Die Neuregelung könnte am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Personen, die in Kliniken, Pflegeheimen oder ambulanten Pflegediensten tätig sind, müssten dann einen Nachweis vorlegen, dass sie geimpft oder genesen sind. Falls das nicht der Fall wäre, hätten sie Gelegenheit, es bis zum 31. März nachzuholen. Arbeitgeber sollen damit den Impf- oder Genesenenstatus ihrer Beschäftigten prüfen und die Nachweise auf Verlangen auch dem Gesundheitsamt vorlegen können.
Mit der Gesetzesänderung sollen vor allem ältere und vorerkrankte Menschen besser vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus geschützt werden. Vor allem in Pflegeheimen ist es in der Vergangenheit immer wieder zu COVID-19-Ausbrüchen gekommen – zum Teil mit fatalen Folgen: In einem Heim in Brandenburg starben mehrere Senioren, das Personal soll nur zur Hälfte geimpft gewesen sein.
Die Formulierungshilfe des Bundesgesundheitsministeriums dient als Vorlage für die Beratungen der angehenden Ampelkoalition. Auch die Ministerpräsidentenkonferenz hatte am vergangenen Donnerstag beschlossen, „dass einrichtungsbezogen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie in Alten- und Pflegeheimen und bei mobilen Pflegediensten bei Kontakt zu vulnerablen Personen verpflichtet werden, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen“. Sie hatte die Bundesregierung aufgefordert, dies schnellstmöglich umzusetzen.
Der geschäftsführende Ressortchef Jens Spahn (CDU) selbst hatte sich bislang eher ablehnend zu einer Impfpflicht in der Pflege geäußert. Der Unionspolitiker hatte darauf verwiesen, dass er zwar eine moralische Pflicht sehe, dass Beschäftigte sich impfen lassen. Eine juristische Vorgabe sah er jedoch kritisch. Vor allem aus Sorge, mit zu viel Druck zu viele Pflegekräfte zu verlieren. In der Branche herrscht ohnehin ein zunehmender Personalmangel.
Auf Nachfrage der Rechtsdepesche gibt sich das Bundesgesundheitsministerium etwas wortkarg: In dieser Phase der Regierungsbildung sei das Ministerium nur Dienstleister einer neuen Mehrheit im Parlament. Zu den Inhalten von Gesetzesvorhaben verweist man dort an die Ampel-Fraktionen. Und von dort ist ja auch schon einiges durchgesickert. Die Impfpflicht wird also kommen. Fortsetzung folgt.