Die Anträge stamm­ten noch aus dem Jahr 2014, als sich die Lage für die Hebam­men wegen sprung­haft steigen­der Prämien für die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung drama­tisch verschärfte. Der Bundes­tag folgte damit einer Beschluss­emp­feh­lung des Gesund­heits­aus­schus­ses.

Haftungs­fonds gefor­dert

In den Anträ­gen wurde unter anderem ein Haftungs­fonds gefor­dert, der Schäden oberhalb einer bestimm­ten Summe tragen sollte. Nach Ansicht der Grünen sollte auch geprüft werden, ob die Prinzi­pien der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung auf die Haftpflicht für alle Gesund­heits­be­rufe übertra­gen werden könnte. Zwischen­zeit­lich sind jedoch mehrere gesetz­li­che Änderun­gen in Kraft getre­ten, mit denen die Geburts­hel­fe­rin­nen deutlich entlas­tet werden. Deswe­gen sehen die Koali­ti­ons­frak­tio­nen derzeit keinen zwingen­den Handlungs­be­darf mehr.

So wurden die Kranken­kas­sen dazu verpflich­tet, zusätz­li­che Mittel bereit­zu­stel­len für jene Hebam­men, die nur wenige Gebur­ten im Jahr betreuen und daher von den hohen Haftpflicht­prä­mien beson­ders belas­tet sind. Außer­dem müssen Kranken­kas­sen steigende Haftpflicht­prä­mien bei der Vergü­tung der Hebam­men berück­sich­ti­gen. Seit Juli 2015 werden Hebam­men in der Geburts­hilfe durch einen Sicher­stel­lungs­zu­schlag dauer­haft finan­zi­ell entlas­tet. Dies soll die flächen­de­ckende Versor­gung mit Geburts­hel­fe­rin­nen sicher­stel­len.

Regress­ver­zicht der Kranken- und Pflege­kas­sen

Da sich die Habam­men­ver­bände mit dem Spitzen­ver­band der gesetz­li­chen Kranken­ver­si­che­rung (GKV) zunächst nicht auf die Höhe des Zuschlags einigen konnten, wurde das gesetz­lich vorge­se­hene Schieds­ver­fah­ren einge­lei­tet. Nach einem Schieds­spruch vom Herbst 2015 werden die Zuschläge zum Ausgleich der Versi­che­rungs­prä­mien nach Angaben des Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums inzwi­schen ausge­zahlt. Der Deutsche Hebam­men­ver­band (DHV) hält die Prämien aller­dings nach wie vor für zu niedrig, um die Kosten zu decken.

Im Versor­gungs­stär­kungs­ge­setz ist geregelt, dass Kranken- und Pflege­kas­sen darauf verzich­ten sollen, Regress­for­de­run­gen gegen­über freibe­ruf­li­chen Hebam­men zu erheben. Das soll dazu beitra­gen, die Versi­che­rungs­prä­mien für die Hebam­men zu stabi­li­sie­ren und die Zahl der zuletzt kaum noch verfüg­ba­ren Versi­che­rungs­an­bie­ter zu erhöhen.

Bestmög­li­che Versor­gung des Klein­kinds

Zugleich soll sicher­ge­stellt werden, dass bei einem Behand­lungs­feh­ler das geschä­digte Klein­kind bestmög­lich versorgt wird. Zwar ist die Zahl der von Hebam­men verschul­de­ten Geburts­schä­den ausge­spro­chen gering, dafür sind die Kosten für die anschlie­ßende langfris­tige Behand­lung der geschä­dig­ten Kinder exorbi­tant gestie­gen.

Nach Angaben des Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­ums wird der Gruppen­ver­si­che­rungs­ver­trag des DHV weiter angebo­ten. Im Novem­ber 2015 habe ein Versi­che­rungs­kon­sor­tium dem DHV ein Angebot vorge­legt, den Gruppen­ver­trag bis Mitte 2018 zu verlän­gern. Nach Aussage des DHV steigen die Prämien jedoch weiter. Für die freibe­ruf­li­chen Hebam­men in der Geburts­hilfe steigt die Prämie für die Berufs­haft­pflicht laut DHV ab Juli 2016 auf 6.842 Euro.

Deutscher Bundes­tag