Seit Diens­tag findet in Erfurt die Haupt­ver­samm­lung der Bundes­ärz­te­kam­mer, der 121. Deutsche Ärzte­tag, statt. Mit insge­samt 250 Abgeord­ne­ten der deutschen Ärzte­kam­mern werden Regelun­gen zum Berufs­recht erarbei­tet sowie über aktuelle gesund­heits­po­li­ti­sche Themen disku­tiert. Auch über die derzei­tige Situa­tion von Notauf­nah­men wurde gespro­chen und eine umfas­sende Neuaus­rich­tung der vieler­orts völlig überlas­te­ten Notfall­auf­nah­men in Deutsch­land gefor­dert. Notwen­dig seien unter anderem mehr Perso­nal, eine bessere Vernet­zung der Versor­gungs­be­rei­che sowie deren sektoren­über­grei­fende und extrabud­ge­täre Finan­zie­rung. Außer­dem müsse die Bevöl­ke­rung besser über die Versor­gungs­struk­tu­ren in der Notfall­ver­sor­gung sowie über deren Nutzung aufge­klärt werden.

Ärzte­schaft sieht Stufen­mo­dell des G‑BA kritisch

Der Ärzte­tag warnte, dass die ungesteu­erte Inanspruch­nahme der Notfall­am­bu­lan­zen in den Klini­ken die ohnehin immense Arbeits­be­las­tung der dort tätigen Ärztin­nen und Ärzte verschärfe. Daher müssten ambulante Notfall­pa­ti­en­ten in hierfür vorge­se­he­nen Portal- und Notfall­pra­xen behan­delt werden. Die bereits in Ansät­zen regio­nal prakti­zierte unmit­tel­bare und räumli­che Zusam­men­ar­beit von Vertrags­ärz­ten in solchen Portal­pra­xen mit Klinik­ärz­ten in Notfall­zen­tren müsse weiter­ent­wi­ckelt werden. Die Abgeord­ne­ten sprachen sich für die Möglich­keit einer ambulan­ten Notfall­ver­sor­gung auch während der vertrags­ärzt­li­chen Sprech­stun­den­zei­ten durch Notdienst­pra­xen der Kassen­ärzt­li­chen Verei­ni­gun­gen im Rahmen von Modell­pro­jek­ten aus.

Kritisch sieht der Ärzte­tag das kürzlich beschlos­sene Konzept des Gemein­sa­men Bundes­aus­schus­ses für ein gestuf­tes System von Notfall­struk­tu­ren an Kranken­häu­sern, das auf Grund­lage definier­ter Krite­rien für die Notfall­ver­sor­gung Vergü­tungs­zu­schläge und ‑abschläge vorsieht. Weder würden in dem Konzept regio­nale Beson­der­hei­ten berück­sich­tigt, noch die komple­xen Wechsel­wir­kun­gen über Schnitt­stel­len und Sekto­ren­gren­zen hinweg. Der Ärzte­tag forderte eine Wieder­auf­nahme des Beratungs­pro­zes­ses „unter Einbe­zie­hung der medizi­ni­schen Akteure“. Bis dahin sollte der Beschluss des Gemein­sa­men Bundes­aus­schus­ses ausge­setzt werden.

Quelle: BÄK