Bundesgesundheitsministerium
Sein Minis­te­rium legt konkrete Vorschläge vor: Jens Spahn (CDU) Bild: BMG

Die Neure­ge­lung könnte am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Perso­nen, die in Klini­ken, Pflege­hei­men oder ambulan­ten Pflege­diens­ten tätig sind, müssten dann einen Nachweis vorle­gen, dass sie geimpft oder genesen sind. Falls das nicht der Fall wäre, hätten sie Gelegen­heit, es bis zum 31. März nachzu­ho­len. Arbeit­ge­ber sollen damit den Impf- oder Genese­nen­sta­tus ihrer Beschäf­tig­ten prüfen und die Nachweise auf Verlan­gen auch dem Gesund­heits­amt vorle­gen können.

Mit der Geset­zes­än­de­rung sollen vor allem ältere und vorer­krankte Menschen besser vor einer Anste­ckung mit dem Corona­vi­rus geschützt werden. Vor allem in Pflege­hei­men ist es in der Vergan­gen­heit immer wieder zu COVID-19-Ausbrü­chen gekom­men – zum Teil mit fatalen Folgen: In einem Heim in Branden­burg starben mehrere Senio­ren, das Perso­nal soll nur zur Hälfte geimpft gewesen sein.

Die Formu­lie­rungs­hilfe des Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­ums dient als Vorlage für die Beratun­gen der angehen­den Ampel­ko­ali­tion. Auch die Minis­ter­prä­si­den­ten­kon­fe­renz hatte am vergan­ge­nen Donners­tag beschlos­sen, „dass einrich­tungs­be­zo­gen alle Mitar­bei­te­rin­nen und Mitar­bei­ter in Kranken­häu­sern und Einrich­tun­gen der Einglie­de­rungs­hilfe sowie in Alten- und Pflege­hei­men und bei mobilen Pflege­diens­ten bei Kontakt zu vulner­ablen Perso­nen verpflich­tet werden, sich gegen das Corona­vi­rus impfen zu lassen“. Sie hatte die Bundes­re­gie­rung aufge­for­dert, dies schnellst­mög­lich umzuset­zen.

Der geschäfts­füh­rende Ressort­chef Jens Spahn (CDU) selbst hatte sich bislang eher ableh­nend zu einer Impfpflicht in der Pflege geäußert. Der Unions­po­li­ti­ker hatte darauf verwie­sen, dass er zwar eine morali­sche Pflicht sehe, dass Beschäf­tigte sich impfen lassen. Eine juris­ti­sche Vorgabe sah er jedoch kritisch. Vor allem aus Sorge, mit zu viel Druck zu viele Pflege­kräfte zu verlie­ren. In der Branche herrscht ohnehin ein zuneh­men­der Perso­nal­man­gel.

Auf Nachfrage der Rechts­de­pe­sche gibt sich das Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­rium etwas wortkarg: In dieser Phase der Regie­rungs­bil­dung sei das Minis­te­rium nur Dienst­leis­ter einer neuen Mehrheit im Parla­ment. Zu den Inhal­ten von Geset­zes­vor­ha­ben verweist man dort an die Ampel-Fraktio­nen. Und von dort ist ja auch schon einiges durch­ge­si­ckert. Die Impfpflicht wird also kommen. Fortset­zung folgt.