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Alle Beiträge mit dem Schlagwort: Haftpflichtversicherung


Winter­aka­de­mie 2024 – 3. Tag Ein Gerät, das Emotio­nen bei Demenz­pa­ti­en­ten weckt
Der dritte Programm­tag der Winter­aka­de­mie 2024 bot ein bunt gefächer­tes Programm. Am Vormit­tag unter dem Motto „Teilneh­mer infor­mie­ren Teilneh­mer“ präsen­tierte Ger Schui­vens das von seiner Firma entwi­ckelte preis­ge­krönte Thera­pie­ge­rät „Crdl“, das auf Berüh­run­gen musisch mit Nutzern und Demenz­pa­ti­en­ten inter­agiert. Außer­dem ging es um das Thema Haftpflicht in Pflege­ein­rich­tun­gen sowie den Sieges­zug der Wundver­sor­gungs-Zentren.



Winter­aka­de­mie 2021 Zwischen recht­li­cher Komfort­zone und Alptraum
Medizi­ni­sche und pflege­ri­sche Behand­lungs­feh­ler kommen leider vor – die Augen davor verschlie­ßen sollte man nicht. Vor allem gibt es hilfrei­che Tipps und Ratschläge, wie haftungs­recht­li­che „Pannen“ vermie­den werden können. Darüber hielt Prof. Dr. Volker Großkopf den Eröff­nungs­vor­trag der diesjäh­ri­gen Winter­aka­de­mie 2021.


Verant­wor­tung im Notfall Haftungs­falle Erste-Hilfe
Jede Person kann von jetzt auf gleich in ihrem Alltag mit einer Notfall­si­tua­tion konfron­tiert werden und muss als Nothel­fer tätig werden. Für Nothel­fer mit medizi­ni­scher Ausbil­dung gelten aller­dings verschärfte Haftungs­re­geln.


AnzeigeSchlich­tungs­ver­fah­ren Im Rückblick sieht alles anders aus
Schlich­tungs­ver­fah­ren können helfen, Strei­tig­kei­ten zwischen Arzt und Patient gemein­sam und gütlich zu lösen. Die Schlich­tungs­stelle soll hierbei in der Position eines neutra­len Dritten auftre­ten, der nach Sachver­halts­prü­fung durch einen medizi­ni­schen Sachver­stän­di­gen sowie einen Juris­ten eine für beide Seiten unver­bind­li­che Empfeh­lung ausspricht. Kostspie­lige und zeitauf­wen­dige Gerichts­ver­fah­ren können so in vielen Fällen vermie­den werden

AnzeigeLücken im Versi­che­rungs­schutz Impfstoff- oder Medika­men­ten­ver­derb – Versi­che­rungs­schutz im Einzel­fall
Für den Verderb von Impfstof­fen oder Medika­men­ten kommen diverse Ursachen in Betracht, die für den Versi­che­rungs­neh­mer oft nicht oder nur schwer beherrsch­bar sind. Eine Haftung des Versi­che­rungs­neh­mers für den entstan­de­nen Schaden dürfte schnell angenom­men werden, hat er doch Maßnah­men zu ergrei­fen, um dies zu verhin­dern. Der Schaden ist nicht nur ärger­lich, sondern meist auch teuer.