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Menschen, die unter einer demen­zi­el­len Erkran­kung leiden, benöti­gen oftmals ein hohes Maß an Pflege und Betreu­ung. Aus juris­ti­scher Perspek­tive ergibt sich für den in der Versor­gung einge­bun­de­nen Perso­nen­kreis – Angehö­rige, Betreuer, Pflege­fach­kräfte, Medizi­ner und andere – dabei unter Umstän­den die Schwie­rig­keit, dass dieser seine Handlun­gen an Grund­rechte auszu­rich­ten hat, die offen­bar diame­tral zuein­an­der stehen: Das Recht auf Menschen­würde und Selbst­be­stim­mung einer­seits und das Recht auf körper­li­che Unver­sehrt­heit anderer­seits.

Im Spannungs­ver­hält­nis zwischen körper­li­cher Unver­sehrt­heit und dem Recht auf Selbst­be­stim­mung

Beson­ders deutlich wird diese Proble­ma­tik im Bereich der Sturz­prä­ven­tion – nämlich dann, wenn in diesem Zusam­men­hang auf Maßnah­men und Techni­ken zurück­ge­grif­fen werden, die zwar einen Sturz, der im höheren Alter durch­aus folgen­schwer sein kann, effek­tiv verhin­dern können, zugleich aber auch eine selbst­be­stimmte Bewegung einschrän­ken oder sogar unmög­lich machen.

Im folgen­den Dokumen­tar­film sucht Prof. Dr. Volker Großkopf im Zuge einer Projekt­ar­beit der Katho­li­schen Hochschule Nordrhein-Westfa­len Exper­ten aus Pflege, Medizin und Recht auf und beleuch­tet mit ihnen gemein­sam die Proble­ma­tik der „Freiheits­ent­zie­hen­den Maßnah­men“ aus den verschie­dens­ten Blick­win­keln. Des Weite­ren bietet der Film auch eindrucks­volle Bilder und Stimmen von Betrof­fe­nen, die beispiels­weise auf der ersten KONFETTI-Parade für Demenz­kranke in Hamburg entstan­den sind.