Seit 2013 wird in Deutschland die Weitergabe sogenannter überzähliger Embryonen zur Austragung durch Dritte praktiziert. Bei einer fortpflanzungsmedizinischen Behandlung können Embryonen überzählig werden, wenn sie für das Paar, für das sie erzeugt wurden, keine weitere Verwendung mehr finden. Das kann zum Beispiel nach einer erfolgreich abgeschlossenen Behandlung vorkommen oder etwa, wenn diese aufgrund medizinischer Problematiken nicht fortgeführt werden kann. In solch einem Fall können die überzähligen Embryonen für eine Spende freigegeben werden.
Mit einer Embryoadoption können eine Reihe von Konflikten auftreten, wie etwa durch die unterschiedlichen Vorstellungen darüber, wie das Kind aufwachsen oder ob es Kenntnis seiner Abstammung haben soll. Der Deutsche Ethikrat hat diesbezüglich am vergangenen Dienstag Empfehlungen für eine gesetzliche Regelung zur Embryospende und ‑adoption ausgesprochen und rückt dabei vor allem das Kindeswohl in den Vordergrund. So soll beispielsweise mit dem Zeitpunkt des Embryotransfers dem Empfängerpaar das elterliche Recht zugesprochen werden. Entsprechend tritt das Spenderpaar mit seiner Einwilligung für eine Embryospende die Elternrechte und ‑pflichten ab. Außerdem soll jeder ab Vollendung des 16. Lebensjahres das Recht auf Auskunft seiner Abstammung haben. Weiterhin stimmten sie für eine gesetzliche Klarstellung der Dreierregel, wonach nicht mehr als drei Embryonen erzeugt und übertragen werden dürfen.
Eine Missbrauchsgefahr muss ausgeschlossen werden
Der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg, äußerte sich dazu kritisch. Er betonte, dass insbesondere die Missbrauchsgefahr beachtet werden müsse. Durch die gesetzlichen Regelungen würde möglicherweise die Nachfrage steigen und somit der Anreiz geschaffen, zusätzliche Embryonen herzustellen.
Auch Harald Ebner, Sprecher für Gentechnik-und Bioökonomiepolitik der Grünen, sieht diese Gefahr. Es müsse sichergestellt werden, dass es sich bei den überzähligen Embryonen um Ausnahmefälle handelt und die Produktion überzähliger Embryonen möglichst vermieden wird. Daher betont er die Wichtigkeit der Dreierregel sowie die Problematik, dass die Vermittlung der überzähligen Embryonen in Händen von privaten Reproduktionszentren liegt.