Seit 2013 wird in Deutsch­land die Weiter­gabe sogenann­ter überzäh­li­ger Embryo­nen zur Austra­gung durch Dritte prakti­ziert. Bei einer fortpflan­zungs­me­di­zi­ni­schen Behand­lung können Embryo­nen überzäh­lig werden, wenn sie für das Paar, für das sie erzeugt wurden, keine weitere Verwen­dung mehr finden. Das kann zum Beispiel nach einer erfolg­reich abgeschlos­se­nen Behand­lung vorkom­men oder etwa, wenn diese aufgrund medizi­ni­scher Proble­ma­ti­ken nicht fortge­führt werden kann. In solch einem Fall können die überzäh­li­gen Embryo­nen für eine Spende freige­ge­ben werden.

Mit einer Embryoad­op­tion können eine Reihe von Konflik­ten auftre­ten, wie etwa durch die unter­schied­li­chen Vorstel­lun­gen darüber, wie das Kind aufwach­sen oder ob es Kennt­nis seiner Abstam­mung haben soll. Der Deutsche Ethik­rat hat diesbe­züg­lich am vergan­ge­nen Diens­tag Empfeh­lun­gen für eine gesetz­li­che Regelung zur Embryo­s­pende und ‑adoption ausge­spro­chen und rückt dabei vor allem das Kindes­wohl in den Vorder­grund. So soll beispiels­weise mit dem Zeitpunkt des Embryo­trans­fers dem Empfän­ger­paar das elter­li­che Recht zugespro­chen werden. Entspre­chend tritt das Spender­paar mit seiner Einwil­li­gung für eine Embryo­s­pende die Eltern­rechte und ‑pflich­ten ab. Außer­dem soll jeder ab Vollendung des 16. Lebens­jah­res das Recht auf Auskunft seiner Abstam­mung haben. Weiter­hin stimm­ten sie für eine gesetz­li­che Klarstel­lung der Dreier­re­gel, wonach nicht mehr als drei Embryo­nen erzeugt und übertra­gen werden dürfen.

Eine Missbrauchs­ge­fahr muss ausge­schlos­sen werden

Der famili­en­po­li­ti­sche Sprecher der CDU/CSU-Bundes­tags­frak­tion, Marcus Weinberg, äußerte sich dazu kritisch. Er betonte, dass insbe­son­dere die Missbrauchs­ge­fahr beach­tet werden müsse. Durch die gesetz­li­chen Regelun­gen würde mögli­cher­weise die Nachfrage steigen und somit der Anreiz geschaf­fen, zusätz­li­che Embryo­nen herzu­stel­len.

Auch Harald Ebner, Sprecher für Gentech­nik-und Bioöko­no­mie­po­li­tik der Grünen, sieht diese Gefahr. Es müsse sicher­ge­stellt werden, dass es sich bei den überzäh­li­gen Embryo­nen um Ausnah­me­fälle handelt und die Produk­tion überzäh­li­ger Embryo­nen möglichst vermie­den wird. Daher betont er die Wichtig­keit der Dreier­re­gel sowie die Proble­ma­tik, dass die Vermitt­lung der überzäh­li­gen Embryo­nen in Händen von priva­ten Repro­duk­ti­ons­zen­tren liegt.