Ambulant
Die Bundes­re­gie­rung will die Ambulan­ti­sie­rung fördern Bild: Pixabay

Mehr ambulante Behand­lun­gen und dadurch weniger gebun­dene Kapazi­tä­ten in den Betten­ab­tei­lun­gen der Klini­ken – bezie­hungs­weise, mehr Zeit für die wirklich wichti­gen Fälle: Das ist der Grund­ge­danke der sogenann­ten „Ambulan­ti­sie­rung im Gesund­heits­we­sen“. Seit Jahren, wenn nicht Jahrzehn­ten, geistert das Schlag­wort durch die gesund­heits­po­li­ti­sche Debat­ten, doch nun könnte es einen neuen Anlauf geben, die beiden Sekto­ren des Gesund­heits­we­sens endlich besser zu verzah­nen: Die Ampel­ko­ali­tion auf Bundes­ebene will die Ambulan­ti­sie­rung voran­trei­ben.

Ambulant versus statio­när

„Um die Ambulan­ti­sie­rung bislang unnötig statio­när erbrach­ter Leistun­gen zu fördern, setzen wir zügig für geeig­nete Leistun­gen eine sekto­ren­glei­che Vergü­tung durch sogenannte Hybrid-DRG um“, heißt es im Koali­ti­ons­ver­trag von SPD, FDP und Bündnis 90/Grünen (PDF, Seite 66). Multi­pro­fes­sio­nelle, integrierte Gesund­heits- und Notfall­zen­tren sollten für eine „wohnort­nahe, bedarfs­ge­rechte, ambulante und kurzsta­tio­näre Versor­gung“ sorgen; diese wolle man durch spezi­fi­sche Vergü­tungs­struk­tu­ren fördern. Im ländli­chen Raum setze man auf Gemein­de­schwes­tern und Gesund­heits­lot­sen – hier sorgt übrigens ein vielver­spre­chen­des Pilot­pro­jekt aus Rhein­land-Pfalz seit Jahren für Furore, das auf ein altes, fast verges­se­nes dezen­tra­les Versor­gungs­mo­dell setzt und der große Bundes­land-Nachbar NRW mögli­cher­weise überneh­men will.

Ein-Tages-Klinik­pa­ti­en­ten sind größte Gruppe

Eine beson­dere Statis­tik unter­streicht den Reform­be­darf: Seit 2004, der Einfüh­rung der sogenann­ten G‑DRG-Fallpau­scha­len­sys­tems durch die damalige rot-grüne Bundes­re­gie­rung, sind die Liege­zei­ten in Kranken­häu­sern stetig gesun­ken, von über 13 Tagen zu Beginn der 1990er-Jahre auf nunmehr 7,5 Tage. Erhiel­ten die Kranken­häu­ser zuvor, sehr salopp gesagt, umso mehr Geld, je länger die Patien­ten im Klini­kum verblie­ben, bekom­men sie nun eine feste Summe für den erbrach­ten medizi­ni­schen Eingriff, unabhän­gig von der Verweil­dauer der Behan­del­ten. Dies ist ein Anreiz für die Häuser, ihre Belegungs­dau­ern kurz zu halten. Die Kehrseite: Die Zahl der sehr kurzen Kranken­haus­auf­ent­halte steigt rapide an.

Die Zahl der Behand­lungs­fälle, bei denen Patien­ten ledig­lich einen Tag im Kranken­haus verbrach­ten, stieg zwischen 2006 und 2018 von rund 2,3 auf 3,8 Millio­nen – ein Anstieg um 65 Prozent! Ein ähnli­ches, wenn auch leicht abgeschwäch­tes Bild ergibt sich bei der Anzahl der Patien­ten, die zwei bis vier Tage verblie­ben. Erst bei fünf und mehr Tagen kehrt sich der Trend spürbar um. Teilt man alle Behand­lungs­fälle nach ihrer Liege­dauer ein, bilden die Ein-Tages-Klinik­pa­ti­en­ten die einfa­che Mehrheit, also die größte unter allen Gruppen. Beson­ders hinsicht­lich dieser „Klinik-Tages­gäste“ drängt sich die Frage geradezu auf: Warum dann nicht gleich ambulant?

Doch in der Branche sind die Erwar­tun­gen gedämpft. „Wir haben große Sorgen, dass wir auch in dieser Legis­la­tur­pe­ri­ode nicht weiter­kom­men“, sagte Gerald Gaß, Vorstands­vor­sit­zen­der der Deutschen Kranken­haus­ge­sell­schaft (DKG), im Podcast des Fachma­ga­zins f&w. Bund und Länder müssten sich einig werden, wo sie eigent­lich bei der Neuauf­tei­lung zwischen Ambulant und Statio­när hinwoll­ten, so Gaß weiter.

„Wir predi­gen seit vielen, vielen Jahren, dass die Kranken­häu­ser durch­aus bereit sind zu Verän­de­run­gen, dass wir aber natür­lich erwar­ten, dass man uns auch eine Zielper­spek­tive gibt.“ Laut Ursula Nonnen­ma­cher, grüne Gesund­heits­mi­nis­te­rin von Branden­burg, sei eine Reform der Finan­zie­rung ein Schlüs­sel. „Natür­lich müssen wir die Fehlan­reize des DRG-Systems beheben“, meinte sie. Man brauche Vorhal­te­pau­scha­len in manchen Berei­chen, damit für den Notfall freige­hal­tene leere Betten nicht zu finan­zi­el­len Nöten bei den Klini­ken führten.

Ansatz in NRW: Notdienst­ver­sor­gung aus einer Hand

Zwei verschie­dene Haupt­an­sätze gibt es, die ambulante Versor­gung voran­zu­brin­gen. Nämlich zum einen, diese in den Klini­ken selbst zu stärken. Zum anderen, die Kranken­häu­ser vor allem in ländli­chen Regio­nen in Medizi­ni­sche Versor­gungs­zen­tren (MVZ) einzu­bin­den, wo sie inter­dis­zi­pli­när mit nieder­ge­las­se­ner Ärzte­schaft zusam­men­ar­bei­ten.

Weil viele Bürge­rin­nen und Bürger sich bei einem gesund­heit­li­chen Notfall direkt ein Kranken­haus statt eine ärztli­che Notdienst­pra­xis aufsu­chen, liegt gerade hier ein weite­rer Schlüs­sel. In NRW wird die Versor­gung nachts und/oder am Wochen­ende gerade zu einem Portal­pra­xen-System überführt: Die ärztli­che Notdienst­pra­xis liegt direkt an einem Kranken­haus; dort wird entschie­den, ob eine sofor­tige statio­näre Aufnahme notwen­dig ist oder die Behand­lung durch nieder­ge­las­sene Ärzte weiter­ge­führt werden kann. Kassen­ärzte und Klini­kum organi­sie­ren den Betrieb der Klinik-Notdienst­pra­xis gemein­sam. Dieses „Ein-Tresen-Modell“ soll helfen, Doppel­struk­tu­ren von Ärzten und Klini­ken in der Notfall­ver­sor­gung zu vermei­den.

Doch wer weiß: Ein Hinter­ge­danke der angestreb­ten Ambulan­ti­sie­rung von medizi­ni­schen Leistun­gen könnte auch sein, die – bekannt­lich – unter Perso­nal­man­gel leidende statio­näre Kranken­pflege von Behand­lungs­fäl­len zu entlas­ten. Dem gestress­ten Klinik-Pflege­per­so­nal würde es nur recht sein.