Das ist das Ergebnis der Meldungen, die alle ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen bis zum 30. April 2022 an die Landesverbände der Pflegekassen abgeben mussten.
„Damit ist die Bezahlung mindestens auf Tarifniveau in knapp 80 Prozent der Pflegeeinrichtungen in Deutschland aktuell in der Umsetzung oder bereits vollzogen“, sagt die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann.
„Klärungsbedarf gibt es noch mit den Pflegeeinrichtungen, die bisher keine Rückmeldungen an die Pflegekassen abgegeben haben, obwohl sie dazu verpflichtet waren.“ Der AOK-Bundesverband hat die Zusammenführung und Plausibilisierung der Rückmeldungen der Pflegeeinrichtungen übernommen.
Verträge nur noch bei Bezahlung in Tarifhöhe
Die Regelungen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) sehen vor, dass die Landesverbände der Pflegekassen ab 1. September Versorgungsverträge nur noch mit Pflegeinrichtungen schließen dürfen, die mindestens in Tarifhöhe bezahlen.
Etwa ein Fünftel (22 Prozent) der Pflegeeinrichtungen in Deutschland haben den Pflegekassen bis zum 30. April 2022 noch keine Rückmeldung gegeben, wie sie die Vorgaben zur tariflichen Bezahlung in der Pflege ab September umsetzen wollen. Diese Einrichtungen werden derzeit von den Landesverbänden der Pflegekassen angeschrieben und aufgefordert, die ausstehende Mitteilung als Voraussetzung für die Anpassung ihres Versorgungsvertrages nachzureichen. “
Auch nach dem 30. April sind noch zahlreiche Korrekturen und Nachmeldungen von Pflegeeinrichtungen eingetroffen. Allein im Mai und Juni waren es mehr als 3.000, die jetzt geprüft werden. Weitere werden bis September noch folgen“, so Reimann.
Im GVWG ist vorgesehen, dass die Pflegeeinrichtungen mit der Rückmeldung zur künftigen Bezahlung ihres Personals auch automatisch einen Antrag auf Anpassung ihres Versorgungsvertrags stellen. Einige Einrichtungen, von denen noch keine Rückmeldung vorliegt, haben Widerspruch gegen diese automatische Anpassung des Versorgungsvertrags beim jeweiligen Landesverband der Pflegekasse eingelegt.
„Laut Gesetz müssen auch diese Einrichtungen rechtzeitig vor dem 1. September einen individuellen Antrag auf Anpassung des Versorgungsvertrags stellen. Für die Pflegekassen und die Pflegeeinrichtungen sind die gesetzlichen Regelungen zur Tariftreue mit einem erheblichen Aufwand verbunden“, sagt AOK-Vorständin Carola Reimann. „Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dass die Umsetzung bis zum 1. September gelingt.“
Zwei Drittel wollen regional übliches Entgeltniveau zahlen
Die bis Ende April erfolgen Rückmeldungen der mehr als 18.000 Pflegeeinrichtungen, die aktuell noch nicht an einen Tarif oder kirchliche Arbeitsrechtsregelung gebunden sind, machen auch transparent, welche der beiden gesetzlich vorgegebenen Optionen zur tariflichen Bezahlung diese Einrichtungen künftig nutzen wollen: Zwei Drittel (66 Prozent) dieser Einrichtungen gaben an, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter künftig auf Basis des regional üblichen tariflichen Entlohnungsniveaus bezahlen zu wollen.
Dabei handelt es sich um tarifliche Durchschnittswerte von Stundenlöhnen von Vollzeitbeschäftigten für die verschiedenen Beschäftigtengruppen, die bereits im Februar 2022 auf Basis einer bundesweiten Abfrage bei den bereits an Tarif oder kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebundene Einrichtungen veröffentlicht wurden.
Das restliche Drittel der heute nicht tarifgebundenen Einrichtungen will sich demnach bei der Bezahlung in Zukunft an einem bereits bestehenden konkreten Tarifvertrag oder einer kirchlichen Arbeitsrechtsregelung in ihrer Region orientieren.
Reimann warnt vor höheren Eigenanteilen für Pflegebedürftige
Die finanziellen Auswirkungen der neuen Tariftreue-Regelungen sind noch unklar. „Fest steht aber, dass höhere Löhne auch zu höheren Kosten führen werden. Es besteht die Gefahr, dass sie in Form höherer Eigenanteile auf die Pflegebedürftigen abgewälzt werden“ warnt Carola Reimann. „Angesichts der dramatischen Finanzlage der Pflegeversicherung, die ohnehin mit dem Rücken zur Wand steht, sind dringend nachhaltige Finanzierungslösungen notwendig.“
Quelle: AOK