Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, den Einsatz von Leiharbeit in der Pflege sowohl im Krankenhaus als auch in stationären und ambulanten Einrichtungen wirksam zu begrenzen – und zugleich die Arbeitsbedingungen der Stammbelegschaften zu verbessern.
Wichtige Punkte der Vorlage sind:
- Springerkonzepte
- Deckelungen der Anzahl von Leiharbeitskräften
- Deckelungen von Verrechnungssätzen und Vermittlungsgebühren
- Pflichten zur Fortbildung für Leiharbeitnehmer.
Zudem soll geprüft werden, ob Leiharbeitsfirmen in die Finanzierung der Pflegeausbildungen einbezogen werden können.
Reaktion auf Bundesrat
Mit der Annahme des Antrages fordert die Länderkammer die Bundesregierung auf, die entsprechenden Maßnahmen einzuleiten bzw. zu prüfen.
Ob und inwiefern der gesetzgebende Bundesrat dem nachkommt, ist ungewiss.
Der Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) zeigt sich unzufrieden mit der Entscheidung des Bundesrates: „Ich kann es nur ausdrücklich bedauern, dass der Bundesrat dem Antrag des Landes Bayern zugestimmt hat“, erklärt Florian Swyter, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Personaldienstleister (GVP).
„Personalnot wird nur noch verstärkt!“
„Einschränkungen der Zeitarbeit in der Pflege werden kein Problem lösen, sondern ganz im Gegenteil die Personalnot in diesem Bereich nur noch verstärken. Eine Befragung des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln hat jedenfalls gezeigt, dass lediglich etwas mehr als 18 Prozent der befragten Zeitarbeitskräfte eine Festanstellung in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung annehmen würden, wenn Zeitarbeit in der Pflege eingeschränkt oder sogar verboten würde.
66 Prozent würden dagegen in einen anderen Tätigkeitsbereich wechseln oder ganz aufhören zu arbeiten. Die Ergebnisse der IW-Studie machen damit mehr als deutlich, dass Einschränkungen für die Zeitarbeit nur zu einem Verlust von Pflegekräften führen würden. Statt rechtlich fragwürdige Restriktionen für die Zeitarbeit zu prüfen, wäre es viel zielführender, wenn sich alle Beteiligten an einen Tisch setzen würden, um gemeinsam Lösungen zu entwickeln, wie mehr Menschen für den Pflegeberuf gewonnen werden können.
Der GVP steht dazu jedenfalls bereit und ist mit seinen ‚Qualitätsstandards für gute Zeitarbeit in der Pflege und im Gesundheitswesen‘ bereits in Vorleistung gegangen.“
Quellen: Bundesrat, GVP