden bis Septem­ber noch folgen“, so Reimann.

Im GVWG ist vorge­se­hen, dass die Pflege­ein­rich­tun­gen mit der Rückmel­dung zur künfti­gen Bezah­lung ihres Perso­nals auch automa­tisch einen Antrag auf Anpas­sung ihres Versor­gungs­ver­trags stellen. Einige Einrich­tun­gen, von denen noch keine Rückmel­dung vorliegt, haben Wider­spruch gegen diese automa­ti­sche Anpas­sung des Versor­gungs­ver­trags beim jewei­li­gen Landes­ver­band der Pflege­kasse einge­legt.

„Laut Gesetz müssen auch diese Einrich­tun­gen recht­zei­tig vor dem 1. Septem­ber einen indivi­du­el­len Antrag auf Anpas­sung des Versor­gungs­ver­trags stellen. Für die Pflege­kas­sen und die Pflege­ein­rich­tun­gen sind die gesetz­li­chen Regelun­gen zur Tarif­treue mit einem erheb­li­chen Aufwand verbun­den“, sagt AOK-Vorstän­din Carola Reimann. „Wir arbei­ten mit Hochdruck daran, dass die Umset­zung bis zum 1. Septem­ber gelingt.“

Zwei Drittel wollen regio­nal übliches Entgelt­ni­veau zahlen

Die bis Ende April erfol­gen Rückmel­dun­gen der mehr als 18.000 Pflege­ein­rich­tun­gen, die aktuell noch nicht an einen Tarif oder kirch­li­che Arbeits­rechts­re­ge­lung gebun­den sind, machen auch trans­pa­rent, welche der beiden gesetz­lich vorge­ge­be­nen Optio­nen zur tarif­li­chen Bezah­lung diese Einrich­tun­gen künftig nutzen wollen: Zwei Drittel (66 Prozent) dieser Einrich­tun­gen gaben an, ihre Mitar­bei­te­rin­nen und Mitar­bei­ter künftig auf Basis des regio­nal üblichen tarif­li­chen Entloh­nungs­ni­veaus bezah­len zu wollen.

Dabei handelt es sich um tarifli­che Durch­schnitts­werte von Stunden­löh­nen von Vollzeit­be­schäf­tig­ten für die verschie­de­nen Beschäf­tig­ten­grup­pen, die bereits im Februar 2022 auf Basis einer bundes­wei­ten Abfrage bei den bereits an Tarif oder kirch­li­che Arbeits­rechts­re­ge­lun­gen gebun­dene Einrich­tun­gen veröf­fent­licht wurden.

Das restli­che Drittel der heute nicht tarif­ge­bun­de­nen Einrich­tun­gen will sich demnach bei der Bezah­lung in Zukunft an einem bereits bestehen­den konkre­ten Tarif­ver­trag oder einer kirch­li­chen Arbeits­rechts­re­ge­lung in ihrer Region orien­tie­ren.

Reimann warnt vor höheren Eigen­an­tei­len für Pflege­be­dürf­tige

Die finan­zi­el­len Auswir­kun­gen der neuen Tarif­treue-Regelun­gen sind noch unklar. „Fest steht aber, dass höhere Löhne auch zu höheren Kosten führen werden. Es besteht die Gefahr, dass sie in Form höherer Eigen­an­teile auf die Pflege­be­dürf­ti­gen abgewälzt werden“ warnt Carola Reimann. „Angesichts der drama­ti­schen Finanz­lage der Pflege­ver­si­che­rung, die ohnehin mit dem Rücken zur Wand steht, sind dringend nachhal­tige Finan­zie­rungs­lö­sun­gen notwen­dig.“

Quelle: AOK