2016 hat die Landes­ärz­te­kam­mer Baden-Württem­berg ihre Berufs­ord­nung geändert, um ärztli­che Fernbe­hand­lun­gen in Form von Modell­pro­jek­ten ermög­li­chen zu können – ein bisher bundes­weit einma­li­ger Schritt. Durch die Abände­rung können Ärzte auch Patien­ten aus der Ferne behan­deln, die sie bisher noch nicht kennen. Nachdem bereits kürzlich das erste Modell­pro­jekt an den Start ging, folgen nun zwei weitere, die das Land geneh­migt hat. Das teilte kürzlich die Landes­ärz­te­kam­mer Baden-Württem­berg mit.

Das erste Modell­pro­jekt wird mit dem Gesund­heits­ver­sor­ger KRY erfol­gen und ist vor allem für die hausärzt­li­che und allge­mein­me­di­zi­ni­sche Versor­gung vorge­se­hen. Mittels einer App können dann Video­sprech­stun­den zwischen Arzt und Patient geführt werden. In Skandi­na­vien und Spanien wurde KRY schon erfolg­reich getes­tet.

Modell­pro­jekt des Justiz­mi­nis­te­ri­ums

Mit einem weite­ren auf sechs Monate angeleg­ten Modell­pro­jekt des Justiz­mi­nis­te­ri­ums Baden-Württem­berg soll es ermög­licht werden, Gefan­gene in der Justiz­voll­zugs­an­stalt teleme­di­zi­nisch zu behan­deln. Ein Vorteil wird unter anderem darin gesehen, dass auf diese Weise „logis­tisch aufwen­dige Verle­gun­gen von Gefäng­nis­in­sas­sen vermie­den werden“ können.

Der Präsi­dent der Landes­ärz­te­kam­mer Baden-Württem­berg, Dr. Ulrich Clever, begrüßte den Fortschritt in der Teleme­di­zin Baden-Württem­bergs: „Wir freuen uns sehr, dass zu den bisher schon geneh­mig­ten zwei Modell­pro­jek­ten nun zwei weitere hinzu­kom­men. Arzt und Patient können sich auf Distanz begeg­nen, und der Medizi­ner darf eine indivi­du­elle Diagnose stellen und die Thera­pie einlei­ten.“

Um sicher­zu­stel­len, dass die Quali­tät der Behand­lung nicht gemil­dert wird, sind wissen­schaft­li­che Evalua­tio­nen vorge­se­hen, mit denen die Modell­pro­jekte beglei­tet werden.

Quelle: Landes­ärz­te­kam­mer BW