In Bremen sollte der Entwurf zur geplanten Novellierung des Wohn-und Betreuungsgesetzes (BremWoBeG) eigentlich Ende Februar auf der Sozialdeputation vorgelegt werden. Der Entwurf wurde allerdings wieder von der Tagesordnung gestrichen, da seitens der Fraktionen Bedenken zum Inhalt des Entwurfes aufkamen.
Reinhard Leopold, Regionalbeauftragter der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA), sieht die bisherigen Regelungen in dem Gesetz kritisch. Beispielweise sei es problematisch, dass Sanktionen für Einrichtungen mit erheblichen Mängeln erst recht spät erfolgen können und bis dahin Bewohner zu Schaden kommen könnten.
Um diesem Anliegen Nachdruck zu verleihen, wurde ein offener Brief von 18 namhaften Personen und Organisationen verfasst, welche die Forderungen der BIVA unterstützen. Unter den Beteiligten sind u.a. der Bremer Pflegerat, der Deutsche Pflegerat, der Sozialverband VdK, die Verbraucherzentrale Bremen und der Betreuungsverein Bremerhaven sowie drei Rechtsanwälte.
Die Forderungen im Einzelnen
In dem Brief wird gefordert, die Menschenwürde und Rechte der pflegebetroffenen Menschen stärker in Gesetzen und Durchführungsverordnungen zu berücksichtigen. Folgende Punkte werden dazu angeführt:
- Mindest-Fachkräfteschlüssel für den Nachtdienst: Der Mindest-Fachkräfteschlüssel in Gasteinrichtungen und in Pflege- und Betreuungseinrichtungen für den Nachtdienst sollte mindestens bei 1:30, in speziellen Demenz-Abteilungen bei 1:20 liegen (betrifft § 7 Abs. 3 PersV BremWoBeG).
- Ersatzlose Streichung der kostenlosen Beratung für Leistungserbringer: Insbesondere die Beratung für negativ auffällige Leistungsanbieter durch die Aufsicht- und Kontrollbehörde bei festgestellten Mängeln ist nach Ansicht der BIVA inakzeptabel. Bei einer Nicht- oder Schlechtleistung sollen vielmehr die beseitigenden Mängel mit angemessenen Fristsetzungen benannt bzw. zuvor angedrohter Sanktionen durchgesetzt werden (betrifft § 11 Abs. 1 Pkt. 4 und § 30 BremWoBeG).
- Mitbestimmung statt Mitwirkung: Die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer von Pflege- und Betreuungsleistungen sollen nicht nur auf Anhörung und Mitwirkung beschränkt bleiben. Dies sei nicht im Sinne des Verbraucherrechts, so die Unterstützer (betrifft § 13 BremWoBeG).
- Veröffentlichung vollständiger Prüfberichte: Aus Sicht der Unterstützer kann Mitbestimmung aber nur gelingen, wenn auch das Informationsrecht gewahrt bleibt. Aus diesem Grund wird gefordert, dass Prüfberichte in vollständiger Form – und nicht nur als „Ergebnisberichte“ – veröffentlicht werden (betrifft § 11 Abs. 2 BremWoBeG).
- Evaluation und Befristung des BremWoBeG und der PersV: Aufgrund der intensiven Überarbeitung des bestehenden Gesetzes und der Berücksichtigung neuer Wohnformen wird eine Erprobung innerhalb angemessener Frist für unabdingbar gehalten.
Die nächste Sozialdeputation soll am 30.03.2017 stattfinden. Nach Mitteilung der BIVA ist die Zahl der Unterstützer weiter gewachsen: Zuletzt soll sich u.a. Prof. Dr. Michael Isfort, Vorstandsmitglied des Deutschen Instituts für angewandte Pflege (dip) den Forderungen der BIVA angeschlossenen haben.