Die Anträge stammten noch aus dem Jahr 2014, als sich die Lage für die Hebammen wegen sprunghaft steigender Prämien für die Berufshaftpflichtversicherung dramatisch verschärfte. Der Bundestag folgte damit einer Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses.
Haftungsfonds gefordert
In den Anträgen wurde unter anderem ein Haftungsfonds gefordert, der Schäden oberhalb einer bestimmten Summe tragen sollte. Nach Ansicht der Grünen sollte auch geprüft werden, ob die Prinzipien der gesetzlichen Unfallversicherung auf die Haftpflicht für alle Gesundheitsberufe übertragen werden könnte. Zwischenzeitlich sind jedoch mehrere gesetzliche Änderungen in Kraft getreten, mit denen die Geburtshelferinnen deutlich entlastet werden. Deswegen sehen die Koalitionsfraktionen derzeit keinen zwingenden Handlungsbedarf mehr.
So wurden die Krankenkassen dazu verpflichtet, zusätzliche Mittel bereitzustellen für jene Hebammen, die nur wenige Geburten im Jahr betreuen und daher von den hohen Haftpflichtprämien besonders belastet sind. Außerdem müssen Krankenkassen steigende Haftpflichtprämien bei der Vergütung der Hebammen berücksichtigen. Seit Juli 2015 werden Hebammen in der Geburtshilfe durch einen Sicherstellungszuschlag dauerhaft finanziell entlastet. Dies soll die flächendeckende Versorgung mit Geburtshelferinnen sicherstellen.
Regressverzicht der Kranken- und Pflegekassen
Da sich die Habammenverbände mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zunächst nicht auf die Höhe des Zuschlags einigen konnten, wurde das gesetzlich vorgesehene Schiedsverfahren eingeleitet. Nach einem Schiedsspruch vom Herbst 2015 werden die Zuschläge zum Ausgleich der Versicherungsprämien nach Angaben des Gesundheitsministeriums inzwischen ausgezahlt. Der Deutsche Hebammenverband (DHV) hält die Prämien allerdings nach wie vor für zu niedrig, um die Kosten zu decken.
Im Versorgungsstärkungsgesetz ist geregelt, dass Kranken- und Pflegekassen darauf verzichten sollen, Regressforderungen gegenüber freiberuflichen Hebammen zu erheben. Das soll dazu beitragen, die Versicherungsprämien für die Hebammen zu stabilisieren und die Zahl der zuletzt kaum noch verfügbaren Versicherungsanbieter zu erhöhen.
Bestmögliche Versorgung des Kleinkinds
Zugleich soll sichergestellt werden, dass bei einem Behandlungsfehler das geschädigte Kleinkind bestmöglich versorgt wird. Zwar ist die Zahl der von Hebammen verschuldeten Geburtsschäden ausgesprochen gering, dafür sind die Kosten für die anschließende langfristige Behandlung der geschädigten Kinder exorbitant gestiegen.
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums wird der Gruppenversicherungsvertrag des DHV weiter angeboten. Im November 2015 habe ein Versicherungskonsortium dem DHV ein Angebot vorgelegt, den Gruppenvertrag bis Mitte 2018 zu verlängern. Nach Aussage des DHV steigen die Prämien jedoch weiter. Für die freiberuflichen Hebammen in der Geburtshilfe steigt die Prämie für die Berufshaftpflicht laut DHV ab Juli 2016 auf 6.842 Euro.
Deutscher Bundestag
1 Kommentar
Die Versicherungsprämien steigen also immer weiter – 6.842,- Euro! Das ist enorm. Die Zukunft der freiberuflichen Hebammen in der Geburtshilfe steht weiter in den Sternen.