Das für Bremen geplante Wohn-und Betreuungsgesetz ist umstritten
Ein erster Vorschlag zur Novel­lie­rung des Wohn-und Betreu­ungs­ge­set­zes wurde wegen inhalt­li­cher Mängel erst vor Kurzem zurück­ge­zo­gen. Jetzt soll ein neuer Anlauf folgen. Bild: Marco Di Bella

In Bremen sollte der Entwurf zur geplan­ten Novel­lie­rung des Wohn-und Betreu­ungs­ge­set­zes (BremWo­BeG) eigent­lich Ende Februar auf der Sozial­de­pu­ta­tion vorge­legt werden. Der Entwurf wurde aller­dings wieder von der Tages­ord­nung gestri­chen, da seitens der Fraktio­nen Beden­ken zum Inhalt des Entwur­fes aufka­men.

Reinhard Leopold, Regio­nal­be­auf­trag­ter der Bundes­in­ter­es­sen­ver­tre­tung für alte und pflege­be­trof­fene Menschen (BIVA), sieht die bishe­ri­gen Regelun­gen in dem Gesetz kritisch. Beispiel­weise sei es proble­ma­tisch, dass Sanktio­nen für Einrich­tun­gen mit erheb­li­chen Mängeln erst recht spät erfol­gen können und bis dahin Bewoh­ner zu Schaden kommen könnten.

Um diesem Anlie­gen Nachdruck zu verlei­hen, wurde ein offener Brief von 18 namhaf­ten Perso­nen und Organi­sa­tio­nen verfasst, welche die Forde­run­gen der BIVA unter­stüt­zen. Unter den Betei­lig­ten sind u.a. der Bremer Pflege­rat, der Deutsche Pflege­rat, der Sozial­ver­band VdK, die Verbrau­cher­zen­trale Bremen und der Betreu­ungs­ver­ein Bremer­ha­ven sowie drei Rechts­an­wälte.

Die Forde­run­gen im Einzel­nen

In dem Brief wird gefor­dert, die Menschen­würde und Rechte der pflege­be­trof­fe­nen Menschen stärker in Geset­zen und Durch­füh­rungs­ver­ord­nun­gen zu berück­sich­ti­gen. Folgende Punkte werden dazu angeführt:

  • Mindest-Fachkräf­te­schlüs­sel für den Nacht­dienst: Der Mindest-Fachkräf­te­schlüs­sel in Gastein­rich­tun­gen und in Pflege- und Betreuungs­einrichtungen für den Nacht­dienst sollte mindes­tens bei 1:30, in spezi­el­len Demenz-Abtei­lun­gen bei 1:20 liegen (betrifft § 7 Absatz 3 PersV BremWo­BeG).
  • Ersatz­lose Strei­chung der kosten­lo­sen Beratung für Leistungs­er­brin­ger: Insbe­son­dere die Beratung für negativ auffäl­lige Leistungs­an­bie­ter durch die Aufsicht- und Kontroll­behörde bei festge­stell­ten Mängeln ist nach Ansicht der BIVA inakzep­ta­bel. Bei einer Nicht- oder Schlecht­leis­tung sollen vielmehr die besei­ti­gen­den Mängel mit angemes­se­nen Frist­set­zun­gen benannt bzw. zuvor angedroh­ter Sanktio­nen durch­ge­setzt werden (betrifft § 11 Abs. 1 Pkt. 4 und § 30 BremWo­BeG).
  • Mitbe­stim­mung statt Mitwir­kung: Die Rechte der Nutze­rin­nen und Nutzer von Pflege- und Betreu­ungs­leis­tun­gen sollen nicht nur auf Anhörung und Mitwir­kung beschränkt bleiben. Dies sei nicht im Sinne des Verbrau­cher­rechts, so die Unter­stüt­zer (betrifft § 13 BremWo­BeG).
  • Veröf­fent­li­chung vollstän­di­ger Prüfbe­richte: Aus Sicht der Unter­stüt­zer kann Mitbe­stim­mung aber nur gelin­gen, wenn auch das Infor­ma­ti­ons­recht gewahrt bleibt. Aus diesem Grund wird gefor­dert, dass Prüfbe­richte in vollstän­di­ger Form – und nicht nur als „Ergeb­nis­be­richte“ – veröf­fent­licht werden (betrifft § 11 Absatz 2 BremWo­BeG).
  • Evalua­tion und Befris­tung des BremWo­BeG und der PersV: Aufgrund der inten­si­ven Über­arbeitung des bestehen­den Geset­zes und der Berück­sich­ti­gung neuer Wohnfor­men wird eine Erpro­bung inner­halb angemes­se­ner Frist für unabding­bar gehal­ten.

Die nächste Sozial­de­pu­ta­tion soll am 30.03.2017 statt­fin­den. Nach Mittei­lung der BIVA ist die Zahl der Unter­stüt­zer weiter gewach­sen: Zuletzt soll sich unter anderem Prof. Dr. Michael Isfort, Vorstands­mit­glied des Deutschen Insti­tuts für angewandte Pflege (dip) den Forde­run­gen der BIVA angeschlos­se­nen haben.