Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf zur Stärkung der Intensivpflege auf den Weg gebracht.
Das Bundes­ka­bi­nett hat einen Geset­zes­ent­wurf zur Stärkung der Inten­siv­pflege auf den Weg gebracht. Bild: © Sudok1 | Dreamstime.com

Erklär­tes Ziel des Geset­zes­pa­kets ist es, Inten­siv-Pflege­be­dürf­tige besser zu versor­gen, Fehlan­reize in der Inten­siv­pflege zu besei­ti­gen und die Selbst­be­stim­mung der Betrof­fe­nen zu stärken. Das Gesetz soll im Sommer in Kraft treten, sofern der Bundes­tag zustimmt. Der Bundes­rat muss diesem Geset­zes­ent­wurfs nicht zustim­men.

„Die Versor­gung von Inten­siv-Pflege­be­dürf­ti­gen soll dort statt­fin­den können, wo sie am besten für alle Betei­lig­ten geleis­tet werden kann. Sie darf keine Frage des Geldbeu­tels sein. Deswe­gen wird es erstmals Quali­täts­vor­ga­ben für die Inten­siv­pflege zu Hause geben, die Inten­siv­pflege in statio­nä­ren Einrich­tun­gen wird endlich bezahl­bar”, verspricht Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter Spahn (CDU). „Und Kranken­häu­ser und Heime verpflich­ten wir, wenn immer möglich, ihre Patien­ten von den Beatmungs­ge­rä­ten zu entwöh­nen.”

Leistungs­an­spruch auf außer­kli­ni­sche Inten­siv­pflege kommt

Komplett neu soll ein Leistungs­an­spruch auf außer­kli­ni­sche Inten­siv­pflege entste­hen, der ins SGB V aufge­nom­men wird. Die außer­kli­ni­sche Inten­siv­pflege soll an allen geeig­ne­ten Orten, inklu­sive der eigenen Wohnung, statt­fin­den können. Außer­dem soll der MDK im Auftrag der Kranken­kas­sen den Inten­siv-Pflege­fall jährlich begut­ach­ten. In statio­nä­ren Einrich­tun­gen sollen Bedürf­tige weitge­hend von Eigen­an­tei­len entlas­tet werden. Zudem soll der Anreiz wachsen, Patien­ten von der künst­li­chen Beatmung zu entwöh­nen. Wer dies nicht tue, dem sollen Vergü­tungs­ab­schläge drohen. Hinzu kommen Quali­fi­ka­ti­ons-Anfor­de­run­gen für verord­nende Ärzte sowie ambulante Pflege­dienste.

Das neue Gesetz soll zudem helfen, missbräuch­li­che Entwick­lun­gen in priva­ten Inten­siv­pflege-Einrich­tun­gen einzu­däm­men. Erst im Vorjahr war ein groß angeleg­ter Abrech­nungs­be­trug von Pflege­diens­ten bei der Betreu­ung von Beatmungs­pa­ti­en­ten, in den sogenann­ten „Beatmungs-WGs”, aufge­flo­gen. Seit mehre­ren Jahren sollen teils unqua­li­fi­zierte Kräfte aus Osteu­ropa bei der Betreu­ung mitge­hol­fen haben. Wegen der hohen Kosten, und somit der Vergü­tungs­sätze, ist die außer­kli­ni­sche Inten­siv­pflege lukra­tiv. Kritik am neuen Geset­zes­ent­wurf kommt unter anderem von der Landes­pfle­ge­kam­mer Rhein­land-Pfalz. Es diskri­mi­niere Patien­ten, die eine ambulante Inten­siv­pflege wünschen und mache sie vom Wohlwol­len ihrer Kranken­kasse abhän­gig, so Kammer­prä­si­dent Markus Mai zum Deutschen Ärzte­blatt.