Pflegepersonal
Der DBfK fordert für das Pflege­per­so­nal verbind­li­che Mindest­stan­dards. Bild: Spotma­tik | Dreamstime.com

Während in Deutsch­land die Politik wenig tut, haben andere Länder längst Fakten geschaf­fen. Denn dass Patien­ten­si­cher­heit und eine gute, risiko­arme Versor­gung im Kranken­haus unmit­tel­bar mit der Pflege­per­so­nal­be­mes­sung korre­lie­ren, bestrei­tet inter­na­tio­nal niemand, die Studi­en­lage ist eindeu­tig.

„Deshalb ist es verant­wor­tungs­los, die Perso­nal­be­mes­sung in der Pflege dem freien Spiel der ökono­mi­schen Kräfte zu überlas­sen. Wohin das führt, lässt sich an der Pflege­si­tua­tion in deutschen Klini­ken ablesen: Pflegen im Laufschritt, Versor­gungs- und Hygie­ne­män­gel, Medika­ti­ons­feh­ler, gravie­rende Kommu­ni­ka­ti­ons­de­fi­zite. Das Sparen an Pflege­per­so­nal hat auch für die Beschäf­tig­ten gravie­rende Folgen. Das muss endlich aufhö­ren!“, fordert DBfK-Spreche­rin Johanna Knüppel.

Auch der Ethik­rat fordert Pflege­per­so­nal­schlüs­sel

Seit Jahren weist der DBfK auf diese Probleme hin, die sich seit Ausset­zen der Pflege-Perso­nal­re­ge­lung (PPR) 1996 und vor allem mit Einfüh­rung des DRG-Systems konti­nu­ier­lich verschärft haben. Für die Pflege im Kranken­haus fordert der DBfK:

  • Bemes­sung und Quali­fi­ka­tion des einzu­set­zen­den Pflege­per­so­nals müssen sich am tatsäch­li­chen Versor­gungs- und Pflege­be­darf der Patien­tIn­nen und nicht an ökono­mi­schen Inter­es­sen orien­tie­ren.
  • Der Gesetz­ge­ber muss gesetz­li­che Perso­nal­be­mes­sungs- inkl. vorge­ge­be­ner, nach oben justier­ba­rer Mindest­stan­dards verpflich­tend einfüh­ren. Die Einhal­tung muss kontrol­liert und Verstöße mit Sanktio­nen belegt werden. Das gilt für Kranken­häu­ser wie für Pflege­heime.
  • Der Staat hat seine Aufsichts­pflich­ten in Bezug auf die Einhal­tung gelten­den Arbeits­rechts wahrzu­neh­men.

Mit diesen Forde­run­gen befin­det sich der DBfK im Übrigen in promi­nen­ter Gesell­schaft. In seiner jüngst veröf­fent­lich­ten Stellung­nahme „Patien­ten­wohl als ethischer Maßstab für das Kranken­haus“ empfiehlt auch der Deutsche Ethik­rat dringend die Einfüh­rung von gesetz­li­chen Pflege­per­so­nal­schlüs­seln einschließ­lich Mindest­quo­ten. Die Empfeh­lung wird sehr schlüs­sig begrün­det.

Abstruse Empfeh­lun­gen und Gedan­ken­spiele

Demge­gen­über treten im aktuel­len politi­schen Gestal­tungs­va­kuum vermehrt „Kranken­haus­exper­ten“ auf den Plan, die den Pflege­not­stand auf den Statio­nen bagatel­li­sie­ren oder sogar negie­ren. Sie fordern statt Inves­ti­tio­nen in mehr Pflege­per­so­nal eine weitere ‚Optimie­rung der Produk­ti­vi­tät‘ und mehr Geld für Digita­li­sie­rung, denn vor allem damit sei Quali­täts­ver­bes­se­rung zu erzie­len.

„Es ist wirklich erstaun­lich, wer sich momen­tan alles berufen fühlt, die Arbeits­si­tua­tion der Pflegen­den im Kranken­haus zu beurtei­len. Die Betrof­fe­nen selber – Pflege­fach­per­so­nen und ihre Patien­tin­nen und Patien­ten – hat man aber offen­sicht­lich zuvor nicht gefragt. Anders sind die abstru­sen Empfeh­lun­gen und Gedan­ken­spiele nämlich nicht zu erklä­ren, die in die Welt gesetzt werden“, erklärte dazu der DBfK am 22. Juli in Berlin.

Quelle: DBfK