Wie der Deutsche Hebam­men­ver­band (DHV) mitteilte, wird die Haftpflicht­prä­mie für freibe­ruf­li­che Hebam­men, die in der Geburts­hilfe tätig sind, zum 1. Juli 2018 auf 8.174 Euro jährlich steigen. Betrof­fen sind davon rund 2.600 freibe­ruf­li­che Hebam­men, die etwa 21 Prozent aller Gebur­ten in Deutsch­land beglei­ten.

Zwar würden die zusätz­li­chen Kosten durch einen Sicher­stel­lungs­zu­schlag von den Kranken­kas­sen aufge­fan­gen werden, jedoch reiche das laut dem Verband nicht aus. So wurden nach Angaben der Bundes­re­gie­rung insge­samt 20,56 Millio­nen Euro Zuschlags­zah­lun­gen an 3.040 Hebam­men ausge­zahlt. Der DHV geht aller­dings davon aus, dass damit nur rund die Hälfte der Kosten abgedeckt wird. „Der Sicher­stel­lungs­zu­schlag bedeu­tet eine Entlas­tung für Hebam­men in der Geburts­hilfe. Er ist für uns jedoch nur eine Zwischen­lö­sung“, meint daher Ulrike Geppert-Ortho­fer, Präsi­den­tin des Deutschen Hebam­men­ver­bands. Durch jede zusätz­li­che Erhöhung der Haftpflicht­kos­ten würde der Eigen­an­teil der Hebam­men steigen, auch hoher bürokra­ti­scher Aufwand sei jedes Mal damit verbun­den.

Daher begrüße der Verband geplante Überprü­fungs­maß­nah­men des Zuschlags, wie sie von der Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz (GMK) gefor­dert wurden. Eine langfris­tige politi­sche Lösung, etwa durch einen Haftungs­fonds, sei darüber hinaus notwen­dig.

Quelle: DHV