Wie der Deutsche Hebam­men­ver­band (DHV) am Diens­tag mitteilte, wird das zunächst im Mai abgelehnte Angebot der Kranken­kas­sen zum Ausgleich der Prämi­en­er­hö­hung nun doch angenom­men. Nach einge­hen­der Prüfung gäbe es hierzu keine Alter­na­tive.

Das ursprüng­li­che Angebot wurde mittler­weile modifi­ziert. So wurde die Vergü­tung der Beleg­heb­am­men im Schicht­dienst nach oben korri­giert. Weiter­hin wurde das Angebot um einen Zuschlag ergänzt. Dieser ergibt sich aus der ab Juli dieses Jahres gelten­den gesetz­li­chen Neure­ge­lung des SGB V und soll im Juli 2015 von einem noch zu verhan­deln­den sogenann­ten Sicher­stel­lungs­zu­schlag abgelöst werden.

Im Gegen­zug verzich­tet der Verband auf ein Schieds­stel­len­ver­fah­ren. Der Verband erklärte, dass ein solches Verfah­ren die Ausgleich­zah­lun­gen für die Hebam­men um weitere Monate verzö­gern und deren finan­zi­elle Belas­tung damit zuneh­mend verschär­fen würde. Im Moment tragen die Hebam­men die Kosten der um 20% auf 5.091 Euro angestie­ge­nen jährli­chen Haftpflicht­prä­mie alleine. Ein schnel­ler Ausgleich durch die Kranken­kas­sen ist damit notwen­dig, um nicht weitere Hebam­men aus dem Beruf zu drängen.

„Wir fordern jedoch weiter­hin eine struk­tu­relle Lösung der Haftpflicht­pro­ble­ma­tik. Die Zuschläge helfen nur kurzfris­tig. Wir brauchen aber eine Lösung, um die Versor­gung mit Hebam­men­hilfe auch langfris­tig zu sichern und Frauen die im Sozial­ge­setz­buch garan­tierte Wahlfrei­heit des Geburts­or­tes zu ermög­li­chen“, meint Martina Klenk, Präsi­den­tin des Deutschen Hebam­men­ver­ban­des.

Der Abschluss mit dem GKV-Spitzen­ver­band gilt nun rückwir­kend ab Juli 2014 für ein Jahr und wird im Juli 2015 vom Sicher­stel­lungs­zu­schlag abgelöst. Dieser soll dann allen freibe­ruf­lich in der Geburts­hilfe tätigen Hebam­men zugute kommen. Damit bleibt jedoch die Schwan­ge­ren- und Wochen­bett­ver­sor­gung weiter­hin ungesi­chert.

„Wir wollen bei den kommen­den Verhand­lun­gen zum Sicher­stel­lungs­zu­schlag deutli­che Verbes­se­run­gen bei der Vergü­tung aller Hebam­men­grup­pen errei­chen“, so Katha­rina Jeschke, Präsi­di­ums­mit­glied des DHV.

Der Bund freibe­ruf­li­cher Hebam­men Deutsch­lands (BfHD) hat das Angebot des GKV-Spitzen­ver­ban­des bereits in der letzten Woche angenom­men.