Wegen des Tatvor­wur­fes des Mordes und des Raubes mit Todes­folge ermit­telt die Münche­ner Staats­an­walt­schaft I gegen einen 36-jähri­gen Mann aus Polen. Bei dem Beschul­dig­ten handelt es sich um eine ungelernte Pflege­hilfs­kraft, die den Verneh­mun­gen zufolge seit 2008 im Ausland und seit 2012 durch­ge­hend in Deutsch­land tätig war. So auch an Rosen­mon­tag diesen Jahres (12.2.2018). An diesem Tag erreichte den Notarzt am frühen Morgen ein Anruf der Hilfs­kraft, weil er den 87-jähri­gen Rentner, den er betreute, leblos in seinem Bett aufge­fun­den habe – der Notarzt konnte nur noch den Tod des Rentners feststel­len.

Er gestand dem Rentner Insulin verab­reicht zu haben

Wegen Auffäl­lig­kei­ten bei der Leichen­schau wurde eine unauf­ge­klärte Todes­art beschei­nigt. Die Pflege­hilfs­kraft wurde unter­sucht und dabei stellte sich heraus, dass gegen diesen bereits in mehre­ren Fällen polizei­lich ermit­telt wird. Unter anderem wegen gefähr­li­cher Körper­ver­let­zung an einer von ihm betreu­ten Person in Weilheim. Im Rahmen der Unter­su­chun­gen des verstän­dig­ten Kommis­sa­ri­ats ergaben sich weitere Auffäl­lig­kei­ten. Man fand bei ihm zwei EC-Karten des verstor­be­nen Rentners, Bargeld in Höhe von 1.210 Euro sowie ein Insulin-Pen und mehrere Ampul­len mit Insulin. Er erklärte, dass er die EC-Karten und das Geld nach dem Tod des Rentners an sich genom­men habe.

Da man am Insti­tut für Rechts­me­di­zin indes­sen Einstich­stel­len an der Leiche sowie einen extrem niedri­gen Blutzu­cker­wert feststellte, erhöhte sich der Verdacht, dass die Pflege­hilfs­kraft etwas mit dem Tod des Rentners zutun habe. Er bestritt dies zunächst, gestand aller­dings am nächs­ten Verneh­mungs­tag dem Rentner Insulin verab­reicht zu haben.

In weite­ren Fällen wird ermit­telt

Seither befin­det sich der 36-Jährige in Unter­su­chungs­haft, weitere Angaben zu dem Fall oder zu von ihm in der Vergan­gen­heit betreu­ten Perso­nen wollte er nicht machen. Ermit­telt werden konnten bisher 20 Perso­nen, die von ihm betreut wurden, wovon vier von diesen ebenfalls wegen eines extrem niedri­gen Blutzu­cker­wer­tes und lebens­be­droh­li­cher Zustände ins Kranken­haus einge­lie­fert worden waren. Einer von diesen verstarb zwei Monate später, die anderen vier Betreu­ten überleb­ten. Inwie­fern diese Vorfälle mit dem 36-Jähri­gen in Zusam­men­hang stehen, muss durch ein rechts­me­di­zi­ni­sches Gutach­ten geklärt werden. Entwen­det hat 36-Jährige in diesen Fällen nichts und teilweise war er es selbst, der den Rettungs­dienst alarmierte.

Bei drei weite­ren von ihm Betreu­ten besteht der Verdacht, dass sie von ihm bestoh­len worden sind. Eine andere Person ist wenige Tage nach der Betreu­ung der Hilfs­kraft verstor­ben, die genaue Ursache muss in diesem Fall aller­dings noch geklärt werden. Bei den restli­chen elf Perso­nen hat es keine derar­ti­gen Auffäl­lig­kei­ten gegeben, jedoch hat eine Vielzahl von ihnen den Vertrag mit der Pflege­hilfs­kraft vorzei­tig beendet, weil er sich teilweise unange­mes­sen und aggres­siv verhal­ten und Desin­ter­esse gezeigt haben soll.

Staats­an­walt­schaft hat Öffent­lich­keits­fahn­dung erlas­sen

Die Vermitt­lung des 36-Jähri­gen lief überwie­gend über Agentu­ren, die in Deutsch­land ansäs­sig sind. Für die weite­ren Unter­su­chun­gen wurde die Ermitt­lungs­gruppe „EG Pen“ einge­rich­tet. Auf der Seite der Polizei München werden Zeugen aufge­ru­fen, sich mit der Polizei­dienst­stelle in Verbin­dung zu setzen und in der Hoffnung, Zeugen und weitere ehemals von ihm betreute Perso­nen ausfin­dig machen zu können, wurde eine Öffent­lich­keits­fahn­dung mit vollstän­di­gem Namen (Wolsz­tajn, Grzegorz Stanis­law) und Licht­bild erlas­sen.

Quelle: Polizei München