Bundesrat
Der Bundes­rat in Berlin Bild: LoboStudioHamburg/Pixabay.com

Der Bundes­rat fordert die Bundes­re­gie­rung auf, den Einsatz von Leihar­beit in der Pflege sowohl im Kranken­haus als auch in statio­nä­ren und ambulan­ten Einrich­tun­gen wirksam zu begren­zen – und zugleich die Arbeits­be­din­gun­gen der Stamm­be­leg­schaf­ten zu verbes­sern.

Wichtige Punkte der Vorlage sind:

  • Sprin­ger­kon­zepte
  • Decke­lun­gen der Anzahl von Leihar­beits­kräf­ten
  • Decke­lun­gen von Verrech­nungs­sät­zen und Vermitt­lungs­ge­büh­ren
  • Pflich­ten zur Fortbil­dung für Leihar­beit­neh­mer.

Zudem soll geprüft werden, ob Leihar­beits­fir­men in die Finan­zie­rung der Pflege­aus­bil­dun­gen einbe­zo­gen werden können.

Reaktion auf Bundes­rat

Mit der Annahme des Antra­ges fordert die Länder­kam­mer die Bundes­re­gie­rung auf, die entspre­chen­den Maßnah­men einzu­lei­ten bzw. zu prüfen.

Ob und inwie­fern der gesetz­ge­bende Bundes­rat dem nachkommt, ist ungewiss.

Der Gesamt­ver­band der Perso­nal­dienst­leis­ter (GVP) zeigt sich unzufrie­den mit der Entschei­dung des Bundes­ra­tes: „Ich kann es nur ausdrück­lich bedau­ern, dass der Bundes­rat dem Antrag des Landes Bayern zugestimmt hat“, erklärt Florian Swyter, Haupt­ge­schäfts­füh­rer des Gesamt­ver­ban­des der Perso­nal­dienst­leis­ter (GVP).

„Perso­nal­not wird nur noch verstärkt!“

„Einschrän­kun­gen der Zeitar­beit in der Pflege werden kein Problem lösen, sondern ganz im Gegen­teil die Perso­nal­not in diesem Bereich nur noch verstär­ken. Eine Befra­gung des Insti­tuts der deutschen Wirtschaft Köln hat jeden­falls gezeigt, dass ledig­lich etwas mehr als 18 Prozent der befrag­ten Zeitar­beits­kräfte eine Festan­stel­lung in einem Kranken­haus oder einer Pflege­ein­rich­tung anneh­men würden, wenn Zeitar­beit in der Pflege einge­schränkt oder sogar verbo­ten würde.

66 Prozent würden dagegen in einen anderen Tätig­keits­be­reich wechseln oder ganz aufhö­ren zu arbei­ten. Die Ergeb­nisse der IW-Studie machen damit mehr als deutlich, dass Einschrän­kun­gen für die Zeitar­beit nur zu einem Verlust von Pflege­kräf­ten führen würden. Statt recht­lich fragwür­dige Restrik­tio­nen für die Zeitar­beit zu prüfen, wäre es viel zielfüh­ren­der, wenn sich alle Betei­lig­ten an einen Tisch setzen würden, um gemein­sam Lösun­gen zu entwi­ckeln, wie mehr Menschen für den Pflege­be­ruf gewon­nen werden können.

Der GVP steht dazu jeden­falls bereit und ist mit seinen ‚Quali­täts­stan­dards für gute Zeitar­beit in der Pflege und im Gesundheits­wesen‘ bereits in Vorleis­tung gegan­gen.“

Quellen: Bundes­rat, GVP