Wegen des Verdachts des Versto­ßes gegen das Medizin­pro­duk­te­ge­setz hat die Krimi­nal­po­li­zei­di­rek­tion Karls­ruhe Ermitt­lun­gen durch­ge­führt, die sich gegen sechs Beschul­digte der Klini­kum Mannheim GmbH richte­ten. Dabei ging es um den Gebrauch von Opera­ti­ons-Instru­men­ten, die für die mehrfa­che Verwen­dung entspre­chend gerei­nigt, desin­fi­ziert und steri­li­siert werden müssen. Die Verfah­ren wurden infolge eines anony­men Schrei­bens einge­lei­tet.

Mögli­cher Verstoß gegen das Medizin­pro­duk­te­ge­setz

Gegen vier der Beschul­dig­ten wurde das Verfah­ren einge­stellt und ihnen eine Zahlung von Geldbu­ßen aufer­legt. Gegen den ehema­li­gen Geschäfts­füh­rer wurde beim Landge­richt Mannheim Anklage erhoben, mit dem Vorwurf die entspre­chende Aufbe­rei­tung der Op-Instru­mente unter­las­sen zu haben. Dabei wurde sich an die Vorga­ben aus dem Medizin­pro­duk­te­ge­setz gehal­ten. Durch das Unter­las­sen sei eine Vielzahl von Patien­ten gesund­heit­lich gefähr­det worden, heißt es in der Mittei­lung der Staats­an­walt­schaft Mannheim.

Bereits 2007 wurde der Aufbe­rei­tungs­pro­zess beanstan­det und von dem Geschäfts­füh­rer dringen­der Handlungs­be­darf zugesagt. In Einzel­fäl­len sind bei den Patien­ten Infek­tio­nen aufge­taucht. Dass diese auch durch den unsach­ge­mä­ßen Gebrauch der Op-Instru­mente entstan­den sein könnten, konnte aller­dings mithilfe des rechts­me­di­zi­ni­schen Gutach­tens nicht belegt werden. Gegen einen weite­ren Beschul­dig­ten wurde der Straf­be­fehl erlas­sen und ebenfalls eine Geldstrafe von 90 Tages­sät­zen verord­net.