Darin werden seit dem 1. Januar 2017 alle Wundin­fek­tio­nen erfasst, die nach bestimm­ten Opera­tio­nen statio­när behan­delt werden – unabhän­gig davon, ob der Eingriff zuvor in einer Klinik, einer Praxis oder einem Medizi­ni­schen Versor­gungs­zen­trum statt­fand.

Wundin­fek­tio­nen gehören zu den typischen Kompli­ka­tio­nen

Um dabei den Dokumen­ta­ti­ons­auf­wand so gering wie möglich zu halten, wird weitge­hend auf bereits routi­ne­mä­ßig erhobene Abrech­nungs­da­ten bei den gesetz­li­chen Kranken­kas­sen zurück­ge­grif­fen. Alle patien­ten­be­zo­ge­nen Daten werden vor der Weiter­ver­ar­bei­tung von einer unabhän­gi­gen Vertrau­ens­stelle pseud­ony­mi­siert. Damit ist es möglich, Infek­tio­nen nach einer Opera­tion auch über einen länge­ren Zeitraum festzu­stel­len, ohne jedoch Rückschlüsse auf die Identi­tät der dahin­ter­ste­hen­den Patien­tin­nen und Patien­ten ziehen zu können.

„Wundin­fek­tio­nen gehören zu den typischen Kompli­ka­tio­nen, die nach einem chirur­gi­schen Eingriff auftre­ten können. Das gilt unabhän­gig davon, ob Patien­tin­nen und Patien­ten ambulant oder statio­när behan­delt wurden. Das neue Quali­täts­si­che­rungs­ver­fah­ren soll helfen, die Anzahl der Wundin­fek­tio­nen zu senken. Da wir hierzu Daten zur Behand­lung erheben, zusam­men­füh­ren und auswer­ten, sind fundierte Infor­ma­tio­nen für Patien­tin­nen und Patien­ten zum Umgang mit diesen Daten ein zentra­ler Baustein“, sagte Dr. Regina Klakow-Franck, unpar­tei­isches Mitglied und Vorsit­zende des Unter­aus­schus­ses Quali­täts­si­che­rung.

Einmal im Quartal werden die Daten ausge­wer­tet

Das sektoren­über­grei­fende Quali­täts­si­che­rungs­ver­fah­ren „Vermei­dung nosoko­mia­ler Infek­tio­nen – postope­ra­tive Wundin­fek­tio­nen“ ist das zweite daten­ge­stützte sektoren­über­grei­fende Quali­täts­si­che­rungs­ver­fah­ren des G‑BA. Seit Januar 2016 wird bereits die medizi­ni­sche Behand­lungs­qua­li­tät bestimm­ter Eingriffe mit einem Herzka­the­ter – der Koronar-angio­gra­phie und der perku­ta­nen Koronar­in­ter­ven­tion (PCI) – sowohl ambulant als auch statio­när gesichert. Mit solchen Verfah­ren können Behand­lungs­ver­läufe über einen länge­ren Zeitraum und Einrich­tungs­gren­zen hinweg verfolgt und ausge­wer­tet werden.

Die flächen­de­ckende Einfüh­rung des Verfah­rens ist zunächst im Probe­be­trieb vorge­se­hen. Das Insti­tut für Quali­tät und Trans­pa­renz im Gesund­heits­we­sen (IQTIG) erstellt quartals­be­zo­gene Auswer­tun­gen auf Grund­lage der gesam­mel­ten Daten und stellt sie den ambulan­ten und statio­nä­ren Einrich­tun­gen zur Verfü­gung. Einmal jährlich werden darüber hinaus auch Infor­ma­tio­nen zum Hygiene- und Infek­ti­ons­ma­nage­ment bei den teilneh­men­den Leistungs­er­brin­gern abgefragt. Sie sollen Aufschluss über allge­meine Maßnah­men in einer Einrich­tung geben, durch die das Auftre­ten von Wundin­fek­tio­nen vermin­dert werden kann.

Quelle: G‑BA